Die Auftraggeberin nutzt vermehrt die Möglichkeit, alle Mitarbeitenden über Web Based Trainings (im Weiteren „WBT“ genannt), Lernkarten, Videos und Podcasts zu schulen oder Inhalte einheitlich, schnell und effizient zu vermitteln. Der Bedarf an Wissensvermittlung über digitale Lerneinheiten ist momentan recht hoch und weiter steigend. Um der Bedarfssituation an verschiedenartigen digitalen Lerneinheiten qualitativ hochwertig und zeitnah gerecht werden zu können, wird ein Teil der Erstellung extern vergeben. Ziel ist es daher, mit einem geeigneten Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen, der für die Auftraggeberin verschiedenartige digitale Lerneinheiten nach inhaltlichen und CI-konformen Vorgaben erstellt. Die Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellten digitale Lerneinheiten gehen auf die Auftraggeberin über.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WBT-Kontingent (08/PE/2025)
Referenznummer: 08/PE/2025
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin nutzt vermehrt die Möglichkeit, alle Mitarbeitenden über Web Based Trainings (im Weiteren „WBT“ genannt), Lernkarten, Videos und Podcasts zu schulen oder Inhalte einheitlich, schnell und effizient zu vermitteln.
Der Bedarf an Wissensvermittlung über digitale Lerneinheiten ist momentan recht hoch und weiter steigend. Um der Bedarfssituation an verschiedenartigen digitalen Lerneinheiten qualitativ hochwertig und zeitnah gerecht werden zu können, wird ein Teil der Erstellung extern vergeben.
Ziel ist es daher, mit einem geeigneten Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen, der für die Auftraggeberin verschiedenartige digitale Lerneinheiten nach inhaltlichen und CI-konformen Vorgaben erstellt. Die Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellten digitale Lerneinheiten gehen auf die Auftraggeberin über.
Die Auftraggeberin nutzt vermehrt die Möglichkeit, alle Mitarbeitenden über Web Based Trainings (im Weiteren „WBT“ genannt), Lernkarten, Videos und Podcasts zu schulen oder Inhalte einheitlich, schnell und effizient zu vermitteln.
Der Bedarf an Wissensvermittlung über digitale Lerneinheiten ist momentan recht hoch und weiter steigend. Um der Bedarfssituation an verschiedenartigen digitalen Lerneinheiten qualitativ hochwertig und zeitnah gerecht werden zu können, wird ein Teil der Erstellung extern vergeben.
Ziel ist es daher, mit einem geeigneten Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen, der für die Auftraggeberin verschiedenartige digitale Lerneinheiten nach inhaltlichen und CI-konformen Vorgaben erstellt. Die Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellten digitale Lerneinheiten gehen auf die Auftraggeberin über.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: E-Learning📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rahmenvereinbarung beläuft sich auf die erfahrungsmäße Menge von ca. 4 gemeldeten Projekte bzgl. der Konzeptionierung und Erstellung von digitalen Lerneinheiten pro Jahr. Diese Projekte umfassen eine ungefähre Lernzeit von 30 Minuten, dies kann auch abweichen.
Diese Projekte beinhalten die Konzeptionierung und Erstellung von ein bis mehrere digitalen Lerneinheiten.
Diese können aus nachfolgenden einzelnen Elementen bestehen:
Text-/Bildseiten,
Animierten Seiten,
Collagen,
Wissensüberprüfungen (Quiz, Drag & Drop, Lückentext, Sortieraufgaben o.ä.),
Interaktive Elemente (Drag & Drop, Lückentext, Sortieraufgaben, Drehregler,
Schieberegler o.ä.),
Bereitstellung eines personalisierten Zertifikats,
Videoproduktionen (e-Lectures, Erklärvideo, Screencasts, Whiteboard-
Animation, Interview o.ä.),
Podcasts,
Darstellung von Szenarien (Szenariogames, gamifizierte Inhalte) sowie
Storytelling.
Darüber hinaus können nachfolgende Leistungen von der Auftraggeberin optional beauftragt werden:
• Erstellung eines Drehbuchs nach inhaltlichen Vorgaben
• Konzeptionierung von Szenarien, gamifizierenden Inhalten
• Auswahl und Kauf von Bildmaterial/Avataren nach Absprache
• Multimediale Anreicherung der digitalen Lerneinheiten (z.B. Einbindung von
Audio/Videos in WBTs oder Lernkarte)
• Einsatz von professionellen Sprechern
Perspektivisch ist der Einsatz von KI generierten Inhalten (Bild / Ton / Audio) in der Produktion für die Auftraggeberin denkbar, sofern diese Inhalte gekennzeichnet sind und die abgeklärten Urheber-rechte im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung schriftlich vorliegen.
Die WBTs müssen der Auftraggeberin in einer .story-Datei zur Verfügung gestellt werden.
Die Videos sind bevorzugt als Rohdateien Camtasia in (.tscproj) und (.trec) sowie als fertiges Video mp4 bereit zu stellen.
