Objektplanung Gebäude, ggf. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 3 -5 sowie die Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 34 ff. HOAI: Das Projekt umfasst die energetische Sanierung und Instandhaltung von drei Wohngebäudezeilen mit insgesamt 12 Hauseingängen und jeweils Erdgeschoss plus drei Obergeschossen. Die Gebäude, errichtet in den Jahren 1930 bzw. 1964, befinden sich im Münchner Stadtteil Berg am Laim an folgenden Adressen: • Aßlinger Straße 1b–9 • Heufelder Straße 2–10 • Piusplatz 4 und 5 Insgesamt sind 111 Mieteinheiten vorhanden, davon 109 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. Die vermietbare Fläche beträgt rund 8.322 m² Wohnfläche sowie 80 m² Gewerbefläche. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine umfassende energetische Sanierung den Effizienzhausstandard EH 55 zu erreichen. Dies soll zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes, zur Verbesserung der energetischen Qualität und zur langfristigen Kostenersparnis für die Bewohnerschaft führen. Die Umsetzung erfolgt im bewohnten Zustand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VgV für Architektenleistung Sanierung Piusplatz 4.BA
Referenznummer: 2025-703-VgV-OP-Pius4BA-sppm
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Gebäude, ggf. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 3 -5 sowie die Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 34 ff. HOAI:
Das Projekt umfasst die energetische Sanierung und Instandhaltung von drei Wohngebäudezeilen mit insgesamt 12 Hauseingängen und jeweils Erdgeschoss plus drei Obergeschossen. Die Gebäude, errichtet in den Jahren 1930 bzw. 1964, befinden sich im Münchner Stadtteil Berg am Laim an folgenden Adressen:
• Aßlinger Straße 1b–9
• Heufelder Straße 2–10
• Piusplatz 4 und 5
Insgesamt sind 111 Mieteinheiten vorhanden, davon 109 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. Die vermietbare Fläche beträgt rund 8.322 m² Wohnfläche sowie 80 m² Gewerbefläche.
Ziel der Maßnahme ist es, durch eine umfassende energetische Sanierung den Effizienzhausstandard EH 55 zu erreichen. Dies soll zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes, zur Verbesserung der energetischen Qualität und zur langfristigen Kostenersparnis für die Bewohnerschaft führen. Die Umsetzung erfolgt im bewohnten Zustand.
Objektplanung Gebäude, ggf. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 3 -5 sowie die Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 34 ff. HOAI:
Das Projekt umfasst die energetische Sanierung und Instandhaltung von drei Wohngebäudezeilen mit insgesamt 12 Hauseingängen und jeweils Erdgeschoss plus drei Obergeschossen. Die Gebäude, errichtet in den Jahren 1930 bzw. 1964, befinden sich im Münchner Stadtteil Berg am Laim an folgenden Adressen:
• Aßlinger Straße 1b–9
• Heufelder Straße 2–10
• Piusplatz 4 und 5
Insgesamt sind 111 Mieteinheiten vorhanden, davon 109 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. Die vermietbare Fläche beträgt rund 8.322 m² Wohnfläche sowie 80 m² Gewerbefläche.
Ziel der Maßnahme ist es, durch eine umfassende energetische Sanierung den Effizienzhausstandard EH 55 zu erreichen. Dies soll zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes, zur Verbesserung der energetischen Qualität und zur langfristigen Kostenersparnis für die Bewohnerschaft führen. Die Umsetzung erfolgt im bewohnten Zustand.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
• Aßlinger Straße 1b–9
• Heufelder Straße 2–10
• Piusplatz 4 und 5
Postleitzahl: 81671
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-30 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen
(Teilleistungen auf Stundenbasis) Leistungsphasen ab 3; mit Vertragsschluss werden die
Leistungen mit geringen Umfang aus den Leistungsphasen 3 und 5 beauftragt; Besondere
Leistungen werden nach Bedarf beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen
(Teilleistungen auf Stundenbasis) Leistungsphasen ab 3; mit Vertragsschluss werden die
Leistungen mit geringen Umfang aus den Leistungsphasen 3 und 5 beauftragt; Besondere
Leistungen werden nach Bedarf beauftragt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Mieterkoordination
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Notdienstleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Analyse möglicher bauablaufbedingter Komplikationen und Lösungsansätze
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-24 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. Formale Unterlagen werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Bewerber hat mindestens 4 Mitarbeiter
2. Bewerber hat mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Dipl.-Ing., Master oder Bachelor Bauingenieurwesen oder der Architektur. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis – nur nachgewiesene Qualifikationen werden gewertet)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bewerber hat mindestens 4 Mitarbeiter
2. Bewerber hat mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Dipl.-Ing., Master oder Bachelor Bauingenieurwesen oder der Architektur. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis – nur nachgewiesene Qualifikationen werden gewertet)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Der Bewerber hat mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen, die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt:
• Durchführung einer energetischen Sanierung im bewohnten Zustand
• Bearbeitung eines Wohngebäudes mit mindestens 20 Wohneinheiten
• Erbrachte Leistungsphasen: mindestens LPH 6 bis 8
• Zeitraum: Baubeginn zwischen dem 01.01.2015 und dem 01.03.2025
2. Der Bewerber hat durch geeignete Referenzprojekte nachzuweisen, dass er innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum: 01.01.2015 bis 01.03.2025) in eigenverantwortlicher Tätigkeit die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß § 34 HOAI für jede der nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden erbracht hat:
• Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)
• Fenstertausch im bewohnten Zustand
• Betonsanierung (z. B. Balkone, Fassaden, tragende Bauteile)
• Kellerdeckendämmung
Diese Nachweise können im Rahmen der bereits eingereichten Referenzen zur energetischen Sanierung enthalten sein. Falls nicht, sind zusätzliche geeignete Referenzprojekte anzugeben.
