Erbringung von Unterstützungsleistungen für den Vorsitz der Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung des Vorsitzes der Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz
Referenznummer: 20250811-BLK-AG_IT-Standards
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Unterstützungsleistungen für den Vorsitz der Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Unterstützungsleistungen für den Vorsitz der Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Unterstützungsleistungen für den Vorsitz der Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Unterstützungsleistungen für den Vorsitz der Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wirtschaftlichkeit des Angebots, ergänzend wird auf die Ausführungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere im Dokument "Anforderungskatalog inkl. Bewertungsmatrix", verwiesen und Bezug genommen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird auf die Ausführungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere im Dokument "Anforderungskatalog inkl. Bewertungsmatrix", verwiesen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird auf die Ausführungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere im Dokument "Anforderungskatalog inkl. Bewertungsmatrix", verwiesen und Bezug genommen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird auf die Ausführungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen verwiesen und Bezug genommen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXR6YDUYMAB” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 153-526095 (2025-08-11)