Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024). Die Vergabe von Fahrgestell und Aufbau erfolgt in einem Los, da das Fahrzeug als bereits bestehendes Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll. Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines gebrauchten Hilfelöschgruppenfahrzeugs 10 (HLF 10) für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Referenznummer: 10.ZV.26.035 L
Kurze Beschreibung:
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024). Die Vergabe von Fahrgestell und Aufbau erfolgt in einem Los, da das Fahrzeug als bereits bestehendes Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll.
Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024). Die Vergabe von Fahrgestell und Aufbau erfolgt in einem Los, da das Fahrzeug als bereits bestehendes Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll.
Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 10.ZV.26.035 L
Beschreibung der Beschaffung:
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024).
Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024).
Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 65
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene ist von wesentlicher Bedeutung, da die kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet sind, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Hierzu gehört insbesondere ein angemessener Ausbildungsstand der Feuerwehrangehörigen über die Grundausbildung hinaus. Die weitergehende Aus- und Fortbildung gemäß § 4 Abs. 1 sowie § 32 BHKG den Kreisen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist verpflichtet, die entsprechenden Ausbildung vorzuhalten und durchzuführen, um die Leistungsfähigkeit des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Kreisgebiet sicherzustellen.
Sollten Lehrgänge auf Kreisebene nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden können, führt dies umittelbar zu einem Engpass in der Ausbildung mit negativen Folgen für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im gesamten Kreisgebiet auswirkt.
Zur Durchführung der Aus- und Fortbildung ist die Verfügbarkeit geeigneter Einsatzfahrzeuge zwingend erforderlich. In der Vergangenheit wurden hierfür Fahrzeuge der kreisangehörigen Kommunen genutzt. Diese stehen jedoch aktuell nicht mehr zur Verfügung, da sie nunmehr vollständig in die operative Gefahrenabwehr eingebunden und für Ausbildungszwecke außerhalb der Kommune nicht abkömmlich sind. Der Lehrgangsbetrieb ist dadurch konkret gefährdet.
Vor diesem Hintergrund besteht ein kurzfristiger und zwingender Bedarf an einem eigenen Ausbildungsfahrzeug. Ohne ein geeignetes Fahrzeug können wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden.
Eine Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs ist aufgrund der derzeitigen Marktsituation mit Lieferzeiten von ca. zwei bis drei Jahren verbunden und kommt daher zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs nicht in Betracht. Aus diesem Grund kann aktuell lediglich die Beschaffung eines bereits vorhandenen Vorführ- bzw. Gebrauchtfahrzeugs erfolgen.
Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Ausbildungsbetriebs sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtauf-gabe ist die zeitnahe Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs daher erforderlich. Verzögerungen in der Beschaffung würden unmittelbar zu starken Einschränkungen im Ausbildungsbetrieb führen. Soweit entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind, hat jeder Bieter auch bei einer verkürzten Frist die Möglichkeit, sein Fahrzeug anzubieten, ohne gleichzeitig eine sehr lange Bindung einzugehen und sein Fahrzeug dem Markt längerfristig zu entziehen, so dass der Markt durch die Verkürzung nicht eingeschränkt wird.
Der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene ist von wesentlicher Bedeutung, da die kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet sind, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Hierzu gehört insbesondere ein angemessener Ausbildungsstand der Feuerwehrangehörigen über die Grundausbildung hinaus. Die weitergehende Aus- und Fortbildung gemäß § 4 Abs. 1 sowie § 32 BHKG den Kreisen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist verpflichtet, die entsprechenden Ausbildung vorzuhalten und durchzuführen, um die Leistungsfähigkeit des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Kreisgebiet sicherzustellen.
Sollten Lehrgänge auf Kreisebene nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden können, führt dies umittelbar zu einem Engpass in der Ausbildung mit negativen Folgen für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im gesamten Kreisgebiet auswirkt.
