Beschreibung der Optionen
Für den Fall, dass die beschriebenen und im Angebot
zugesicherten Anforderungen von der Auftragnehmer*in bis
zum Ende der Testphase (30.11.2026) verschuldensabhängig
nicht umgesetzt werden können bzw. absehbar ist, dass eine
vertragsgemäße Umsetzung unwahrscheinlich ist, behält sich
der Landkreis Gifhorn eine außerordentliche Kündigung vor.
Für den Fall, dass der/die Ausschreibungsgewinner*in vor
vollständiger Leistungserbringung (insbes. nach Ablauf der
Testphase bzw. vor Leistungsbeginn) wegen Kündigung,
Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt,
behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten
den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer
Angebote anzutragen.
Sollten im Vertragszeitraum neuere Softwareversionen (z.B.
Upgrades) der Auftragnehmer*in entwickelt werden, behält sich
der Landkreis Gifhorn vor, dieses Upgrade bzw. die neue
Programmversion im Rahmen einer Auftragserweiterung nach §
132 Abs. 2 GWB zu beauftragen.
Die o.g. Auftragsänderungen gelten nur, wenn sich die daraus
ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von §
132 Abs. 2 GWB vorgegeben Rahmens halten.
Es ist eine Grundlaufzeit von 60 Monaten ab
Zuschlagserteilung plus fünf einseitiger, einjähriger
Verlängerungsoptionen (Entscheidung obliegt der
Auftraggeber*in) für weitere 60 Monate vorgesehen. Die
maximale Vertragslaufzeit kann also maximal 10 Jahre (120
Monate) betragen. Soweit die Auftraggeberin den Vertrag nicht
spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach 60 Monaten
um jeweils ein Jahr (bis max. 10 Jahre).