Auftragsbekanntmachung (2026-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baulos 3 - West, BW 1W - Brücke über die Müritz-Havel-Wasserstraße
Referenznummer: 126024
Kurze Beschreibung:
“Diese Ausschreibung umfasst 2 Lose.
Los 1 = Brückenbau
Los 2 = Schutzwände
Es können für ein oder für beide Lose ein Angebot abgegeben werden.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Brücken📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Ausschreibung umfasst 2 Lose.
Los 1 = Brückenbau
Los 2 = Schutzwände
Es können für ein oder für beide Lose ein Angebot abgegeben werden.”
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-02 📅
Datum des Endes: 2028-08-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fachkräfte § 6a EU Nr. 3 b) VOB/A
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen
angehören oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkräfte § 6a EU Nr. 3 b) VOB/A
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausstattung § 46 (3) Nr. 9 VgV
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausstattung § 46 (3) Nr. 9 VgV
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“keine weitere Beschreibung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz § 6a EU Nr. 2 c) 1. UA VOB/A
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz § 6a EU Nr. 2 c) 1. UA VOB/A
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterauftragnehmer § 46 (3) Nr. 10 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80:
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 15164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Straßenbauamt Neustrelitz
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51310001000-30
Postanschrift: Hertelstraße 8
Postleitzahl: 17235
Postort: Neustrelitz
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-sba-nz@sbv.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385 588-83010📞
Fax: 0385 588-83190 📠
URL: https://www.strassen-mv.de/de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der
Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.ergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 042-144409 (2026-02-27)