Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzugsanlage - Umbau und Erweiterung KiTa Großrosseln
Referenznummer: GGROSSR-2026-0004
Kurze Beschreibung:
“Aufzugsanlage”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das alte Schulgebäude der Gemeinde Großrosseln wird zur Kita umgebaut. Das Bestandsgebäude wird ertüchtigt und erhält einen Anbau. Der Anbau wird als...”
Beschreibung der Beschaffung
Das alte Schulgebäude der Gemeinde Großrosseln wird zur Kita umgebaut. Das Bestandsgebäude wird ertüchtigt und erhält einen Anbau. Der Anbau wird als zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach in Holzbauweise errichtet.
Das Gebäude erhält eine Aufzugsanlage, die in einem neuen Betonschacht an der Nordseite des Bestandsgebäudes errichtet wird. Die Aufzugsanlage erschließt 3 Etagen, von UG bis 1. Obergeschoss.
Vorgesehen ist ein behindertengerechter Personenaufzug nach EN 81-70, Tragkraft 630 kg, mit getriebelosem Treibscheibenantrieb, maschinenraumlos.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
“Frist Einreichung von Bieterfragen: 02.04.2026
Bitte beachten Sie die Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis und fügen Sie bitte die etwaigen geforderten...”
Frist Einreichung von Bieterfragen: 02.04.2026
Bitte beachten Sie die Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis und fügen Sie bitte die etwaigen geforderten Nachweise den Angebotsunterlagen zu.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 048-163864 (2026-03-09)