Das Projekt Basisausbildung an marktverfügbaren Kleindrohnen (small Unmanned Aerial Systems [sUAS]) ist ein Ausbildungsprojekt der Bundeswehr (Bw) in Kooperation mit der Wirtschaft zur zeitge-rechten, flexiblen und wirtschaftlichen Bedarfsdeckung einer Basisausbildung an marktgängigen und marktverfügbaren, industrieüblichen sUAS für die Bw.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1/BIUD/W0523 - Basisausbildung an marktverfügbaren Kleindrohnen
Referenznummer: 6003003515-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Kurze Beschreibung:
“Das Projekt Basisausbildung an marktverfügbaren Kleindrohnen (small Unmanned Aerial Systems
[sUAS]) ist ein Ausbildungsprojekt der Bundeswehr (Bw) in...”
Kurze Beschreibung
Das Projekt Basisausbildung an marktverfügbaren Kleindrohnen (small Unmanned Aerial Systems
[sUAS]) ist ein Ausbildungsprojekt der Bundeswehr (Bw) in Kooperation mit der Wirtschaft zur zeitge-rechten, flexiblen und wirtschaftlichen Bedarfsdeckung einer Basisausbildung an marktgängigen und marktverfügbaren, industrieüblichen sUAS für die Bw.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 8 Abs. 1 BwBBG findet der Losgrundsatz nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB bei öffentlichen Aufträgen zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr (§ 1 Abs. 1 BwBBG)...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 8 Abs. 1 BwBBG findet der Losgrundsatz nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB bei öffentlichen Aufträgen zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr (§ 1 Abs. 1 BwBBG) keine Anwendung.
Für die Nutzungssteuerung der Bw (SKA Abt. Ausb) wird bei Gesamtvergabe eine erhebliche Entlastungswirkung erzielt, wenn die Leistung aus einer Hand, Bw-einheitlich und in gleichbleibender Qualität erbracht wird.
Wegen der Dringlichkeit der benötigten Leistung, ab Mitte 2026, würde eine losweise Aufteilung außerdem zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialausbildung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung des Personals📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität und Skalierbarkeit der Dfg der Trainings:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl und Verfügbarkeit von Trainern
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit von technischem Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekt-, Trainings- und Büroorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Batteriemanagement und technischer Support
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Informationsportal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): sUAS für Training in der Bw geeignet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dfg von E-Learning oder virtuelle Lernumgebung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Schulungsunterlagen
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualitätsmanagementsystem (QM) nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares QM-Konzept - Vorlage des Zertifikates bzw. Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Zertifikat oder Nachweis des Antrages zertifizierte Ausbildungsstelle LufABw und LBA”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen im Bereich Drohnenführerausbildung
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichba-ren Aufträgen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen im Bereich Drohnenführerausbildung
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichba-ren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswer-tes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dorti-gen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhalti-gen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftrag-geber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 3/2024)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-194063 (2026-03-19)