6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
Referenznummer: 6#0013-G14
Kurze Beschreibung:
“Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er...”
Kurze Beschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten.
Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen.
Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2).
Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Untersuchung sollen die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 sowie die im...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Untersuchung sollen die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 sowie die im Zeitraum seit 01.01.2023 geförderten Vorhaben (unabhängig von der maßgeblichen Förderrichtlinie) evaluiert werden. Aus den Ergebnissen der Evaluierung sollen Handlungsempfehlungen für ein Förderregime zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs und die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von Umschlaganlagen privater Unternehmen abgeleitet werden. Darüber hinaus sollen Prüfaufträge aus dem Strategiedialog Multimodaler Güterverkehr mit der Untersuchung erfüllt werden. Die Untersuchung umfasst die folgenden vier Arbeitspakete (AP):
- AP 1: Evaluierung der bewilligten Vorhaben
Evaluierung der bewilligten Vorhaben zur Förderung von Investitionen in KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen, differenziert nach Projekten, die auf der Grundlage der oben genannten Förderrichtlinie seit dem 03.12.2022 bewilligt worden sind, und den im Zeitraum seit 01.01.2023 auf Grundlage einer früheren Förderrichtlinie geförderten Projekten,
- AP 2: Erfolgskontrolle der aktuellen Förderrichtlinie
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens der Erfolgskontrolle der geltenden Förderrichtlinie der KV-Umschlaganlagen mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie vollständiger Bewertung der Fördermodalitäten,
- AP 3: Handlungsempfehlungen für eine künftige Förderrichtlinie
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Förderung von KV-Umschlaganlagen und
- AP 4: Ergänzende Handlungsempfehlungen
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit der Bewertung und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen für alternative oder ergänzende Ansätze zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs.
In einer Zusammenfassung gilt es, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete zusammenzuführen und Empfehlungen für die künftige Gestaltung der KV-Förderung auszusprechen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise Zielerreichungskontrolle (AP 1 und AP 2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.2.: Leistungskonzept Vorgehensweise Handlungsempfehlungen (AP 3 und AP 4)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Mindestanforderungen:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereiche: Evaluierung von Vorhaben, Förderrichtlinien des Bundes, Datenerhebung / Datenanalyse, Handlungsempfehlungen im Verkehrsbereich
***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: ...
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die jeweils Erfahrungen in den Bereichen:
- Erfolgskontrolle / Evaluierung von nationalen Förderprogrammen nach BHO und Beihilfenrecht
- Wirkungsmessung von Zielfaktoren im verkehrspolitischen Raum
- Analyse, Aufbereitung und Bewertung von qualitativen und/oder quantitativen Daten
- Handlungsempfehlungen
belegen.
Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden.
Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beendet sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.2 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.2 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt BSB - F3.2), die darstellt,
1. ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Unternehmen im Bereich der Erbringung von Diensten oder Leistungen im Bereich des Kombinierten Verkehrs
gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
2. ob er derzeit und/oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs-/ Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschafter erbringt oder erbringen wird, die mit im
Rahmen der Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs geförderten Projekten in Verbindung stehen.
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Mindestanforderungen:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN (neutrale Evaluierung der Förderrichtlinie von einem unabhängigen Dritten) können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich der Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs* erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Aufgrund seiner Leistungspflichten darf der AN nicht selbst Antragsteller oder Zuwendungsempfänger von Förderungen auf Grundlage der KV-Förderrichtlinien* sein.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
* Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2022, Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 19.04.2022, Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 04.01.2017, Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen vom 23.11.2011
***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen interessierten Unternehmen frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 059-206712 (2026-03-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“zu 1. - Ziff. 5.1.9 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Beschreibung des Auswahlkriteriums: EK 3.1: Bereiche: Evaluierung von Vorhaben,...”
Text
zu 1. - Ziff. 5.1.9 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Beschreibung des Auswahlkriteriums: EK 3.1: Bereiche: Evaluierung von Vorhaben, Förderrichtlinien des Bundes, Datenerhebung / Datenanalyse, Handlungsempfehlungen im Verkehrsbereich: Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzprojekte aus den vergangenen 7 Jahren (ab 2019) ****
zu 2. 5.1.12 die Frist für den Eingang der Angebote wird geändert auf den 05.05.2026, 10:00 Uhr
“1. Eignunganforderung hinsichtlich des zu berücksichtigenden Referenzzeitraums - geändert von 3 auf 7 Jahre zur Sicherstellung eines ausreichenden...”
1. Eignunganforderung hinsichtlich des zu berücksichtigenden Referenzzeitraums - geändert von 3 auf 7 Jahre zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs
2. Änderung der Angebotsfrist
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Quelle: OJS 2026/S 078-274399 (2026-04-21)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-290398 (2026-04-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“5.1.12 Änderung der Angebotsfrist auf den 20.05.2026, 10:00 Uhr.” Andere zusätzliche Informationen
“Änderung der Angebotsfrist auf den 20.05.2026, 10:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2026/S 083-294302 (2026-04-28)