Ausschreibung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Lüneburg › Celle
- • Lüneburg › Lüneburg, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-03-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-05-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Kurze Beschreibung: Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Menge: 1 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109
Postleitzahl: 29227
Stadt: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5 Punkte werden gewährt, wenn Motor, Getriebe oder Fahrassistenzsysteme eine Leistung 230 kW – 250kW hat.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 10 Punkte werden gewährt, wenn die Garantie für Fahrzeug und Aufbau mindestens 3 Jahre beträgt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-20 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Allgemeine Verwaltung - Einkauf
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
Fax: +49 51417502499 📠
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44316475 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44316475 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.zacelle.de/wir-ueber-uns/ausschreibungen 🌏
Name: Webseite des Zweckverbands
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 056-193562 (2026-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Kurze Beschreibung: Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 E44316475
Menge: 1 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau nach den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Leistungverzeichnis
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109
Postleitzahl: 29227
Stadt: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5 Punkte werden gewährt, wenn Motor, Getriebe oder Fahrassistenzsysteme eine Leistung 230 kW – 250kW hat.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 10 Punkte werden gewährt, wenn die Garantie für Fahrzeug und Aufbau mindestens 3 Jahre beträgt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-20 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Übersicht und Angaben zum Bieter: Angaben zur Unternehmensstruktur
einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe
des Anteilsverhältnisses. Umsätze: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze hinsichtlich solcher
Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Formular vorhanden. Bilanzen: Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge
vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen: Referenzangaben zu Leistungen, die mit den zu erbringenden
Leistungen innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung liegen zu vergleichen sind. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
Telefonnummer und E-Mail Adresse), Bezeichnung des Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfangs , Auftragssumme
(netto). Formular vorhanden.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 15 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass
eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass
eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer
2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ]
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. ]
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren
Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr). ]
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ]
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GWB (4) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter…
… Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ]
… Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 Abs. 1
S. 1 AEntG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99
und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 19 Abs. 1 S. 1 MiLoG (1) Von der
Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine
angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen
eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 4 Abs. 1 NTVergG (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und
Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung
des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S.
203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von
Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)
- AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils
geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. ]
… Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ]
[ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber…
… können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
… können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
[ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. ]
… 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
[ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Verbotstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktion) ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ]
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00013077
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Allgemeine Verwaltung - Einkauf
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
Fax: +49 51417502499 📠
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44316475 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44316475 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.zacelle.de/wir-ueber-uns/ausschreibungen 🌏
Name: Webseite des Zweckverbands
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
T:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 056-193562 (2026-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 210 630 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 210 630 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Scania Vertrieb und Service GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Scania Vertrieb und Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 48159
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 098-353048 (2026-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 210 630 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
2026.10
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 210 630 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots:
2026.10
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Scania Vertrieb und Service GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Scania Vertrieb und Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE148787117
Postleitzahl: 48159
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 098-353048 (2026-05-20)
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