Die Helene-Lange-Schule ist eine drei- bis vierzügige verlässliche Grundschule. Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist sie zudem Offene Ganztagsschule. Die Offene Ganztagsschule besteht aus mehreren Bestandteilen: einer verlässlichen Betreuung in Betreuungsgruppen, verschiedenen Kursen, in denen die Kinder musisch, künstlerisch, sportlich oder anderweitig aktiv werden können, sowie einer ausgewogenen und gesunden Mittagsverpflegung. Aufgrund von Kapazitätsgründen soll die Trägerschaft für die offene Ganztagsschule an der Helene-Lange-Schule nicht mehr von der Stadt Pinneberg direkt, sondern durch einen externen Träger wahrgenommen werden. Dies bietet vor allem im Grundschulbereich den großen Vorteil, dass es für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte direkte Ansprechpartner vor Ort zu allen drei Teilbereichen der offenen Ganztagsschule gibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12-PBG-26-069; Stadt Pinneberg; Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Helene-Lange-Schule
Referenznummer: 12-PBG-26-069
Kurze Beschreibung:
“Die Helene-Lange-Schule ist eine drei- bis vierzügige verlässliche Grundschule. Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist sie zudem Offene Ganztagsschule. Die Offene...”
Kurze Beschreibung
Die Helene-Lange-Schule ist eine drei- bis vierzügige verlässliche Grundschule. Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist sie zudem Offene Ganztagsschule. Die Offene Ganztagsschule besteht aus mehreren Bestandteilen: einer verlässlichen Betreuung in Betreuungsgruppen, verschiedenen Kursen, in denen die Kinder musisch, künstlerisch, sportlich oder anderweitig aktiv werden können, sowie einer ausgewogenen und gesunden Mittagsverpflegung. Aufgrund von Kapazitätsgründen soll die Trägerschaft für die offene Ganztagsschule an der Helene-Lange-Schule nicht mehr von der Stadt Pinneberg direkt, sondern durch einen externen Träger wahrgenommen werden. Dies bietet vor allem im Grundschulbereich den großen Vorteil, dass es für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte direkte Ansprechpartner vor Ort zu allen drei Teilbereichen der offenen Ganztagsschule gibt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Helene-Lange-Schule ist eine drei- bis vierzügige verlässliche Grundschule. Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist sie zudem Offene Ganztagsschule. Die Offene...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Helene-Lange-Schule ist eine drei- bis vierzügige verlässliche Grundschule. Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist sie zudem Offene Ganztagsschule. Die Offene Ganztagsschule besteht aus mehreren Bestandteilen: einer verlässlichen Betreuung in Betreuungsgruppen, verschiedenen Kursen, in denen die Kinder musisch, künstlerisch, sportlich oder anderweitig aktiv werden können, sowie einer ausgewogenen und gesunden Mittagsverpflegung. Aufgrund von Kapazitätsgründen soll die Trägerschaft für die offene Ganztagsschule an der Helene-Lange-Schule nicht mehr von der Stadt Pinneberg direkt, sondern durch einen externen Träger wahrgenommen werden. Dies bietet vor allem im Grundschulbereich den großen Vorteil, dass es für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte direkte Ansprechpartner vor Ort zu allen drei Teilbereichen der offenen Ganztagsschule gibt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-17 📅
Datum des Endes: 2030-08-17 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe über das Vorliegen einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz/Liquidation
- Keine schweren Verfehlungen
- Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben etc.
- Nachweis Präqualifizierung/Eigenerklärung zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
- Eigenerklärung EU: Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
- Verpflichtungserklärung nach § 4 VGSH: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
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Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis von mind. 1 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren in der es...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis von mind. 1 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren in der es um die Betreuung oder die Organisation eines Offenen Ganztages von Grundschulkindern geht und eine Referenz bezüglich der Mittagsverpflegung von Schulkindern.
Die Betreuungsreferenz gilt als „vergleichbar“, wenn...
- sie einen Betreuungsumfang von mind. 50 Schülerinnen und Schülern umfasst.
Die Mittagsverpflegungsreferenz gilt als „vergleichbar“, wenn...
- regelmäßig mind. 20 Essen pro Tag ausgegeben werden und
- die Referenz bezieht sich auf eine Schule.
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Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- 1 Betreuungsreferenz äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art.
- 1 Mittagsverpflegungsreferenz äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII; gültige DGE-Zertifizierung oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII; gültige DGE-Zertifizierung oder eine vergleichbare Zertifizierung
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Die Zertifizierung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eintragung im Berufsregister
- Anmeldung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eintragung im Berufsregister
- Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
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Die Eintragung im Berufsregister oder die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B”
“Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale...”
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
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Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt Nr. 07) zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
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Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx).
Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
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Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
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Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren.
Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist.
Teilnahmeanträge oder/und Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist.
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist können auch bereits an die eVergabeplattform übermittelte oder teilweise übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote jederzeit zurückgezogen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 653c0f7d-87d0-4559-a85c-f4186125e0e4
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 060-208283 (2026-03-24)