Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der
Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung.
Ergänzend zu den vorgenannten Erklärungen und Nachweisen
zur Technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise zu
erbringen:
3 einschlägige Referenzprojekte, welche folgende Bedingungen erfüllen:
- Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme
von audiovisueller Medientechnik
- Mindestauftragssumme 3.000.000 EUR (eine Referenz als Auftragnehmer)
- Mindestauftragssumme 1.000.000 EUR (zwei Referenzen als Auftragnehmer)
- min. eine der vorgenannten drei Referenzen muss den Präsentations- und Vorlesungsbetrieb in Hörsälen als Auftragsgegenstand gehabt haben
- Projektfertigstellungen der letzten fünf Geschäftsjahre
- Namentliche Nennung des Projektleiters
- Benennen der Auftraggeber, deren Ansprechpartner mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern die Weitergabe
datenschutzrechtlich von den Auftraggebern gestattet wurde)