Beschaffung für Generalplanerleistungen (GP) für das Projekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle + Kurslabore der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - Gebäude I02
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Rahmen der Grundsanierung des Gebäudes I02 für das Teilprojekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle und Kurslabore und das Teilprojekt I02B2619 BZ (Berufungszusage - hier besteht ein Finanzierungsvorbehalt ab Stufe 2 - vgl. Vergabeunterlagen) Generalplanungsleistungen (nachfolgend "GP" oder "AN" genannt) zu vergeben. Der finanzielle Träger ist das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Bauherr und Betreiber ist die MHH. Das Land Niedersachen, wird als Auftraggeber durch die Präsidentin der Medizinischen Hochschule Hannover (nachfolgend "AG" oder MHH genannt) vertreten. Das Gebäude I02 - Vorklinisches Lehrgebäude, gebaut 1971, mit u.a. den Hörsälen: A (358 Plätze), B+ C je 102 Plätze, D (334 Plätze), E (98 Plätze); Kurslabore, Seminarräume und fachbezogene Lehrräume sollen im laufenden Betrieb modernisiert und saniert werden. Das Gebäude umfasst die Ebenen U0, S1, S0, H0 und 01. Das Gebäude ist über Gänge im Untergeschoss mit anderen Gebäuden verbunden, über welche die Versorgung derer erfolgt - logistisch und medientechnisch. Trotz weniger zwischenzeitig durchgeführter Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Kurslabore und Seminarräume wurde das Gebäude im Rahmen der von Lahmeyer Deutschland GmbH mit Stand August 2019 erstellten Bestandsbewertung als insgesamt "stark sanierungsbedürftig" bewertet. Das Gebäude weist bezogen auf seine Errichterzeit Schadstoffe auf, deren Ermittlung und Beseitigung Bestandteil dieser Maßnahme ist. Der bauliche Brandschutz des Gebäudes weist Defizite auf. Die Verbesserung des Brandschutzes ist im Rahmen des Projektes gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept ebenso geboten. Die MHH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren das Leistungsbild Generalplanerleistungen (GP) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung für Generalplanerleistungen (GP) für das Projekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle + Kurslabore der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - Gebäude I02
Referenznummer: 2026/702/8904
Kurze Beschreibung:
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Rahmen der Grundsanierung des Gebäudes I02 für das Teilprojekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle und Kurslabore und das Teilprojekt I02B2619 BZ (Berufungszusage - hier besteht ein Finanzierungsvorbehalt ab Stufe 2 - vgl. Vergabeunterlagen) Generalplanungsleistungen (nachfolgend "GP" oder "AN" genannt) zu vergeben. Der finanzielle Träger ist das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Bauherr und Betreiber ist die MHH. Das Land Niedersachen, wird als Auftraggeber durch die Präsidentin der Medizinischen Hochschule Hannover (nachfolgend "AG" oder MHH genannt) vertreten. Das Gebäude I02 - Vorklinisches Lehrgebäude, gebaut 1971, mit u.a. den Hörsälen: A (358 Plätze), B+ C je 102 Plätze, D (334 Plätze), E (98 Plätze); Kurslabore, Seminarräume und fachbezogene Lehrräume sollen im laufenden Betrieb modernisiert und saniert werden. Das Gebäude umfasst die Ebenen U0, S1, S0, H0 und 01. Das Gebäude ist über Gänge im Untergeschoss mit anderen Gebäuden verbunden, über welche die Versorgung derer erfolgt - logistisch und medientechnisch. Trotz weniger zwischenzeitig durchgeführter Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Kurslabore und Seminarräume wurde das Gebäude im Rahmen der von Lahmeyer Deutschland GmbH mit Stand August 2019 erstellten Bestandsbewertung als insgesamt "stark sanierungsbedürftig" bewertet. Das Gebäude weist bezogen auf seine Errichterzeit Schadstoffe auf, deren Ermittlung und Beseitigung Bestandteil dieser Maßnahme ist. Der bauliche Brandschutz des Gebäudes weist Defizite auf. Die Verbesserung des Brandschutzes ist im Rahmen des Projektes gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept ebenso geboten. Die MHH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren das Leistungsbild Generalplanerleistungen (GP) zu vergeben.