Die Bereitstellung durch den Auftragnehmer muss webbasiert erfolgen. Durch den Auftragnehmer sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Anforderungen der DS-GVO umzusetzen und nachzuweisen.
Die Zugänge müssen entsprechend durch den Auftragnehmer bereitgestellt und abgesichert (verschlüsselt) werden. Der Auftragnehmenden hat entsprechende Nachweise bereitzustellen. Die Passwortstärke für die Anmeldung auf der webbasierten Plattform richtet sich nach dem Stand der Technik auf Empfehlungen des BSI. Administrative Zugänge zu Wartungs- und Implementierungszwecken sind ebenfalls nach Stand der Technik abzusichern.
Der Bedarf der einzelnen Pakete ist von der Auftraggeberin für die Grundlaufzeit von zwei Jahren und auch für die optionale zweimalige Vertragsverlängerung von jeweils 12 Monaten geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage (siehe Preisblatt (80)). Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zur Anzahl handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge beträgt in der Grundlaufzeit und ebenso in der Vertragsverlängerung 16 Projekte mit einer Gesamtlernzeit von 480 Minuten.
Die Rahmenvereinbarung beläuft sich auf die erfahrungsmäße Menge von ca. 4 gemeldeten Projekte bzgl. der Konzeptionierung und Erstellung von digitalen Lerneinheiten pro Jahr. Diese Projekte umfassen eine ungefähre Lernzeit von 30 Minuten, dies kann auch abweichen.
Diese Projekte beinhalten die Konzeptionierung und Erstellung von ein bis mehrere digitalen Lerneinheiten.
Diese können aus nachfolgenden einzelnen Elementen bestehen:
Text-/Bildseiten,
Animierten Seiten,
Collagen,
Wissensüberprüfungen (Quiz, Drag & Drop, Lückentext, Sortieraufgaben o.ä.),
Interaktive Elemente (Drag & Drop, Lückentext, Sortieraufgaben, Drehregler,
Schieberegler o.ä.),
Bereitstellung eines personalisierten Zertifikats,
Videoproduktionen (e-Lectures, Erklärvideo, Screencasts, Whiteboard-
Animation, Interview o.ä.),
Podcasts,
Darstellung von Szenarien (Szenariogames, gamifizierte Inhalte) sowie
Storytelling.
Darüber hinaus können nachfolgende Leistungen von der Auftraggeberin optional beauftragt werden:
• Erstellung eines Drehbuchs nach inhaltlichen Vorgaben
• Konzeptionierung von Szenarien, gamifizierenden Inhalten
• Auswahl und Kauf von Bildmaterial/Avataren nach Absprache
• Multimediale Anreicherung der digitalen Lerneinheiten (z.B. Einbindung von
Audio/Videos in WBTs oder Lernkarte)
• Einsatz von professionellen Sprechern
Perspektivisch ist der Einsatz von KI generierten Inhalten (Bild / Ton / Audio) in der Produktion für die Auftraggeberin denkbar, sofern diese Inhalte gekennzeichnet sind und die abgeklärten Urheber-rechte im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung schriftlich vorliegen.
Die WBTs müssen der Auftraggeberin in einer .story-Datei zur Verfügung gestellt werden.
Die Videos sind bevorzugt als Rohdateien Camtasia in (.tscproj) und (.trec) sowie als fertiges Video mp4 bereit zu stellen.
Die Bereitstellung durch den Auftragnehmer muss webbasiert erfolgen. Durch den Auftragnehmer sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Anforderungen der DS-GVO umzusetzen und nachzuweisen.
Die Zugänge müssen entsprechend durch den Auftragnehmer bereitgestellt und abgesichert (verschlüsselt) werden. Der Auftragnehmenden hat entsprechende Nachweise bereitzustellen. Die Passwortstärke für die Anmeldung auf der webbasierten Plattform richtet sich nach dem Stand der Technik auf Empfehlungen des BSI. Administrative Zugänge zu Wartungs- und Implementierungszwecken sind ebenfalls nach Stand der Technik abzusichern.
Der Bedarf der einzelnen Pakete ist von der Auftraggeberin für die Grundlaufzeit von zwei Jahren und auch für die optionale zweimalige Vertragsverlängerung von jeweils 12 Monaten geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage (siehe Preisblatt (80)). Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zur Anzahl handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge beträgt in der Grundlaufzeit und ebenso in der Vertragsverlängerung 16 Projekte mit einer Gesamtlernzeit von 480 Minuten.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-12 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-12 10:10:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Es sind drei Referenzaufträge zu digitalen Lerneinheiten anzugeben, die rechtliche Themen erklären –
vorzugsweise aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Dienstleistungsbereich und
aus den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 stammen. Diese können sowohl aktuell noch bestehen (aktive
