Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter gilt als technisch u. beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mobilitätsplattform erforderlich sind. Hierzu ist erforderlich, dass der Bieter seine umfassende Erfahrung im Umgang mit komplexen u mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbaren IT-Systemen nachweist. Dazu legt er als Teil des Angebots detaillierte Referenzprojekte vor, die erfolgreich durchgeführte Leistungen in ähnlichen Bereichen dokumentieren. Dabei sind nicht nur der Projektumfang sowie die ausgeführten Tätigkeiten u. die dabei eingesetzten Technologien aufzuzeigen, sondern auch die erzielten Ergebnisse, erreichte Zuverlässigkeit u. eingebrachte Innovationen hervorzuheben. Darüber hinaus sind Kundenreferenzen erforderlich, um die Zufriedenheit u. das Vertrauen früherer oder aktueller Auftraggeber zu belegen. Die Bereitstellung dieser Informationen ermöglicht eine fundierte Bewertung der Eignung der Bieter u. deren Fähigkeit, den in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen gerecht zu werden.
Zum Nachweis seiner technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
Referenzen über mindestens 2 vertragsgemäß abgeschlossene oder nicht aus wichtigem Grund vorzeitig beendete Projekte mit folgenden Leistungsbausteinen:
o Betrieb eines (Landes-)Auskunftssystems, einer überregionalen elektronischen Fahrplanauskunft mit Vertriebsfunktion, einer multimodalen, überregionalen Mobilitäts- bzw. MaaS-Plattform (Hintergrundsystem und App/Webseite) oder eines damit vergleichbaren, digitalen Systems mit Bezug zum öffentlichen Verkehr
o Bei dem betriebenen System handelt es sich um ein Mandantensystem (Multi-Tenancy-Architektur) mit eigener Datenhaltung, das 20 oder mehr Anbindungen von Lieferanten u. Abnehmern von Soll- und Echtzeitdaten der Fahrgastinformation oder von damit vergleichbaren Datentypen u. -strukturen aufweist
o Einsatz u. Bedienung von Softwarelösungen von MENTZ oder von gleichwertigen anderen, einschlägigen Produkten für Betriebs-, Personal- u. Umlaufplanung, Fahrplan- und Tarifdatenmanagement, Software für ÖV-Routenplanung, Kartografie u. Geodatenservices, sowie für Datenintegration, -import u. -export
o Erfassung, Speicherung, Analyse u. Sicherung von Daten. Dazu gehören auch Erfahrungen in der Datenmigration, Datenintegration u. im Umgang mit großen Datenmengen
o Aufbau, Implementierung u. Fortschreibung von Qualitätsstandards, um sicherzustellen, dass Dienstleistungen, Softwarefunktionen u. Daten zuvor festgelegten Anforderungen entsprechen
o Erfahrungen im Bereich Anforderungsmanagement u. Innovationen zur Weiterentwicklung bestehender Strukturen, die auf eine kontinuierliche Verbesserung sowie die (Weiter-)Entwicklung von Monitoring- u. Feedback-Mechanismen abzielen
o Erfahrungen im Bereich Kundenservice, die belegen, wie der Bieter Support-Services bereitgestellt hat. Dies kann z.B. Erfahrungen in der Einrichtung von Helpdesks, der Bearbeitung von Kundenanfragen oder der Schulung von Personal, das mit der eingesetzten Software arbeitet, umfassen
o Erfahrungen im Bereich des Incident Managements, die belegen: der Bieter hat Prozesse zum Incident Management eingeführt u. optimiert u. er hat einschlägige Tools effektiv genutzt, um Vorfälle zu erfassen u. zu verwalten. Ferner liegt ein Nachweis darüber vor, dass der Bieter die geforderten Systemverfügbarkeits- u. Reaktionszeiten erfüllen kann (z.B. anhand von bestehenden SLA aus anderen Projekten)
o Projektlaufzeit 3 Jahre oder länger
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung des Bieters anzugeben u. zu erläutern. Es ist nicht erforderlich, dass jede Referenz alle vorstehend genannten Leistungsbausteine enthält. Aus der Erläuterung muss aber hervorgehen, dass die Referenzen die vorstehend genannten Anforderungen in Summe erfüllen. Anzugeben sind dabei auch die Kontaktinformationen des jeweiligen Referenzgebers, unter denen der Auftraggeber ggf. Auskunft über die vom Bieter erbrachten Leistungen einzuholen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Er hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund im Sinne des Kapitels V der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegt.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB B zu verwenden, das unter
https://www.subreport.de/E98188744 erhältlich ist
Ein Bieter kann im Hinblick auf die Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei der Beurteilung der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Leistungen zum Weiterbetrieb von „DEFAS“ u „MoBY“ zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied vorgelegt werden.