Administration und vollständig digitale Durchführung von standardisierten Zertifikatsprüfungen "Deutsch-Test für den Beruf für die GER-Niveaustufen A2, B1, B2 und C1" im Rahmen der Berufssprachkurse nach § 45 a AufenthG einschließlich der Bereitstellung und des Betriebes einer API (application programming interface) -Schnittstelle
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administration und Durchführung von standardisierten Zertifikatsprüfungen Deutsch-Test für den Beruf
Referenznummer: B 24.14 - 0614/24/VV : 1
Kurze Beschreibung:
“Administration und vollständig digitale Durchführung von standardisierten Zertifikatsprüfungen "Deutsch-Test für den Beruf für die GER-Niveaustufen A2, B1,...”
Kurze Beschreibung
Administration und vollständig digitale Durchführung von standardisierten Zertifikatsprüfungen "Deutsch-Test für den Beruf für die GER-Niveaustufen A2, B1, B2 und C1" im Rahmen der Berufssprachkurse nach § 45 a AufenthG einschließlich der Bereitstellung und des Betriebes einer API (application programming interface) -Schnittstelle
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Administrative Dienste im Bildungswesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsbestandteile sind u.a. die Bereitstellung von Durchführungshinweisen sowie Organisations- und Vorbereitungsmaterialien; die Bereitstellung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsbestandteile sind u.a. die Bereitstellung von Durchführungshinweisen sowie Organisations- und Vorbereitungsmaterialien; die Bereitstellung eines integrierten Online-Portals; die Bereitstellung und Pflege eines Prüfenden- und Bewertenden-Netzwerkes; die wissenschaftliche Pflege und Weiterentwicklung von Item-Datenbank Prüfungssätzen; die Organisation zentraler Prüfungstermine; die Bereitstellung des Zugangs und Qualitätsstandards digitaler Prüfungen; die Kommunikation mit den Prüfungsstellen bei der Prüfungsdurchführung / Anfragen der Bedarfsträgerin und der Prüfungsstellen sowie die zentrale vollstandardisierte, vollständig digitale und automatisierte Auswertung und Übermittlung der Ergebnismitteilung, Zertifikate und Ergebnisbogen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge von 400.000 Prüfungsdurchführungen, spätestens jedoch am 30.04.2030. Die Ausführung der Prüfungsdurchführung beginnt am 01.05.2027. Sofern die Höchstmenge nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr bis zum 30.04.2031 zu verlängern.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort ist der im Einzelabruf genannte bundesweite Leistungsort.” Dauer
Datum des Beginns: 2027-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofern die Höchstmenge nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr bis zum 30.04.2031 zu...”
Beschreibung der Optionen
Sofern die Höchstmenge nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr bis zum 30.04.2031 zu verlängern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-01 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-01 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Leistungserbringung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die Voll-Mitglied der "Association of Language Testers in Europe (ALTE)" sind.
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Leistungserbringung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die Voll-Mitglied der "Association of Language Testers in Europe (ALTE)" sind.
Die veröffentlichen Qualitätsstandards zur Prüfungsadministration und -durchführung der ALTE sind bei der Leistungserbringung anzuwenden (vgl. Anlage 01 Leistungsbeschreibung).
Zum Nachweis der bis zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der ALTE ist die Akkreditierung mit einem einschlägigen Zertifikat der ALTE mit dem Angebot einzureichen.
“Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen...”
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland, Anlage Unternehmensdaten.
Abrufberechtigt ist das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 400.000 Prüfungsdurchführungen. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten
Gesamtbedarfsmenge. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zur Höchstmenge
abgerufen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 037-125904 (2026-02-19)