Zur Durchführung der Aus- und Fortbildung ist die Verfügbarkeit geeigneter Einsatzfahrzeuge zwingend erforderlich. In der Vergangenheit wurden hierfür Fahrzeuge der kreisangehörigen Kommunen genutzt. Diese stehen jedoch aktuell nicht mehr zur Verfügung, da sie nunmehr vollständig in die operative Gefahrenabwehr eingebunden und für Ausbildungszwecke außerhalb der Kommune nicht abkömmlich sind. Der Lehrgangsbetrieb ist dadurch konkret gefährdet.
Vor diesem Hintergrund besteht ein kurzfristiger und zwingender Bedarf an einem eigenen Ausbildungsfahrzeug. Ohne ein geeignetes Fahrzeug können wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden.
Eine Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs ist aufgrund der derzeitigen Marktsituation mit Lieferzeiten von ca. zwei bis drei Jahren verbunden und kommt daher zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs nicht in Betracht. Aus diesem Grund kann aktuell lediglich die Beschaffung eines bereits vorhandenen Vorführ- bzw. Gebrauchtfahrzeugs erfolgen.
Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Ausbildungsbetriebs sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtauf-gabe ist die zeitnahe Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs daher erforderlich. Verzögerungen in der Beschaffung würden unmittelbar zu starken Einschränkungen im Ausbildungsbetrieb führen. Soweit entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind, hat jeder Bieter auch bei einer verkürzten Frist die Möglichkeit, sein Fahrzeug anzubieten, ohne gleichzeitig eine sehr lange Bindung einzugehen und sein Fahrzeug dem Markt längerfristig zu entziehen, so dass der Markt durch die Verkürzung nicht eingeschränkt wird.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-14 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-14 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-08 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die
naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen.…
… ********************************************************************************************************************
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
… ********************************************************************************************************************
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der
Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die
Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die
naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien…
… zurückgegriffen.
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Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom
Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
… zurückgegriffen.
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Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten
im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4
534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat im Hinblick auf die noch erforderlichen Auf-/Ausbauarbeiten mind. drei Referenzen über nach Art und Umfang vergleichbare Arbeiten (grundsätzliche Ausbau-/Aufbauarbeiten an einem HLF 10 oder HLF20) aus den letzten 3 Jahren (ab 2023) einzureichen (als Eigenerklärung E5 oder eigene Darstellung unter Aufführung der entsprechenden Angaben).
Erforderlich ist die Angabe des Fahrzeugtyps (z.B. HLF10), Kurzangaben zur erbrachten Leistung, des Leistungsjahres (Baujahr des Aufbaus) sowie Name und Kontaktinformationen des Kunden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat im Hinblick auf die noch erforderlichen Auf-/Ausbauarbeiten mind. drei Referenzen über nach Art und Umfang vergleichbare Arbeiten (grundsätzliche Ausbau-/Aufbauarbeiten an einem HLF 10 oder HLF20) aus den letzten 3 Jahren (ab 2023) einzureichen (als Eigenerklärung E5 oder eigene Darstellung unter Aufführung der entsprechenden Angaben).
Erforderlich ist die Angabe des Fahrzeugtyps (z.B. HLF10), Kurzangaben zur erbrachten Leistung, des Leistungsjahres (Baujahr des Aufbaus) sowie Name und Kontaktinformationen des Kunden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000,- EUR bei Sachschäden für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr unter Angabe des Versicherungsunternehmens (Eigenerklärung E5). Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.`
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000,- EUR bei Sachschäden für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr unter Angabe des Versicherungsunternehmens (Eigenerklärung E5). Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.`
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise.
(Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise.
(Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ennepe-Ruhr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Postort: Schwelm
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de📧
Telefon: 02336 93 2004-2008📞
Fax: 02336932531 📠
URL: http://www.enkreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18454632🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18454632🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht.
Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht.
Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 0251 411-1691📞
Fax: 0251 411-2165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 063-220375 (2026-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 517 904 EUR 💰
Beschreibung
Dauer: 8 Monate
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Lieferauftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 517 904 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Lieferleistung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Schlingmann GmbH & Co. KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schlingmann GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 117 581 776
Postanschrift: Dieckmannstraße 45,
Postleitzahl: 49201
Postort: Dissen
Region: Osnabrück, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 089-317085 (2026-05-06)