Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in Hamburg Altona Umbaumaßnahmen im Gebäude "Lufthafen". Der "Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um die Aufstockung Nordflügel 1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut und zwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegt wurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen für das I-Haus soll die Fläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zuge als Interimsunterbringung für einen Teilbereich des Ersatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmern umgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werden weitere Umstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OG Südflügel vorgenommen. Nach Errichtung des Ersatzneubaus I-Haus und Wegfall der Interimsnutzung erweitern die Räume das Angebot an klinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung des langfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- und Pflegebereich. Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenen Räume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Atmungseinschränkungen oder Atemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen. Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen. Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-21.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik (440/450) für den Neubau des AKK
Referenznummer: 21776-25
Kurze Beschreibung:
Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in Hamburg Altona Umbaumaßnahmen im Gebäude "Lufthafen". Der "Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um die Aufstockung Nordflügel 1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut und zwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegt wurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen für das I-Haus soll die Fläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zuge als Interimsunterbringung für einen Teilbereich des Ersatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmern umgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werden weitere Umstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OG Südflügel vorgenommen. Nach Errichtung des Ersatzneubaus I-Haus und Wegfall der Interimsnutzung erweitern die Räume das Angebot an klinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung des langfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- und Pflegebereich. Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenen Räume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Atmungseinschränkungen oder Atemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen. Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen. Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.
Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in Hamburg Altona Umbaumaßnahmen im Gebäude "Lufthafen". Der "Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um die Aufstockung Nordflügel 1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut und zwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegt wurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen für das I-Haus soll die Fläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zuge als Interimsunterbringung für einen Teilbereich des Ersatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmern umgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werden weitere Umstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OG Südflügel vorgenommen. Nach Errichtung des Ersatzneubaus I-Haus und Wegfall der Interimsnutzung erweitern die Räume das Angebot an klinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung des langfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- und Pflegebereich. Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenen Räume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Atmungseinschränkungen oder Atemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen. Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen. Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 21776-25
Beschreibung der Beschaffung:
1. Obergeschoss: Im 1. OG, Nordflügel, entstehen durch den Umbau innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 8 zusätzliche Patientenzimmer. Es besteht die Möglichkeit, je Raum ein zusätzliches Bett für eine Begleitperson aufzustellen. Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes Bad. Das neue Raumkonzept zieht eine Anpassung für das ganze Geschoss inkl. Südflügel nach sich, da die Stationsabläufe für das Betreiben des Nordflügels neu geordnet werden müssen. Dies betrifft folgende Räume: 1.39 Wäschelager, 1.20 Elternaufenthalt/ Spielen. Für die TGA Anbindung der neuen Flächen an den Bestand werden abgehängte Decken de- und wieder montiert, unter anderem in den Fluren. Zur Herstellung der erforderlichen Fluchtwege wird im Zuge des Umbaus die provisorische Außentreppe durch eine permanente Außentreppe ersetzt. Sie wird zu Wartungszwecken auch auf die Dachfläche über dem 1. OG geführt. Zur Vermeidung des Brandüberschlags auf die Treppe wird ein Brandschutzschott angebracht. Das statische System des vorhandenen Gebäudes baut auf einer identischen Lage der lastabtragenden Wände im Erd- und Obergeschoss auf. Dies ist durch das neue Raumprogramm und dem daraus resultierenden Grundriss nicht ohne weiteres umsetzbar. Die bisherige Lastabtragung durch tragende Wände wird geändert. Es werden Unterzüge und Stützen zur Lastabtragung eingebaut. Erdgeschoss: In Anlehnung an den Bestand werden aus hygienischen Gründen zwei Gemeinschaftsbäder in je zwei Einzelbäder umgewandelt - Aktuell müssen die Gemeinschaftsbäder im Falle einer Infektion für die nicht infizierte Seite gesperrt werden. Bei den klinischen Beatmungsplätzen des EG werden 2 Patientenbäder geteilt, so dass 4 Patientenbäder entstehen. Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau einer zusätzlichen Stütze im Bereich des Elternaufenthaltes. In einzelnen Teilbereichen sind Eingriffe in die vorhandenen TGA-Installationen notwendig. Hierfür müssen Bestandsdecken geöffnet und wieder verschlossen werden. Kellergeschoss: Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau zweier zusätzlicher Stützen vor und im Bereich des "Raum der Stille". Konstruktion: Nichttragende Innenwände: Gipskartonständerwände, Ausführung nach Anforderung des Brand- und Feuchteschutzes. Der Unterzug unterhalb der Decke über 1. Obergeschoss wird als Stahlträgerkonstruktion hergestellt. Die Stützen unterhalb des Unterzuges des 1. OG sowie die zusätzlichen Stützen im EG und KG werden als Stahlstützen ausgeführt. Stahlträger- und Stahlstützen aller Geschosse erhalten eine brandschutztechnische Ummantelung. Die Außentreppe inkl. Brandschutzschott in Leichtbauweise ist als Stahlwangentreppe mit Gitterroststufen und -podesten vorgesehen. Genauere Einzelheiten sind den Vergabenterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
1. Obergeschoss: Im 1. OG, Nordflügel, entstehen durch den Umbau innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 8 zusätzliche Patientenzimmer. Es besteht die Möglichkeit, je Raum ein zusätzliches Bett für eine Begleitperson aufzustellen. Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes Bad. Das neue Raumkonzept zieht eine Anpassung für das ganze Geschoss inkl. Südflügel nach sich, da die Stationsabläufe für das Betreiben des Nordflügels neu geordnet werden müssen. Dies betrifft folgende Räume: 1.39 Wäschelager, 1.20 Elternaufenthalt/ Spielen. Für die TGA Anbindung der neuen Flächen an den Bestand werden abgehängte Decken de- und wieder montiert, unter anderem in den Fluren. Zur Herstellung der erforderlichen Fluchtwege wird im Zuge des Umbaus die provisorische Außentreppe durch eine permanente Außentreppe ersetzt. Sie wird zu Wartungszwecken auch auf die Dachfläche über dem 1. OG geführt. Zur Vermeidung des Brandüberschlags auf die Treppe wird ein Brandschutzschott angebracht. Das statische System des vorhandenen Gebäudes baut auf einer identischen Lage der lastabtragenden Wände im Erd- und Obergeschoss auf. Dies ist durch das neue Raumprogramm und dem daraus resultierenden Grundriss nicht ohne weiteres umsetzbar. Die bisherige Lastabtragung durch tragende Wände wird geändert. Es werden Unterzüge und Stützen zur Lastabtragung eingebaut. Erdgeschoss: In Anlehnung an den Bestand werden aus hygienischen Gründen zwei Gemeinschaftsbäder in je zwei Einzelbäder umgewandelt - Aktuell müssen die Gemeinschaftsbäder im Falle einer Infektion für die nicht infizierte Seite gesperrt werden. Bei den klinischen Beatmungsplätzen des EG werden 2 Patientenbäder geteilt, so dass 4 Patientenbäder entstehen. Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau einer zusätzlichen Stütze im Bereich des Elternaufenthaltes. In einzelnen Teilbereichen sind Eingriffe in die vorhandenen TGA-Installationen notwendig. Hierfür müssen Bestandsdecken geöffnet und wieder verschlossen werden. Kellergeschoss: Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau zweier zusätzlicher Stützen vor und im Bereich des "Raum der Stille". Konstruktion: Nichttragende Innenwände: Gipskartonständerwände, Ausführung nach Anforderung des Brand- und Feuchteschutzes. Der Unterzug unterhalb der Decke über 1. Obergeschoss wird als Stahlträgerkonstruktion hergestellt. Die Stützen unterhalb des Unterzuges des 1. OG sowie die zusätzlichen Stützen im EG und KG werden als Stahlstützen ausgeführt. Stahlträger- und Stahlstützen aller Geschosse erhalten eine brandschutztechnische Ummantelung. Die Außentreppe inkl. Brandschutzschott in Leichtbauweise ist als Stahlwangentreppe mit Gitterroststufen und -podesten vorgesehen. Genauere Einzelheiten sind den Vergabenterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar überwww.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar überwww.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Postanschrift: Bleickenallee 38
Postleitzahl: 22763
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Grund für die Beschleunigung ist der enge zeitliche Rahmen, in welchem die Beauftragung des Gewerks zu erfolgen hat. Diese soll bereits im Februar 2026 erfolgen. Angesichts des Umstandes, dass eine Prüfung und hiermit verbundene Abstimmung bei der Auftraggeberin kurzfristig stattfinden muss, ist eine frühzeitige Beauftragung eines Auftragnehmers erforderlich, um eine zeitgerechte Leistungserbringung zu gewährleisten.
Grund für die Beschleunigung ist der enge zeitliche Rahmen, in welchem die Beauftragung des Gewerks zu erfolgen hat. Diese soll bereits im Februar 2026 erfolgen. Angesichts des Umstandes, dass eine Prüfung und hiermit verbundene Abstimmung bei der Auftraggeberin kurzfristig stattfinden muss, ist eine frühzeitige Beauftragung eines Auftragnehmers erforderlich, um eine zeitgerechte Leistungserbringung zu gewährleisten.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw)
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURMHZU#
Mit Abgabe des Angebotes sind alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen bzw. in dem Angebotsschreiben (Formblatt 213) angekreuzten Formblätter ausgefüllt einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Sta
Nationale Registrierungsnummer: DE451263930
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 016-052609 (2026-01-21)