Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wechselladerfahrzeug
Reference number: I50-42393563
Kurze Beschreibung:
“Wechselladerfahrzeug gem. Leistungsbeschreibung”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 294 118 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wechselladerfahrzeug gem. Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Düren🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1.7.11: Getönte Scheiben oder/und wärmeisolierend.
1.8.9: Leselampe als Schwanenhals-LED-Leuchte im Bereich des Beifahrersitzes, bevorzugt an der A-Säule...”
Beschreibung der Optionen
1.7.11: Getönte Scheiben oder/und wärmeisolierend.
1.8.9: Leselampe als Schwanenhals-LED-Leuchte im Bereich des Beifahrersitzes, bevorzugt an der A-Säule griffgünstig und geschützt montiert einschließlich pendelfreier Halterung im unbenutzten Zustand.
1.8.16b: Aufpreis zu Pos. 1.8.16a für: Klimaanlage mit automatischer Temperaturregelung (Klimaautomatik).
1.12.3: 1-tägige Fahrerschulung für 12 Personen beim Auftraggeber bzgl. technischer Neuerungen am Fahrgestell sowie optimaler Bedienung aller Fahrzeugkomponenten für maximale Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lebensdauer speziell in Bezug auf den Betrieb des Fahrzeugs im Gelände (an einem Samstag).
2.2.5: Elektrische Zusatzpumpe parallel zur NA-Hydraulikpumpe in 24V/230V- Ausführung zum Betrieb des Wechselladeraufbaus als Notbetriebspumpe ohne Fahrzeugmotor.
3.3.5: Bodenbeleuchtung in LED-Technik als Ergänzung zur Umfeldbeleuchtung über die gesamte Länge der Aufbauten, die sowohl im geschlossenen als auch geöffneten Zustand der Rollladen und Klappen vom Fahrerplatz aus schaltbar ist.
4.4: Durchführung von und Übernahme der Kosten für eine 1-tägige Schulung der Maschinisten am Standort der Feuerwehr durch den Auftragnehmer (vss. werktags [Mo. - Fr.]).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details siehe Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Jülich, 52425
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:0228/94990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bunde.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013306
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Postleitzahl: 52428
Postort: Jülich
Region: Düren🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@fz-juelich.de📧
Telefon: 0 24 6161 3053📞
Fax: +49 24 61 612213 📠
URL: https://www.fz-juelich.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 246-852587 (2025-12-18)