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Rahmen der Grundsanierung des Gebäudes I02 für das Teilprojekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle und Kurslabore und das Teilprojekt I02B2619 BZ (Berufungszusage - hier besteht ein Finanzierungsvorbehalt ab Stufe 2 - vgl. Vergabeunterlagen) Generalplanungsleistungen (nachfolgend "GP" oder "AN" genannt) zu vergeben. Der finanzielle Träger ist das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Bauherr und Betreiber ist die MHH. Das Land Niedersachen, wird als Auftraggeber durch die Präsidentin der Medizinischen Hochschule Hannover (nachfolgend "AG" oder MHH genannt) vertreten. Das Gebäude I02 - Vorklinisches Lehrgebäude, gebaut 1971, mit u.a. den Hörsälen: A (358 Plätze), B+ C je 102 Plätze, D (334 Plätze), E (98 Plätze); Kurslabore, Seminarräume und fachbezogene Lehrräume sollen im laufenden Betrieb modernisiert und saniert werden. Das Gebäude umfasst die Ebenen U0, S1, S0, H0 und 01. Das Gebäude ist über Gänge im Untergeschoss mit anderen Gebäuden verbunden, über welche die Versorgung derer erfolgt - logistisch und medientechnisch. Trotz weniger zwischenzeitig durchgeführter Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Kurslabore und Seminarräume wurde das Gebäude im Rahmen der von Lahmeyer Deutschland GmbH mit Stand August 2019 erstellten Bestandsbewertung als insgesamt "stark sanierungsbedürftig" bewertet. Das Gebäude weist bezogen auf seine Errichterzeit Schadstoffe auf, deren Ermittlung und Beseitigung Bestandteil dieser Maßnahme ist. Der bauliche Brandschutz des Gebäudes weist Defizite auf. Die Verbesserung des Brandschutzes ist im Rahmen des Projektes gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept ebenso geboten. Die MHH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren das Leistungsbild Generalplanerleistungen (GP) zu vergeben.
Die Aufgaben des Generalplaner (GP) Der GP ist die zentrale Steuerungsinstanz. Er bildet auch die übergeordnete Kontrolle von Terminen, Budgets und Qualitätsstandards, ab. Dazu gehören: Terminplanung und Überwachung: Abstimmung aller Gewerke, Koordination von Planungsständen und Sicherstellung eines konsistenten Projektfortschritts. Kostenrahmen und Budgetkontrolle: Prüfung von Planungsvarianten, Abschätzung von Auswirkungen auf Kosten und frühzeitige Identifikation von Einsparpotenzialen. Sicherstellung der Planungsqualität: Einhaltung technischer Standards, Normen und regulatorischer Anforderungen, insbesondere in sensiblen Bereichen, wie Kurslabore. Risikomanagement und frühzeitige Problemerkennung: Erkennen von Abweichungen, Engpässen oder Planungsrisiken und Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen. Die Kommunikationsstruktur, die Entscheidungswege und das Reporting sind im Organisationshandbuch vorgegeben und von dem GP umzusetzen. Sind Anpassungen im Rahmen des Projektablaufes erforderlich, werden diese zwischen AG und AN abgestimmt und in dem Organisationshandbuch fixiert. Die für den Projekterfolg erforderlichen weiteren Abstimmungsprozesse werden vom GP gemeinsam mit der AG abgestimmt und mit aufgenommen. Der Generalplaner (GP) verantwortet die fachübergreifende Abstimmung aller beteiligten Objekt- und Fachplaner sowie der ausführenden Gewerke. Er führt die verschiedenen Planungsdisziplinen zusammen und stellt sicher, dass architektonische, technische und prozessuale Anforderungen konsistent umgesetzt werden. Der GP koordiniert alle Fachdisziplinen. Er steuert die Zusammenarbeit der Fachplaner und Gewerke, die für den Werkerfolg erforderlich sind, zur Erlangung von abgestimmten Planungsunterlagen und Reduzierung von Schnittstellenrisiken. Der GP ist die Schnittstelle zwischen Auftraggeber, Architekten und Fachplanern und bildet die zentrale Kommunikationsrolle im Projekt: Übermittlung von Vorgaben des Auftraggebers, Abstimmung von Anforderungen zwischen Fachplanern, Priorisierung von Entscheidungen, Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses. Der GP hat zu gewährleisten, dass alle Beteiligten auf den gleichen konsistenten Wissensstand arbeiten. Der Generalplaner trägt die Gesamtverantwortung für die planerische Qualität des Projekts und trägt die Rolle als verlässlicher Partner über alle Leistungsphasen hinweg. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die technische Richtigkeit der Planung, sondern auch deren Konsistenz, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Genehmigungsfähigkeit. Damit verpflichtet sich der Generalplaner, alle relevanten Fachdisziplinen so zu koordinieren, dass ein integriertes, widerspruchsfreies Gesamtmodell entsteht. Er stellt sicher, dass alle Planungsunterlagen vollständig, regelkonform und prüffähig sind. Dazu gehört, die frühzeitige Identifikation von Widersprüchen, Kollisionen oder ungeklärten Schnittstellen - insbesondere zwischen den einzelnen Fachplanerleistungen. Im Übrigen wird auf das Leistungsbild Generalplaner verwiesen.
