Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Qualitätssicherung bei der Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen, der Durchführung nichtfunktionaler Tests sowie im Rahmen der Sicherstellung des Betriebs von IT-Anwendungen abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes
Referenznummer: SV 25-31
Kurze Beschreibung:
“Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Qualitätssicherung bei der Testdurchführung...”
Kurze Beschreibung
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Qualitätssicherung bei der Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen, der Durchführung nichtfunktionaler Tests sowie im Rahmen der Sicherstellung des Betriebs von IT-Anwendungen abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Qualitätssicherung bei der Testdurchführung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Qualitätssicherung bei der Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen, der Durchführung nichtfunktionaler Tests sowie im Rahmen der Sicherstellung des Betriebs von IT-Anwendungen abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwaretests📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemprüfung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösung der Testaufgaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder alternativer Nachweis.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Mindestanforderung: Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz von 725.000,00 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 €...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Kann der Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Erklärungen nicht abgeben, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Absicherung von Haftungsrisiken belegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Mindestanforderung: Jeder der nachfolgend aufgeführten Bereiche muss mindestens einmal nachgewiesen werden. Mindestens eine dieser Referenzen muss zusätzlich für Krankenkassen oder krankenkassennahe Institutionen durchgeführt worden sein:
• Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen
• Durchführung nichtfunktionaler Tests
• Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sicherstellung des Betriebes von IT-Anwendungen
Werden die geforderten Referenzen nicht vollständig nachgewiesen, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren ist eine Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl sowie die Anzahl der Beschäftigten im für die Auftragsdurchführung vorgesehenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren ist eine Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl sowie die Anzahl der Beschäftigten im für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Bereich bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert.
Mindestanforderung: Der Bieter weist eine durchschnittliche Anzahl von mindestens fünf ständigen Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren im für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Bereich nach.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: GKV-Spitzenverband
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-80122-96
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Telefon: 0 30 20 62 88-4603📞
URL: https://www.gkv-spitzenverband.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: VK Bund
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: GKV-Spitzenverband
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-80122-96
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Telefon: 0 30 20 62 88-4603📞
URL: https://www.gkv-spitzenverband.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 196-671135 (2025-10-10)