Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG / §§ 21 ff. HwO besitzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)
Referenznummer: (ZV)80-085/26
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Im kooperativen Modell werden die...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG / §§ 21 ff. HwO besitzen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 1 : Stadt Recklinghausen”
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 %...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2027, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftragter Organisation ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt die beauftragende Behörde die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 01.05.2027 schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2028, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftragter Organisation ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt die beauftragende Behörde die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 01.05.2028 schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Zusammenarbeit (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingliederungsstrategie und -chancen (Konzept)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Akquise (Konzept)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Maßnahme (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterrichtsstunde "Stütz- und Förderunterricht" (Konzept)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abbrüche (Konzept)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn (Konzept)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Individuelle Förderplanung (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.5
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des AG”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit) Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521). Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).
“#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DGRR#
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DGRR#
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 054-186910 (2026-03-16)