Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124)
vorzulegen. Diese beinhaltet: - Umsätze des Unternehmens, die
Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren; - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; -
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; - Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das
Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden
Nachweise anzufordern: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine
Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine
solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach §
48bEinkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen, - Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die
Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens
betragen: 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
zweifach maximiert pro Jahr. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein
wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine
Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält
sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von
ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.