• Inneneinrichtungsplanung und Umsetzung für eine Öffentliche Bibliothek (Stadtteilbibliothek) in einem Neubau (Fertigstellung 2026) o unter Nachnutzung und Einkalkulierung bereits vorhandenen Mobiliars / Ausstattungselementen (z. B. des Bodens, der Theke, Taschenschränke) o inkl. Konzept und Umsetzung zum Farb- und Lichtdesign (unter Berücksichtigung der vorhandenen Tageslichtverhältnisse) o inkl. Zonierung im Sinne von „Raum in Raum“-Konzepten o inkl. Leitsystem o inkl. Kostenschätzung • Die detaillierten Qualitätsanforderungen sowie weitere Anforderungen werden unter Punkt 5, 6 und 7 aufgeführt. • Die Planungs- und Umsetzungsleistung kann ein Gesamtbudget von max. 300.000,- € brutto berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung der Ausstattung für die Bibliothek Stephan Heym im KAS, Dörpfeldstraße 54-56
Referenznummer: TK 27022026-0900
Kurze Beschreibung:
• Inneneinrichtungsplanung und Umsetzung für eine Öffentliche Bibliothek (Stadtteilbibliothek) in einem Neubau (Fertigstellung 2026)
o unter Nachnutzung und Einkalkulierung bereits vorhandenen Mobiliars / Ausstattungselementen (z. B. des Bodens, der Theke, Taschenschränke)
o inkl. Konzept und Umsetzung zum Farb- und Lichtdesign (unter Berücksichtigung der vorhandenen Tageslichtverhältnisse)
o inkl. Zonierung im Sinne von „Raum in Raum“-Konzepten
o inkl. Leitsystem
o inkl. Kostenschätzung
• Die detaillierten Qualitätsanforderungen sowie weitere Anforderungen werden unter Punkt 5, 6 und 7 aufgeführt.
• Die Planungs- und Umsetzungsleistung kann ein Gesamtbudget von max. 300.000,- € brutto berücksichtigen.
• Inneneinrichtungsplanung und Umsetzung für eine Öffentliche Bibliothek (Stadtteilbibliothek) in einem Neubau (Fertigstellung 2026)
o unter Nachnutzung und Einkalkulierung bereits vorhandenen Mobiliars / Ausstattungselementen (z. B. des Bodens, der Theke, Taschenschränke)
o inkl. Konzept und Umsetzung zum Farb- und Lichtdesign (unter Berücksichtigung der vorhandenen Tageslichtverhältnisse)
o inkl. Zonierung im Sinne von „Raum in Raum“-Konzepten
o inkl. Leitsystem
o inkl. Kostenschätzung
• Die detaillierten Qualitätsanforderungen sowie weitere Anforderungen werden unter Punkt 5, 6 und 7 aufgeführt.
• Die Planungs- und Umsetzungsleistung kann ein Gesamtbudget von max. 300.000,- € brutto berücksichtigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Bibliotheken📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Stadtteilbibliothek Adlershof „Stefan Heym“
Dörpfeldstr. 56
Postleitzahl: 12489
Stadt: Berlin - Adlershof
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-27 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-02-27 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-19 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung regelt sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen - Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken - in den letzten drei Jahren in Form einer Liste mit Angabe des Wertes, des Lieferzeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGEPartner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden.
Mindestanforderung: Es sind mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen. Jede Referenz muss die Ausstattung einer öffentlichen Bibliothek mit Kinderbereich in vergleichbarer Größe zum Auftragsgegenstand haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen - Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken - in den letzten drei Jahren in Form einer Liste mit Angabe des Wertes, des Lieferzeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGEPartner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden.
Mindestanforderung: Es sind mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen. Jede Referenz muss die Ausstattung einer öffentlichen Bibliothek mit Kinderbereich in vergleichbarer Größe zum Auftragsgegenstand haben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erbringung einer Solvenzbescheinigung in Form einer Bankauskunft
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular Wirt 214, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular Wirt 235, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG siehe Formular Wirt 2141 , das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular Wirt 214, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular Wirt 235, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG siehe Formular Wirt 2141 , das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 019-062990 (2026-01-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-13 09:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-06 09:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-04+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Änderung des Öffnungstermins vom 27.02.2026 - 09:00 Uhr auf den 13.03.2026 - 09:00 Uhr
Änderung der Frist zur Einreichung von Bieterfragen vom 19.02.2026 - 09:00 Uhr auf den 06.03.2026 - 09:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-04 📅
Andere zusätzliche Informationen
Änderung Öffnungsfrist aufgrund einer Anfrage.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 748d8a98-5871-41fb-b7b6-5bd870283a32-01
Quelle: OJS 2026/S 025-083758 (2026-02-04)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-09+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Änderung des Öffnungstermins vom 13.03.2026 9:00 Uhr auf den 17.03.2026 - 10:00 Uhr
Änderung der Frist zur Einreichung von Bieterfragen vom 06.03.2026 um 09:00 Uhr auf den 11.03.2026 - 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft zum 15.05.2026 ab.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-03-09 📅
Andere zusätzliche Informationen
Änderung Öffnungsfrist und Bindefrist aufgrund einer Anfrage.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 71f56908-f94e-46f0-9d08-ab87901f9db8-01
Quelle: OJS 2026/S 048-167112 (2026-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 247875.50 EUR 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 70% (siehe Bekanntmachung)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-14 📅
Titel: Beschaffung der Ausstattung für die Bibliothek Stephan Heym im KAS, Dörpfeldstraße 54-56
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 247875.50 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: ekz.bibliotheksservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ekz.bibliotheksservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE146477275
Postanschrift: Bismarckstraße 3
Postleitzahl: 72764
Postort: Reutlingen
Region: Reutlingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: silke.klaus@ekz.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 073-256335 (2026-04-14)