Die Aufgaben des Generalplaner (GP) Der GP ist die zentrale Steuerungsinstanz. Er bildet auch die übergeordnete Kontrolle von Terminen, Budgets und Qualitätsstandards, ab. Dazu gehören: Terminplanung und Überwachung: Abstimmung aller Gewerke, Koordination von Planungsständen und Sicherstellung eines konsistenten Projektfortschritts. Kostenrahmen und Budgetkontrolle: Prüfung von Planungsvarianten, Abschätzung von Auswirkungen auf Kosten und frühzeitige Identifikation von Einsparpotenzialen. Sicherstellung der Planungsqualität: Einhaltung technischer Standards, Normen und regulatorischer Anforderungen, insbesondere in sensiblen Bereichen, wie Kurslabore. Risikomanagement und frühzeitige Problemerkennung: Erkennen von Abweichungen, Engpässen oder Planungsrisiken und Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen. Die Kommunikationsstruktur, die Entscheidungswege und das Reporting sind im Organisationshandbuch vorgegeben und von dem GP umzusetzen. Sind Anpassungen im Rahmen des Projektablaufes erforderlich, werden diese zwischen AG und AN abgestimmt und in dem Organisationshandbuch fixiert. Die für den Projekterfolg erforderlichen weiteren Abstimmungsprozesse werden vom GP gemeinsam mit der AG abgestimmt und mit aufgenommen. Der Generalplaner (GP) verantwortet die fachübergreifende Abstimmung aller beteiligten Objekt- und Fachplaner sowie der ausführenden Gewerke. Er führt die verschiedenen Planungsdisziplinen zusammen und stellt sicher, dass architektonische, technische und prozessuale Anforderungen konsistent umgesetzt werden. Der GP koordiniert alle Fachdisziplinen. Er steuert die Zusammenarbeit der Fachplaner und Gewerke, die für den Werkerfolg erforderlich sind, zur Erlangung von abgestimmten Planungsunterlagen und Reduzierung von Schnittstellenrisiken. Der GP ist die Schnittstelle zwischen Auftraggeber, Architekten und Fachplanern und bildet die zentrale Kommunikationsrolle im Projekt: Übermittlung von Vorgaben des Auftraggebers, Abstimmung von Anforderungen zwischen Fachplanern, Priorisierung von Entscheidungen, Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses. Der GP hat zu gewährleisten, dass alle Beteiligten auf den gleichen konsistenten Wissensstand arbeiten. Der Generalplaner trägt die Gesamtverantwortung für die planerische Qualität des Projekts und trägt die Rolle als verlässlicher Partner über alle Leistungsphasen hinweg. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die technische Richtigkeit der Planung, sondern auch deren Konsistenz, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Genehmigungsfähigkeit. Damit verpflichtet sich der Generalplaner, alle relevanten Fachdisziplinen so zu koordinieren, dass ein integriertes, widerspruchsfreies Gesamtmodell entsteht. Er stellt sicher, dass alle Planungsunterlagen vollständig, regelkonform und prüffähig sind. Dazu gehört, die frühzeitige Identifikation von Widersprüchen, Kollisionen oder ungeklärten Schnittstellen - insbesondere zwischen den einzelnen Fachplanerleistungen. Im Übrigen wird auf das Leistungsbild Generalplaner verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
ACHTUNG: WEITERE UNTERLAGEN WERDEN AUF GESONDERTES VERLANGEN DER BIETER ÜBERMITTELT: Die Bieter erhalten zunächst nur die Anlagen 00 - 11 als Vergabeunterlagen. Die Anlage 12 bis 28 enthalten geheime und vertrauliche Informationen und dürfen nur zur Angebotserstellung und ggf. (bei Zuschlag) zur Auftragsausführung verwendet werden. Sofern die Bieter ein Angebot erstellen wollen, muss zunächst die Anlage 9 MHH Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Die Bieter werden in diesem Zusammenhang gebeten, diese Anlage entsprechend ausgefüllt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen und eine Empfänger E-Mail-Adresse zu benennen. Die Anlagen 12 bis 28 werden sodann über einen entsprechenden Cloudlink übermittelt.
