Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) bezeichnet), die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ermöglicht. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) im Rahmen der Intervention DEB-EL-0802-01 des nationalen GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz
Referenznummer: 045-0013#2025/0004-0801 8107
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) bezeichnet), die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ermöglicht. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz möchte ein Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Schulstufen an allgemeinbildenden Schulen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz möchte ein Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Schulstufen an allgemeinbildenden Schulen im Land (Lernort Bauernhof - LoB) anbieten. Gegenstand des Vertrags ist daher die Umsetzung einer Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahme, die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen ermöglicht. Die Durchführung erfolgt im Rahmen der Teilintervention DEB-EL-0802-01 "Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen" nach der Verordnung (EU) 2021/2115 des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland. Bestandteile der Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme sollen die Organisation und Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen auf Bauernhöfen, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit und Abwicklung einer finanziellen Förderung sowie die Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Anbieterinnen und Anbieter von Unterrichtsprojekten auf dem Bauernhof sowie Lehrkräftefortbildungen sein. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Unter Einbeziehung bereits als außerschulische Lernorte registrierter Bauernhöfe soll flächendeckend interessierten Schulen in Rheinland-Pfalz ein...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Unter Einbeziehung bereits als außerschulische Lernorte registrierter Bauernhöfe soll flächendeckend interessierten Schulen in Rheinland-Pfalz ein verlässliches Angebot für Unterrichtseinheiten auf dem außerschulischen Lernort Bauernhof entsprechend der für die jeweiligen Schulklassen und Lerngruppen geltenden Curricula aufgebaut werden. Die teilnehmenden Betriebe sollen ein möglichst breites Spektrum der landwirtschaftlichen Produktion in Rheinland-Pfalz abdecken. Die Qualifizierungsmaßnahmen für die Personen von LoB-Betrieben sollen i.d.R. auf geeigneten LoB-Betrieben stattfinden, bei zu großer Teilnehmerzahl kann auch auf einen sonstigen Veranstaltungsort ausgewichen werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-15 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für die hauptverantwortlichen Personen von Betrieben, die sich als LoB bewerben, ist grundsätzlich jährlich eine zweitägige Grundschulung (Pflichtschulung)...”
Beschreibung der Optionen
Für die hauptverantwortlichen Personen von Betrieben, die sich als LoB bewerben, ist grundsätzlich jährlich eine zweitägige Grundschulung (Pflichtschulung) in Bauernhofpädagogik gemäß den Inhalten des Rahmencurriculums des Bundesforums Lernort Bauernhof anzubieten und in Präsenz durchzuführen. Sofern aufgrund einer hohen Anzahl an Interessenten in einem Jahr eine weitere Schulung erforderlich ist, ist die Durchführung einer zusätzlichen Grundschulung mit der Regionalen Verwaltungsbehörde abzustimmen. Diese zusätzliche Grundschulung wird bei Bedarf gesondert beauftragt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung der Referenzen des Bietenden über praktische Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYAG8” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 169-577429 (2025-09-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-24)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Unter "5.1.10. Zuschlagskriterien" der Bekanntmachung wurde die Beschreibung des Zuschlagskritieriums "Qualität des Konzepts" korrigiert: Der Satz...”
Text
Unter "5.1.10. Zuschlagskriterien" der Bekanntmachung wurde die Beschreibung des Zuschlagskritieriums "Qualität des Konzepts" korrigiert: Der Satz "Insgesamt muss die Bewertung der Qualität des Konzepts mindestens 15 Punkte aus den zwei Unterkriterien erreichen." wurde durch den Satz "Insgesamt muss die Bewertung der Qualität des Konzepts mindestens 30 Punkte aus den zwei Unterkriterien erreichen." ersetzt.
“Die Beschreibung des Zuschlagskritieriums "Qualität des Konzepts" wurde korrigiert. Die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Zuschlagskriterien" wurde hinsichtlich...”
Die Beschreibung des Zuschlagskritieriums "Qualität des Konzepts" wurde korrigiert. Die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Zuschlagskriterien" wurde hinsichtlich der Punktevergabe korrigiert.
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Quelle: OJS 2025/S 184-629191 (2025-09-24)