Verträge) als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
2. Davon ist ein Referenzauftrag zu digitalen Lerneinheiten einzureichen, welcher Audio beinhaltet.
3. Davon ist ein weiterer Referenzauftrag einzureichen, der ein selbst erstelltes Drehbuch enthält und das daraus
aufbauende digitalen Lerneinheiten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Es sind drei Referenzaufträge zu digitalen Lerneinheiten anzugeben, die rechtliche Themen erklären –
vorzugsweise aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Dienstleistungsbereich und
aus den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 stammen. Diese können sowohl aktuell noch bestehen (aktive
Verträge) als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
2. Davon ist ein Referenzauftrag zu digitalen Lerneinheiten einzureichen, welcher Audio beinhaltet.
3. Davon ist ein weiterer Referenzauftrag einzureichen, der ein selbst erstelltes Drehbuch enthält und das daraus
aufbauende digitalen Lerneinheiten.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Alle Mitglieder des Projektteams müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Alle folgenden Aufgabenbereiche müssen durch jeweils einen für das Projekt verantwortlichen Experten
abgedeckt sein. Aufgaben können sich überschneiden:
Mediendidaktische Konzeption
E-Learning Autor/in
Content-Design / Mediengestalter/in / Grafiker/in,
WBT-Erstellung entsprechend Anforderungen der Leistungsbeschreibung und
Video-Erstellung entsprechend Anforderungen der Leistungsbeschreibung
siehe Eigenerklärung Projektteam (42)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle Mitglieder des Projektteams müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Alle folgenden Aufgabenbereiche müssen durch jeweils einen für das Projekt verantwortlichen Experten
abgedeckt sein. Aufgaben können sich überschneiden:
Mediendidaktische Konzeption
E-Learning Autor/in
Content-Design / Mediengestalter/in / Grafiker/in,
WBT-Erstellung entsprechend Anforderungen der Leistungsbeschreibung und
Video-Erstellung entsprechend Anforderungen der Leistungsbeschreibung
siehe Eigenerklärung Projektteam (42)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestdeckungssummen:
• Personenschäden 3 Mio. Euro
• Sachschäden 3 Mio. Euro
• Vermögensschäden 3 Mio. Euro
• Schäden aus der Verletzung datenschutzrecht- 3 Mio. Euro
licher Bestimmungen
Siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestdeckungssummen:
• Personenschäden 3 Mio. Euro
• Sachschäden 3 Mio. Euro
• Vermögensschäden 3 Mio. Euro
• Schäden aus der Verletzung datenschutzrecht- 3 Mio. Euro
licher Bestimmungen
Siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) – Muster (siehe Ziffer 5 der BWB)
Die Bieter haben das Muster AVV Sozialdaten als Zeichen der Kenntnisnahme mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle, dass bei der Erstellung von WBT´s und Videos Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin in den Schulungsunterlagen verarbeitet werden, wird von der Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer die AVV Sozialdaten abgeschlossen. Das Muster der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und wird zwischen den Vertragsparteien anlassbezogen abgestimmt.
>> Der Bieter hat mit dem Angebot ein selbst zu erstellendes Kurzkonzept in Form eines Drehbuchs zur Vermittlung des Themas „Rechtslehre“ (10 bis maximal 15 DIN A 4-Seiten) als pdf-Datei beizufügen, in dem insbesondere Vorschläge zum Design und der Methodik-Didaktik dargestellt werden (siehe Ziffer 6 der BWB).
>> Der Bieter hat mit dem Angebot eine Arbeitsprobe in Form eines multimedialen angereicherten WBTs zum unter Ziffer 6.1 genannten Drehbuches .story-Datei zur Verfügung zu stellen. Dabei soll der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Input „Rechtslehre“ genutzt werden (siehe Ziffer 7 der BWB):
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41) und
> Eigenerklärung zum Projektteam (42)
> Eigenerklärung Technologie von L. Ron Hubbard (43)
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) – Muster (siehe Ziffer 5 der BWB)
Die Bieter haben das Muster AVV Sozialdaten als Zeichen der Kenntnisnahme mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle, dass bei der Erstellung von WBT´s und Videos Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin in den Schulungsunterlagen verarbeitet werden, wird von der Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer die AVV Sozialdaten abgeschlossen. Das Muster der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und wird zwischen den Vertragsparteien anlassbezogen abgestimmt.
>> Der Bieter hat mit dem Angebot ein selbst zu erstellendes Kurzkonzept in Form eines Drehbuchs zur Vermittlung des Themas „Rechtslehre“ (10 bis maximal 15 DIN A 4-Seiten) als pdf-Datei beizufügen, in dem insbesondere Vorschläge zum Design und der Methodik-Didaktik dargestellt werden (siehe Ziffer 6 der BWB).
>> Der Bieter hat mit dem Angebot eine Arbeitsprobe in Form eines multimedialen angereicherten WBTs zum unter Ziffer 6.1 genannten Drehbuches .story-Datei zur Verfügung zu stellen. Dabei soll der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Input „Rechtslehre“ genutzt werden (siehe Ziffer 7 der BWB):
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41) und
> Eigenerklärung zum Projektteam (42)
> Eigenerklärung Technologie von L. Ron Hubbard (43)
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 40030dc6-e103-473e-9522-1b4c197a1a1d
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 152-523498 (2025-08-07)