ACHTUNG: WEITERE UNTERLAGEN WERDEN AUF GESONDERTES VERLANGEN DER BIETER ÜBERMITTELT: Die Bieter erhalten zunächst nur die Anlagen 00 - 11 als Vergabeunterlagen. Die Anlage 12 bis 28 enthalten geheime und vertrauliche Informationen und dürfen nur zur Angebotserstellung und ggf. (bei Zuschlag) zur Auftragsausführung verwendet werden. Sofern die Bieter ein Angebot erstellen wollen, muss zunächst die Anlage 9 MHH Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Die Bieter werden in diesem Zusammenhang gebeten, diese Anlage entsprechend ausgefüllt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen und eine Empfänger E-Mail-Adresse zu benennen. Die Anlagen 12 bis 28 werden sodann über einen entsprechenden Cloudlink übermittelt.
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Postleitzahl: 30625
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-14 📅
Datum des Endes: 2031-04-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organigramm - Personalorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise - Innovation
Berufserfahrung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenz des Projektleiters (Teil I)
Persönliche Referenz des Projektleiters (Teil 2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (Teil I)
Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (Teil II)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-03 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Auf die Regelung des § 56 VgV wird in Bezug auf Nachforderungen verwiesen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der für die Ausführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" rechtmäßig zu führen. Bei ausländischen Bietern gilt die Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG. Erforderlicher Nachweis: Vorlage der Urkunde über die Kammereintragung (Architekten- oder Ingenieurkammer) oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter. Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der für die Ausführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" rechtmäßig zu führen. Bei ausländischen Bietern gilt die Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG. Erforderlicher Nachweis: Vorlage der Urkunde über die Kammereintragung (Architekten- oder Ingenieurkammer) oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter. Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes eingetragen sein. Erforderlicher Nachweis: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 6 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes eingetragen sein. Erforderlicher Nachweis: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 6 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Midestdeckungshöhe von: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Versicherung muss die Haftung für alle Fachplanungs-Nachunternehmer ausdrücklich mitabdecken. Erforderlicher Nachweis: Kopie der Versicherungspolice oder einer rechtsverbindliche Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall auf die geforderten Beträge erhöht oder neu abgeschlossen werden. Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Midestdeckungshöhe von: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Versicherung muss die Haftung für alle Fachplanungs-Nachunternehmer ausdrücklich mitabdecken. Erforderlicher Nachweis: Kopie der Versicherungspolice oder einer rechtsverbindliche Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall auf die geforderten Beträge erhöht oder neu abgeschlossen werden. Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Jahresumsatz, den der Bieter mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen als Generalplaner) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025) mindestens 1,5 Mio. EUR p. a. netto betragen. Erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023-2025) bezogen auf vergleichbare Leistungen (Leistungen als Generalplaner) anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung. Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Jahresumsatz, den der Bieter mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen als Generalplaner) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025) mindestens 1,5 Mio. EUR p. a. netto betragen. Erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023-2025) bezogen auf vergleichbare Leistungen (Leistungen als Generalplaner) anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung. Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
mind.4 fest angestellte Dipl.- Ing. Architektur und/ oder (Hoch-) Bauingenieure in Vollzeit in dem Bereich Generalplanung, davon mindestens 2 Beschäftigte, Architekten oder (Hoch-) Bauingenieure, die bauvorlagenberechtigt sind Erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
