Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BCF Trockenbauarbeiten
Referenznummer: 36206_EU_190226
Kurze Beschreibung:
“110 m2 Trennwände d=100-150mm, h=bis 4,80 m, teilweise EI90
445 m2 Doppelständerwände d=200-500mm, h=bis 4,80 m, CW 50/75
650 m2 Schachtwände d=75mm, h=bis...”
Kurze Beschreibung
110 m2 Trennwände d=100-150mm, h=bis 4,80 m, teilweise EI90
445 m2 Doppelständerwände d=200-500mm, h=bis 4,80 m, CW 50/75
650 m2 Schachtwände d=75mm, h=bis 3,50 m, CW 50, Rw 49 dB
380 m2 Vorsatzschale freistehend, d=100-125mm, h=bis 4,80 m
810 m2 Spachtelung Q3
207 St. Revisionstür 600 x 600 mm, schallgedämmt
160 St. Deckenschotts, d= 100-190mm, h=30-100cm, l=125-655cm
13 St. Stahlprofile 50x50mm mit Brandschutzbekleidung 40 mm, F90, 130x130, h= 3,45-3,55m
13 St. Stahlprofile 50x50mm mit Brandschutzbekleidung 40 mm, F90, 215x130, h= 3,45-3,55m
1.260 m2 Deckendämmung Holzwolle-Zweischichtplatte
390 m2 Wanddämmung Holzwolle-Zweischichtplatte
117 m2 Brandschutz-Metalldecken F90, Metall-Langfeldplatten, als Bandrasterdecke mit Einhängeprofilen, Spannweiten 1,60-2,25m
8.290 m2 Mineralisch gebundene Holzwolle Akustikplatten
900 m2 Deckenbekleidung als Holz Lamellendecke, nach Statik AN, Glattkantbrett Fichte 70/20 mm, Brandschutz beschichtet B1
Ausführungsbeginn vor Ort: 22.06.2026
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“110 m2 Trennwände d=100-150mm, h=bis 4,80 m, teilweise EI90
445 m2 Doppelständerwände d=200-500mm, h=bis 4,80 m, CW 50/75
650 m2 Schachtwände d=75mm, h=bis...”
Beschreibung der Beschaffung
110 m2 Trennwände d=100-150mm, h=bis 4,80 m, teilweise EI90
445 m2 Doppelständerwände d=200-500mm, h=bis 4,80 m, CW 50/75
650 m2 Schachtwände d=75mm, h=bis 3,50 m, CW 50, Rw 49 dB
380 m2 Vorsatzschale freistehend, d=100-125mm, h=bis 4,80 m
810 m2 Spachtelung Q3
207 St. Revisionstür 600 x 600 mm, schallgedämmt
160 St. Deckenschotts, d= 100-190mm, h=30-100cm, l=125-655cm
13 St. Stahlprofile 50x50mm mit Brandschutzbekleidung 40 mm, F90, 130x130, h= 3,45-3,55m
13 St. Stahlprofile 50x50mm mit Brandschutzbekleidung 40 mm, F90, 215x130, h= 3,45-3,55m
1.260 m2 Deckendämmung Holzwolle-Zweischichtplatte
390 m2 Wanddämmung Holzwolle-Zweischichtplatte
117 m2 Brandschutz-Metalldecken F90, Metall-Langfeldplatten, als Bandrasterdecke mit Einhängeprofilen, Spannweiten 1,60-2,25m
8.290 m2 Mineralisch gebundene Holzwolle Akustikplatten
900 m2 Deckenbekleidung als Holz Lamellendecke, nach Statik AN, Glattkantbrett Fichte 70/20 mm, Brandschutz beschichtet B1
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-02-19 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-09 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen.
Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden.
Staatsangehörige eines Herkunftsstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten.
Für die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
Keine
Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Es sind mindestens drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. bei Komplettleistung Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen B8indung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
In diesem Fall ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt werden.
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Ausschlussgrund: Korruption
Betrug
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland).
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Vereinigungen im Ausland)
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen.”
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
- der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
- der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: t:7219268730
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: t:7219268730
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 010-027426 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“110 m2 Trennwände d=100-150mm, h=bis 4,80 m, teilweise EI90
445 m2 Doppelständerwände d=200-500mm, h=bis 4,80 m, CW 50/75
650 m2 Schachtwände d=75mm, h=bis...”
Kurze Beschreibung
110 m2 Trennwände d=100-150mm, h=bis 4,80 m, teilweise EI90
445 m2 Doppelständerwände d=200-500mm, h=bis 4,80 m, CW 50/75
650 m2 Schachtwände d=75mm, h=bis 3,50 m, CW 50, Rw 49 dB
380 m2 Vorsatzschale freistehend, d=100-125mm, h=bis 4,80 m
810 m2 Spachtelung Q3
207 St. Revisionstür 600 x 600 mm, schallgedämmt
160 St. Deckenschotts, d= 100-190mm, h=30-100cm, l=125-655cm
13 St. Stahlprofile 50x50mm mit Brandschutzbekleidung 40 mm, F90, 130x130, h= 3,45-3,55m
13 St. Stahlprofile 50x50mm mit Brandschutzbekleidung 40 mm, F90, 215x130, h= 3,45-3,55m
1.260 m2 Deckendämmung Holzwolle-Zweischichtplatte
390 m2 Wanddämmung Holzwolle-Zweischichtplatte
117 m2 Brandschutz-Metalldecken F90, Metall-Langfeldplatten, als Bandrasterdecke mit Einhängeprofilen, Spannweiten 1,60-2,25m
8.290 m2 Mineralisch gebundene Holzwolle Akustikplatten
900 m2 Deckenbekleidung als Holz Lamellendecke, nach Statik AN, Glattkantbrett Fichte 70/20 mm, Brandschutz beschichtet B1
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1277427.60 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 36206_EU_190226
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-27 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: x
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-15 📅
Titel: BCF Trockenbauarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1277427.60 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Planotec Innenausbau GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planotec Innenausbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 152941718
Postanschrift: Sägmeister 3
Postleitzahl: 84577
Postort: Tüßling
Region: Altötting🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@planotec.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer: t:4971121689746
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
E-Mail: 65-8dlzbau@stuttgart.de📧
Telefon: 000📞 Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 077-270397 (2026-04-20)