ZAW - Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik - ML 653

Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 3.5.2.3

Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses "Gepr. Industriemeister/-in FR Mechatronik" (gemäß Rechtsverordnung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZAW - Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik - ML 653
Referenznummer: 6002817572-BAPersBw I 3.5.2.3
Kurze Beschreibung:
Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses "Gepr. Industriemeister/-in FR Mechatronik" (gemäß Rechtsverordnung)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag mit Laufzeit (02.01.2026-31.12.2029) mit Verlängerungsoption von einem Jahr. Geplant sind 2 Abrufe pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
Postleitzahl: 24340
Stadt: Eckernförde
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-02 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption um 1 Jahr
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Verfahren ist als offenes Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 15
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen und richtet sich zudem nach dem Ermessen der Vergabestelle.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 3.5.2.3
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-19593-57
Postanschrift: Militärringstraße 1000
Postleitzahl: 50737
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAPersBw Abt I ZAufg (PERS)
E-Mail: bapersbwi3.5dezbeschaffungbfd@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 221-9571-4277 📞
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=758260 🌏
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 053-169883 (2025-03-14)