Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) zeichnet sich durch angewandte Wissenschaft, hohe Internationalität und gelebte Vielfalt aus. Im Herzen von Frankfurt studieren über 15.000 Studierende und arbeiten und lehren 1.600 Beschäftigte und Professor/-innen an der Frankfurt UAS. Vier Fachbereiche bieten 72 Studiengänge mit technischer, wirtschaftlich-rechtlicher und sozialer Ausrichtung an. Angesichts des auslaufenden Supports des eingesetzten Campusmanagementsystems der HIS eG und der damit verbundenen, bevorstehenden Ablösung, wurde im Dezember 2019 ein Vorbereitungsprojekt mit dem Ziel gestartet, die Durchführbarkeit und fachliche Grobplanung der Einführung eines Nachfolgesystems (HISinOne) anhand einer ersten großen Erfassung der Ausgangssituation zu eruieren und die weiteren Projektschritte zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung und Beratung bei der Einführung und Implementierung von HISinOne EXA an der Frankfurt University of Applied Sciences
Referenznummer: ekom21-2025-0018
Kurze Beschreibung:
Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) zeichnet sich durch angewandte Wissenschaft, hohe Internationalität und gelebte Vielfalt aus. Im Herzen von Frankfurt studieren über 15.000 Studierende und arbeiten und lehren 1.600 Beschäftigte und Professor/-innen an der Frankfurt UAS. Vier Fachbereiche bieten 72 Studiengänge mit technischer, wirtschaftlich-rechtlicher und sozialer Ausrichtung an.
Angesichts des auslaufenden Supports des eingesetzten Campusmanagementsystems der HIS eG und der damit verbundenen, bevorstehenden Ablösung, wurde im Dezember 2019 ein Vorbereitungsprojekt mit dem Ziel gestartet, die Durchführbarkeit und fachliche Grobplanung der Einführung eines Nachfolgesystems (HISinOne) anhand einer ersten großen Erfassung der Ausgangssituation zu eruieren und die weiteren Projektschritte zu planen.
Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) zeichnet sich durch angewandte Wissenschaft, hohe Internationalität und gelebte Vielfalt aus. Im Herzen von Frankfurt studieren über 15.000 Studierende und arbeiten und lehren 1.600 Beschäftigte und Professor/-innen an der Frankfurt UAS. Vier Fachbereiche bieten 72 Studiengänge mit technischer, wirtschaftlich-rechtlicher und sozialer Ausrichtung an.
Angesichts des auslaufenden Supports des eingesetzten Campusmanagementsystems der HIS eG und der damit verbundenen, bevorstehenden Ablösung, wurde im Dezember 2019 ein Vorbereitungsprojekt mit dem Ziel gestartet, die Durchführbarkeit und fachliche Grobplanung der Einführung eines Nachfolgesystems (HISinOne) anhand einer ersten großen Erfassung der Ausgangssituation zu eruieren und die weiteren Projektschritte zu planen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Frankfurt University of Applied Sciences führt ein neues Campusmanagementsystem, das alle Aspekte des Student Lifecycle von der Bewerbung über die Rückmeldung bis zur Zeugnisausgabe abdeckt, ein. Die Umstellung des Campusmanagementsystems auf das webbasierte und integrierte System HISinOne stellt ein IT-Projekt dar, welches die ganze Hochschule betrifft und das sowohl eine Prozess- als auch eine Organisationsentwicklung mit sich bringt. Das aktuelle Projekt der Einführung des Moduls EXAmination zur Ablösung von POS GX und evtl. des DC (digitalen Campus) soll die Prüfungsverwaltung und das Veranstaltungsmanagement, für Lehrende, Studierende und die Prüfungsämter digitalisieren. Von dieser Umstellung sind vier Fachbereiche und vier Prüfungsämter betroffen. Insgesamt müssen rund 120 Prüfungsordnungen abgebildet und mit Regeln versehen werden, bevor in einem nächsten Schritt das Veranstaltungsmanagement umgestellt wird.
Es ist beabsichtigt ein Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und
dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung schätzt die Auftraggeberin ein Volumen von 400 Personentagen mit einer Höchstmenge von
insgesamt 600 Personentagen.
Die Frankfurt University of Applied Sciences führt ein neues Campusmanagementsystem, das alle Aspekte des Student Lifecycle von der Bewerbung über die Rückmeldung bis zur Zeugnisausgabe abdeckt, ein. Die Umstellung des Campusmanagementsystems auf das webbasierte und integrierte System HISinOne stellt ein IT-Projekt dar, welches die ganze Hochschule betrifft und das sowohl eine Prozess- als auch eine Organisationsentwicklung mit sich bringt. Das aktuelle Projekt der Einführung des Moduls EXAmination zur Ablösung von POS GX und evtl. des DC (digitalen Campus) soll die Prüfungsverwaltung und das Veranstaltungsmanagement, für Lehrende, Studierende und die Prüfungsämter digitalisieren. Von dieser Umstellung sind vier Fachbereiche und vier Prüfungsämter betroffen. Insgesamt müssen rund 120 Prüfungsordnungen abgebildet und mit Regeln versehen werden, bevor in einem nächsten Schritt das Veranstaltungsmanagement umgestellt wird.
Es ist beabsichtigt ein Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und
dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung schätzt die Auftraggeberin ein Volumen von 400 Personentagen mit einer Höchstmenge von
insgesamt 600 Personentagen.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber hat mit dem Angebot eine Vorlage eines Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO einzureichen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Dauer: 36 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Die Option ist gegenüber dem Auftragnehmer mindestens in Textform zu erklären und hat die beabsichtigte Übergangszeit anzugeben.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60318
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die
ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu
geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen
mindestens folgende Angaben gemacht werden: —
Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name
einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des
Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, —
öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum
(Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter
Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des
Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des
Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer,
Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer
Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im
Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der
Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird,
selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung
bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei
nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen
eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/
Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der
sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung
einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht
erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung
der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie
eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im
Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den
geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestanforderungen:
Gefordert sind mindestens 5 Referenzen aus den letzten drei
Jahren, die eine HISinOne EXA Einführung zum Gegenstand hatten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die
ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu
geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen
mindestens folgende Angaben gemacht werden: —
Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name
einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des
Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, —
öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum
(Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter
Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des
Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des
Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer,
Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer
Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im
Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der
Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird,
selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung
bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei
nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen
eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/
Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der
sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung
einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht
erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung
der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie
eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im
Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den
geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestanforderungen:
Gefordert sind mindestens 5 Referenzen aus den letzten drei
Jahren, die eine HISinOne EXA Einführung zum Gegenstand hatten.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis über Softwareproduktkenntnisse der HISeG.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl
der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten
drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Eignungskriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags
eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den
aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der
Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits
vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der
Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung].
Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro
für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für
Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter
Jahreshöchstleistung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags
eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den
aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der
Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits
vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der
Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung].
Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro
für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für
Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter
Jahreshöchstleistung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger
Darstellung des
Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den
ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen,
aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und
Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen].
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger
Darstellung des
Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den
ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen,
aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und
Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen].
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen
Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
[Eigenerklärung zum Umsatz].
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung
im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung
oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des
Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Vorlage
Kopie). Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine
Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht
(Vorlage Kopie).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung
im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung
oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des
Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Vorlage
Kopie). Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine
Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht
(Vorlage Kopie).
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EUVerordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
4. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Auftraggeberin.
5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EUVerordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
4. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Auftraggeberin.
5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 163-558441 (2025-08-25)