Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt. Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Anwendungsentwicklung ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Betriebssysteme Windows und Linux vollumfänglich ausgebildet werden. Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Der/Die Teilnehmer/-in soll in die Lage versetzt werden, die Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren zu können. Während der Ausbildung werden die Teilnehmer vom üblichen militärischen Dienst freigestellt und einer ZAW-Betreuungsstelle (militärischen Dienststelle) wirtschaftlich und truppendienstlich unterstellt. Sie erhalten weiterhin Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr. Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für Soldaten Dienst, es besteht daher Versorgungsschutz nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch gelten die Personen als versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter den Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes oder anderer Gesetze fallen, die die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen. Diesbezüglich sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZAW-Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung-Augustdorf
Referenznummer: 6002913934-BAPersBw I 3.5.2.3
Kurze Beschreibung:
Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt.
Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Anwendungsentwicklung ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Betriebssysteme Windows und Linux vollumfänglich ausgebildet werden.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Der/Die Teilnehmer/-in soll in die Lage versetzt werden, die Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren zu können.
Während der Ausbildung werden die Teilnehmer vom üblichen militärischen Dienst freigestellt und einer ZAW-Betreuungsstelle (militärischen Dienststelle) wirtschaftlich und truppendienstlich unterstellt.
Sie erhalten weiterhin Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr.
Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für Soldaten Dienst, es besteht daher Versorgungsschutz
nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch gelten die Personen als versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter den Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes oder anderer Gesetze fallen, die die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen. Diesbezüglich sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen.
Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt.
Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Anwendungsentwicklung ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Betriebssysteme Windows und Linux vollumfänglich ausgebildet werden.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Der/Die Teilnehmer/-in soll in die Lage versetzt werden, die Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren zu können.
Während der Ausbildung werden die Teilnehmer vom üblichen militärischen Dienst freigestellt und einer ZAW-Betreuungsstelle (militärischen Dienststelle) wirtschaftlich und truppendienstlich unterstellt.
Sie erhalten weiterhin Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr.
Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für Soldaten Dienst, es besteht daher Versorgungsschutz
nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch gelten die Personen als versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter den Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes oder anderer Gesetze fallen, die die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen. Diesbezüglich sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.05.2026-30.04.2030.
Verlängerungsoption um ein Jahr.
Geplant sind bis zu 2 Abrufe pro Jahr.
Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
Postleitzahl: 32832
Stadt: Augustdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Verfahren ist als offenes Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 25
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen und richtet sich zudem nach dem Ermessen der Vergabestelle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: DIN EN ISO 9001
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T:022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 171-585513 (2025-09-04)