Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung und der Erwerb des Abschlusses "Bachelor Professional in IT" gemäß BAProITFPrV in Verbindung mit einer integralen Ausbildung "zur/zum geprüften Berufsspezialisten/in für Informationssicherheit" gemäß InSiFPrV. Die Teilnehmenden sollen möglichst bereits zu Beginn der Maßnahme die Qualifikation als geprüfte Berufsspezialistin bzw. geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit erlangen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, den Prüfungsbereich "Fachliche Vertiefung" gemäß § 4 BAProITFPrV anrechnen zu lassen. Daran anschließend erfolgt die systematische Vermittlung der weiteren prüfungsrelevanten Inhalte zur Vorbereitung auf die übrigen Prüfungsbereiche des Abschlusses "Bachelor Professional in IT". Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Abschlussprüfungen erfolgreich zu bestehen und die damit verbundenen Tätigkeiten selbstständig und fachlich kompetent im späteren Berufsalltag auszuüben. Im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung sind alle prüfungsrelevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei ist die Besonderheit des militärischen Werdegangs der Teilnehmenden bei der Umsetzung des Rahmenplans angemessen zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Lernvoraussetzungen, der beruflichen Zielsetzungen sowie der militärischen Ordnung und Disziplin (Sicherstellung verbindlicher interner Vorgaben und klarer Verantwortlichkeiten zum organisatorischen Ablauf durch die auftragnehmende Partei).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZAW - Bachelor Professional in IT - mit integraler Durchführung zum geprüfte/r Berufsspezialist/in für Informationssicherheit - Karlsruhe | ML 613
Referenznummer: 6002922149-BAPersBw I 3.5.2.3
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung und der Erwerb des Abschlusses "Bachelor Professional in IT" gemäß BAProITFPrV in Verbindung mit einer integralen...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung und der Erwerb des Abschlusses "Bachelor Professional in IT" gemäß BAProITFPrV in Verbindung mit einer integralen Ausbildung "zur/zum geprüften Berufsspezialisten/in für Informationssicherheit" gemäß InSiFPrV.
Die Teilnehmenden sollen möglichst bereits zu Beginn der Maßnahme die Qualifikation als geprüfte Berufsspezialistin bzw. geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit erlangen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, den Prüfungsbereich "Fachliche Vertiefung" gemäß § 4 BAProITFPrV anrechnen zu lassen.
Daran anschließend erfolgt die systematische Vermittlung der weiteren prüfungsrelevanten Inhalte zur Vorbereitung auf die übrigen Prüfungsbereiche des Abschlusses "Bachelor Professional in IT".
Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Abschlussprüfungen erfolgreich zu bestehen und die damit verbundenen Tätigkeiten selbstständig und fachlich kompetent im späteren Berufsalltag auszuüben.
Im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung sind alle prüfungsrelevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei ist die Besonderheit des militärischen Werdegangs der Teilnehmenden bei der Umsetzung des Rahmenplans angemessen zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Lernvoraussetzungen, der beruflichen Zielsetzungen sowie der militärischen Ordnung und Disziplin (Sicherstellung verbindlicher interner Vorgaben und klarer Verantwortlichkeiten zum organisatorischen Ablauf durch die auftragnehmende Partei).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag mit Laufzeit bis zum 31.03.2030 und Verlängerungsoption um ein Jahr.
Es ist ein Abruf alle 18 Monate geplant (siehe Punkt 4 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag mit Laufzeit bis zum 31.03.2030 und Verlängerungsoption um ein Jahr.
Es ist ein Abruf alle 18 Monate geplant (siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung).
Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
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Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2030-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001, oder eine für Bildungseinrichtungen anerkannte Zertifizierung (AZAV).”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 182-620031 (2025-09-22)