Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung RFID Wäscheschränke
Reference number: TEK2501012
Kurze Beschreibung:
“Der AN übernimmt die Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten sowie den Störungsdienst an den RFID Wäscheschränken des Errichters Wilms”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN übernimmt die Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten sowie den Störungsdienst an den RFID Wäscheschränken des Errichters Wilms”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (in EUR netto). Als geeignete Bieter werden nur diese betrachtet, deren durchschnittlicher Umsatz (in Euro netto) im Tätigkeitsbereich aus den letzten drei Jahren, mindestens dem Auftragswert dieser Vergabe für ein Jahr entspricht.
*** Eine Eigenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, das heißt, wenn Sie nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.***
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die zu beschaffenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die zu beschaffenden Leistung untergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung sollte entweder für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein oder ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen oder im selben Gewerk erbracht worden sein. Es ist mindestens 1 Referenz anzugeben. Es können auch mehr Referenzen angegeben werden.
*** Eine Eigenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, das heißt, wenn Sie nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.***
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Abgabe eines Angebotes hat der Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung
teilzunehmen. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss. Für die Teilnahme...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Abgabe eines Angebotes hat der Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung
teilzunehmen. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss. Für die Teilnahme am
Vergabeverfahren, die Teilnahme an Ortsbesichtigungen sowie die Ausarbeitung der
Angebote, die mögliche Teilnahme an Aufklärungsgesprächen, die erforderlichen
Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise u.ä. sowie sonstigen damit
verbundenen Aufwendungen und Kosten werden den Bewerbern und Bietern keine Kosten
oder Auslagen erstattet bzw. keine Vergütung gezahlt. Einwände, dass ein Bieter über die
örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert war, können nicht geltend gemacht
werden
Bitte vereinbaren Sie für die Vorortbesichtigung bis spätestens 14.11.2025 einen Termin mit
Herrn Dirk Buro (Tel. 030 130 114970 E-Mail: Dirk.Buro@Vivantes.de).
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH4YTSHZ8DL9#
Für die Abgabe eines Angebotes hat der Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung
teilzunehmen. Die Nichtteilnahme...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH4YTSHZ8DL9#
Für die Abgabe eines Angebotes hat der Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung
teilzunehmen. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss. Für die Teilnahme am
Vergabeverfahren, die Teilnahme an Ortsbesichtigungen sowie die Ausarbeitung der
Angebote, die mögliche Teilnahme an Aufklärungsgesprächen, die erforderlichen
Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise u.ä. sowie sonstigen damit
verbundenen Aufwendungen und Kosten werden den Bewerbern und Bietern keine Kosten
oder Auslagen erstattet bzw. keine Vergütung gezahlt. Einwände, dass ein Bieter über die
örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert war, können nicht geltend gemacht
werden
Bitte vereinbaren Sie für die Vorortbesichtigung bis spätestens 14.11.2025 einen Termin mit
Herrn Dirk Buro (Tel. 030 130 114970 E-Mail: Dirk.Buro@Vivantes.de).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB beträgt die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags zehn Kalendertage, wobei diese Frist mit dem Erhalt der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB beträgt die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags zehn Kalendertage, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Vorinformation gemäß § 134 GWB beginnt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 206-705690 (2025-10-24)