Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet. Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren für Leistung Technische Ausrüstung HLS
Referenznummer: 2025-1247-VgV-TGA-HLS-NE720-sppm
Kurze Beschreibung:
Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet.
Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet.
Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Garmischer Str. 1
Postleitzahl: 80339
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2031-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 1; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1- 2 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 1; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1- 2 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Analyse der Aufgabenstellung, Methodik und Projektbearbeitung:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektorganisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-09 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. Formale Unterlagen werden nachgefordert.
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Erhebungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
Im Rahmen des finalen Angebotes ist der unterzeichnete Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben. Bieterfragen sollen möglichst 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. Formale Unterlagen werden nachgefordert.
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Erhebungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
Im Rahmen des finalen Angebotes ist der unterzeichnete Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben. Bieterfragen sollen möglichst 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Bieter hat mindestens 5 Mitarbeiter
2. Bieter hat mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung (HLS) gem. §55 HOAI sowie geprüfte Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik mit Erfahrung im Bereich Planung. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis – nur nachgewiesene Qualifikationen werden gewertet)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter hat mindestens 5 Mitarbeiter
2. Bieter hat mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung (HLS) gem. §55 HOAI sowie geprüfte Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik mit Erfahrung im Bereich Planung. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis – nur nachgewiesene Qualifikationen werden gewertet)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter hat mindestens eine vergleichbare Referenz mit folgenden Mindest-Kriterien für die Vergleichbarkeit:
• BGF von 10.000 m²
• Neubau eines Wohnbaus mit Kindertagesstätte oder vergleichbar (mehrere Nutzungen)
• mind. LPH 2 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 3, 8
• Datum der Baubeginne (Referenzen): Januar 2018 bis Januar 2025
• Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB
Für jede Referenz ist eine Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien wie dem Auftraggeber, Leistungsumfang, Beschreibung, Leistungsphasen, Rolle des Bewerbers, Zeitraum etc. ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter hat mindestens eine vergleichbare Referenz mit folgenden Mindest-Kriterien für die Vergleichbarkeit:
• BGF von 10.000 m²
• Neubau eines Wohnbaus mit Kindertagesstätte oder vergleichbar (mehrere Nutzungen)
• mind. LPH 2 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 3, 8
• Datum der Baubeginne (Referenzen): Januar 2018 bis Januar 2025
• Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB
Für jede Referenz ist eine Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien wie dem Auftraggeber, Leistungsumfang, Beschreibung, Leistungsphasen, Rolle des Bewerbers, Zeitraum etc. ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber schließt eine projektbezogene Bauleistungs- und
Haftpflichtversicherung (kombinierte Projektversicherung) ab, der umfassende
Versicherungsschutz für alle Beteiligten des Bauvorhabens bietet. Die Haftpflichtversicherung
innerhalb dieser Projektversicherung beinhaltet: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die
alle am Bauvorhaben beteiligten Personen mit Bauherrenfunktion abdeckt. Eine
Betriebshaftpflichtversicherung für sämtliche am Bau beteiligten ausführenden Unternehmen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für alle beteiligten Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer,
Gutachter und Sachverständige im Bauwesen. Eine Umwelthaftpflicht- und
Umweltschadensversicherung für alle Beteiligten des Bauvorhabens. Die
Haftpflichtversicherung deckt pro Versicherungsfall eine Summe von 10.000.000,00 € ab,
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und diese Deckungssumme steht
dreifach pro Jahr zur Verfügung. Zusätzlich gilt eine separate Deckungssumme von
10.000.000,00 € im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden am Bauwerk,
ebenfalls dreifach pro Jahr verfügbar. Die anteilige Versicherungsprämie, inklusive
Versicherungssteuer, beträgt 0,6 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers (AN)
und wird mit dem Schlusszahlungsanspruch des AN verrechnet. Die Selbstbeteiligung, die
vom jeweiligen Verursacher zu tragen ist, beträgt: 5.000,00 € pro Schadensfall bei der
Bauleistungsversicherung, 10.000,00 € pro Schadensfall bei der Berufshaftpflichtversicherung,
5.000,00 € pro Schadensfall bei sonstigen Schäden. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Im Falle einer Auftragserteilung wird die Zustimmung (Erhebungsbogen)
vorausgesetzt, dass der Bewerber sich an der Projektversicherung beteiligt. Dies ist im
Erhebungsbogen entsprechend zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber schließt eine projektbezogene Bauleistungs- und
Haftpflichtversicherung (kombinierte Projektversicherung) ab, der umfassende
Versicherungsschutz für alle Beteiligten des Bauvorhabens bietet. Die Haftpflichtversicherung
innerhalb dieser Projektversicherung beinhaltet: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die
alle am Bauvorhaben beteiligten Personen mit Bauherrenfunktion abdeckt. Eine
Betriebshaftpflichtversicherung für sämtliche am Bau beteiligten ausführenden Unternehmen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für alle beteiligten Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer,
Gutachter und Sachverständige im Bauwesen. Eine Umwelthaftpflicht- und
Umweltschadensversicherung für alle Beteiligten des Bauvorhabens. Die
Haftpflichtversicherung deckt pro Versicherungsfall eine Summe von 10.000.000,00 € ab,
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und diese Deckungssumme steht
dreifach pro Jahr zur Verfügung. Zusätzlich gilt eine separate Deckungssumme von
10.000.000,00 € im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden am Bauwerk,
ebenfalls dreifach pro Jahr verfügbar. Die anteilige Versicherungsprämie, inklusive
Versicherungssteuer, beträgt 0,6 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers (AN)
und wird mit dem Schlusszahlungsanspruch des AN verrechnet. Die Selbstbeteiligung, die
vom jeweiligen Verursacher zu tragen ist, beträgt: 5.000,00 € pro Schadensfall bei der
Bauleistungsversicherung, 10.000,00 € pro Schadensfall bei der Berufshaftpflichtversicherung,
5.000,00 € pro Schadensfall bei sonstigen Schäden. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Im Falle einer Auftragserteilung wird die Zustimmung (Erhebungsbogen)
vorausgesetzt, dass der Bewerber sich an der Projektversicherung beteiligt. Dies ist im
Erhebungsbogen entsprechend zu bestätigen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je
nach Rechtsform des Bieters) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der
Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche
Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je
nach Rechtsform des Bieters) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der
Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche
Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern
seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen? Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder
Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus,
weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: Vorlage entsprechender Dokumente oder
Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern
seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen? Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder
Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus,
weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: Vorlage entsprechender Dokumente oder
Eigenerklärung
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schlichtungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:008921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 237-816924 (2025-12-05)