Auftragsbekanntmachung (2025-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung
Referenznummer: A 25 132
Kurze Beschreibung:
“Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt). Die vorliegende...”
Beschreibung der Beschaffung
Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt). Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf erfolgt im eigenen Namen sowie im Namen der Kunstakademie Münster, Leonardo-Campus 2, 48149 Münster sowie der Kunsthochschule für Medien Köln, Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln. Gegenstand der Beschaffung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über Leistungen der Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung an der Kunstakademie Münster, der Kunstakademie Düsseldorf und der Kunsthochschule für Medien Köln nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu 3-mal jeweils wiederkehrend um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens am 31.12.2028 (Höchstlaufzeit), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 160 Personentage bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 215 Personentagen, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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Zusätzliche Informationen:
“Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Leistungsbeschreibung c) Anlage 02:...”
Zusätzliche Informationen
Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Leistungsbeschreibung c) Anlage 02: Preisblatt d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin e) Anlage 04: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der Auftraggeberin f) Anlage 05: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - soweit relevant - g) Anlage 06: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a und 533b) - soweit relevant - h) Anlage 07: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a und 534b) - soweit relevant - i) Anlage 08: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) j) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) k) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-15 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Verbundprojektleitung im Rahmen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Verbundprojektleitung im Rahmen von Software-Einführungsprojekten (Campus-Management-Software) an Hochschulen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben wer-den nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen: Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Verbundprojektleitung im Rahmen von Software-Einführungsprojekten (Campus-Management-Software) an Hochschulen (2.) über mindestens sechs zeitlich zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025 (3.) mit einem Umsatzvolumen von mindestens 35.000 EUR netto im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“S. Vertragsbedingungen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRD8MJ
1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRD8MJ
1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden. c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Anwendbares Verfahrensrecht a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) j) Vordruck: Preisblatt k) Vordruck: Personalkonzept l) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 135-468031 (2025-07-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-15) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-22 12:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde vom 15.08.2025, 12:00 Uhr, bis zum 22.08.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Entsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von...”
Text
Die Angebotsfrist wurde vom 15.08.2025, 12:00 Uhr, bis zum 22.08.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Entsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 15.08.2025.
“Die Angebotsfrist wird bis zum 22.08.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Entsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 15.08.2025.”
Die Angebotsfrist wird bis zum 22.08.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Entsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 15.08.2025.
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Quelle: OJS 2025/S 157-539899 (2025-08-15)