Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 8 abgeschlossenen Kalenderjahre mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Kontaktdaten
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzuge-ben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleich-bare frühere Aufträge beinhalten.
Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei de-nen über die 3 Referenzen mindestens jeweils ei-nes der nachfolgenden Merkmale vorliegt:
• Industrie- oder Gewerbebau
• Bauen von TGA im Bestand
• Bauen von TGA im Neubau
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.
2) Personelle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Personalstand
• im Jahresdurchschnitt in den letzten drei ab-geschlossenen Kalenderjahren,
• Beschäftigte insgesamt und
• Beschäftigte im Bereich der angebotenen Leistungen,
gegliedert nach Tätigkeitsbereichen (Projektleitung / Ingenieure / Techniker / Monteure / Kfm. Angestellte / …) auf dem Vordruck gem. Vergabeunterlagen
3) Nachweis/Zertifikat über das Bestehen eines der gelisteten oder ein vergleichbares Arbeitsschutzmanagementsystems. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen.
Dies gilt nur für auf dem Gelände der MVR ausgeführte Leistungen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft.
Anforderungen an den Arbeitsschutz:
Mit Angebotsabgabe weist der Bieter die erfolgreiche und zertifizierte Implementierung eines aktuell gültigen Arbeitsschutz-Managementsystems nach (Nachweispflicht bei Angebotsabgabe). Ak-zeptiert werden folgende oder vergleichbare, fremdzertifizierte Zertifizierungen:
• „Sicher mit System“ bspw. der BG-Bau nach nationalem Leitfaden
• DIN ISO 45001:2018
• SCC-Zertifikat für Führungskräfte (Dok. 17) und operativ Mitarbeitende (Dok. 18)
• OHRIS für in Bayern / Sachsen ansässige Betriebe, sofern diese durch die zuständige Gewerbeaufsicht zertifiziert wurden
Die Zertifizierung ist stets für die ausführende Firma bzw. Niederlassung nachzuweisen. Abweichungen hiervon in Einzelfällen sind schriftlich beim Auftraggeber mit sachgerechter Begründung einzureichen und von diesem für jeden Einzelfall schriftlich zu bestätigen.
4) Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar)
5) Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
6) Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
-Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz),
sowie:
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung). Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
Mit dem Angebot sind die Leistungsinhalte, die grundsätzlich von einem Nachunternehmer ausgeführt werden sollen, mindestens anzugeben.
7) Bestätigung der verpflichtenden Ortsbesichtigung