Jede Maßnahme muss mindestens einmal belegt sein.
Hinweis: Die Referenz ist vollständig auszufüllen (inkl. Projektbeschreibung, Umfang, beauftragte LPH, Rolle des Bewerbers) und mit idealerweise mit einer vom Auftraggeber bestätigten Bescheinigung zu versehen.
Referenzen, bei denen die genannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt werden, führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Der Bewerber hat mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen, die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt:
• Durchführung einer energetischen Sanierung im bewohnten Zustand
• Bearbeitung eines Wohngebäudes mit mindestens 20 Wohneinheiten
• Erbrachte Leistungsphasen: mindestens LPH 6 bis 8
• Zeitraum: Baubeginn zwischen dem 01.01.2015 und dem 01.03.2025
2. Der Bewerber hat durch geeignete Referenzprojekte nachzuweisen, dass er innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum: 01.01.2015 bis 01.03.2025) in eigenverantwortlicher Tätigkeit die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß § 34 HOAI für jede der nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden erbracht hat:
• Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)
• Fenstertausch im bewohnten Zustand
• Betonsanierung (z. B. Balkone, Fassaden, tragende Bauteile)
• Kellerdeckendämmung
Diese Nachweise können im Rahmen der bereits eingereichten Referenzen zur energetischen Sanierung enthalten sein. Falls nicht, sind zusätzliche geeignete Referenzprojekte anzugeben.
Jede Maßnahme muss mindestens einmal belegt sein.
Hinweis: Die Referenz ist vollständig auszufüllen (inkl. Projektbeschreibung, Umfang, beauftragte LPH, Rolle des Bewerbers) und mit idealerweise mit einer vom Auftraggeber bestätigten Bescheinigung zu versehen.
Referenzen, bei denen die genannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt werden, führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
- Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung);
- Sonstige Schäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 3-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 4 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
- Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung);
- Sonstige Schäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 3-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 4 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern
seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen? Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder
Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus,
weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: Vorlage entsprechender Dokumente oder
Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern
seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen? Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder
Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus,
weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: Vorlage entsprechender Dokumente oder
Eigenerklärung
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je
nach Rechtsform des Bieters) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der
Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche
Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je
nach Rechtsform des Bieters) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der
Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche
Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 11 weitere
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
sowie Bildung terroristischer Vereinigungen oder
kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1,
Punkt 1 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 1 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 2 und 3 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 2 und 3 Betrugsbekämpfung: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 4 und 5 sowie § 123 GWB
Absatz 1, Punkt 4 und 5 Korruption: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 6, 7, 8 und 9
sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 6, 7, 8 und 9 Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 10 sowie § 123 GWB Absatz 1,
Punkt 10 Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
gemäß § 123 GWB Absatz 4, Punkt 1 Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 1 Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß
§ 124 GWB Absatz 1, Punkt 1 Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124
GWB Absatz 1, Punkt 1 Zahlungsunfähigkeit: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 2 Schweres
berufliches Fehlverhalten: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 3 Vereinbarungen mit anderen
Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt
4 Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß § 124 GWB
Absatz 1, Punkt 5 Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 6 Vorzeitige Beendigung,
Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 7
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 8 und 9 Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern: gemäß § 123 GWB Absatz 4, Punkt 1
sowie Bildung terroristischer Vereinigungen oder
kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1,
Punkt 1 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 1 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 2 und 3 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 2 und 3 Betrugsbekämpfung: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 4 und 5 sowie § 123 GWB
Absatz 1, Punkt 4 und 5 Korruption: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 6, 7, 8 und 9
sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 6, 7, 8 und 9 Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 10 sowie § 123 GWB Absatz 1,
Punkt 10 Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
gemäß § 123 GWB Absatz 4, Punkt 1 Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 1 Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß
§ 124 GWB Absatz 1, Punkt 1 Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124
GWB Absatz 1, Punkt 1 Zahlungsunfähigkeit: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 2 Schweres
berufliches Fehlverhalten: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 3 Vereinbarungen mit anderen
Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt
4 Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß § 124 GWB
Absatz 1, Punkt 5 Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 6 Vorzeitige Beendigung,
Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 7
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 8 und 9 Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern: gemäß § 123 GWB Absatz 4, Punkt 1
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im
Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im
Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass
das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass
das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt,
und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt,
und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-549205 (2025-08-21)