mind.4 fest angestellte Dipl.- Ing. Architektur und/ oder (Hoch-) Bauingenieure in Vollzeit in dem Bereich Generalplanung, davon mindestens 2 Beschäftigte, Architekten oder (Hoch-) Bauingenieure, die bauvorlagenberechtigt sind Erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass der Bieter ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt. Erforderlicher Nachweis: Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand) Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt. Erforderlicher Nachweis: Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand) Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsprüfung anhand von Einreichung von max. drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Anforderungen. Folgende Mindestanforderungen müssen hinsichtlich der eingereichten Referenzen erfüllt sein: - Es handelt sich um ein Referenzprojekt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - mindestens zwei Referenzprojekte sind abgeschlossen und nicht älter als 10 Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) - mindestens eine Referenz weist eine Planung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes auf - mindestens eine Erstellung der Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI im Paket als Generalplaner oder federführender Partner -das Referenzprojekt ist mindestens in die Honorarzone IV gemäß HOAI eingestuft - mindestens ein Referenzprojekt muss im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Integration einer komplexen Medientechnik /AV Infrastruktur - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Durchführung der Maßnahme im Bestand unter Aufrechterhaltung des restlichen Lehr-/Gebäudebetriebes Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsprüfung anhand von Einreichung von max. drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Anforderungen. Folgende Mindestanforderungen müssen hinsichtlich der eingereichten Referenzen erfüllt sein: - Es handelt sich um ein Referenzprojekt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - mindestens zwei Referenzprojekte sind abgeschlossen und nicht älter als 10 Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) - mindestens eine Referenz weist eine Planung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes auf - mindestens eine Erstellung der Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI im Paket als Generalplaner oder federführender Partner -das Referenzprojekt ist mindestens in die Honorarzone IV gemäß HOAI eingestuft - mindestens ein Referenzprojekt muss im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Integration einer komplexen Medientechnik /AV Infrastruktur - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Durchführung der Maßnahme im Bestand unter Aufrechterhaltung des restlichen Lehr-/Gebäudebetriebes Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der jeweils geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der jeweils geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen. Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung sowie Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß NTVerG
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen. Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung sowie Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß NTVerG
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DBTMV75#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 192-685258 (2026-10-01)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-16) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsprüfung anhand von Einreichung von max. drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Anforderungen. Folgende Mindestanforderungen müssen hinsichtlich der eingereichten Referenzen erfüllt sein: - Die Unternehmensreferenzen müssen jeweils eines der folgenden Leistungsbilder abbilden: Objektplanung oder TGA Fachplanung - Es handelt sich um ein Referenzprojekt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - mindestens zwei Referenzprojekte sind abgeschlossen und nicht älter als 10 Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) - mindestens eine Referenz weist eine Planung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes auf - mindestens eine Erstellung der Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI im Paket als Generalplaner oder federführender Partner -das Referenzprojekt ist mindestens in die Honorarzone IV gemäß HOAI eingestuft - mindestens ein Referenzprojekt muss im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Integration einer komplexen Medientechnik /AV Infrastruktur - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Durchführung der Maßnahme im Bestand unter Aufrechterhaltung des restlichen Lehr-/Gebäudebetriebes Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsprüfung anhand von Einreichung von max. drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Anforderungen. Folgende Mindestanforderungen müssen hinsichtlich der eingereichten Referenzen erfüllt sein: - Die Unternehmensreferenzen müssen jeweils eines der folgenden Leistungsbilder abbilden: Objektplanung oder TGA Fachplanung - Es handelt sich um ein Referenzprojekt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - mindestens zwei Referenzprojekte sind abgeschlossen und nicht älter als 10 Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) - mindestens eine Referenz weist eine Planung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes auf - mindestens eine Erstellung der Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI im Paket als Generalplaner oder federführender Partner -das Referenzprojekt ist mindestens in die Honorarzone IV gemäß HOAI eingestuft - mindestens ein Referenzprojekt muss im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Integration einer komplexen Medientechnik /AV Infrastruktur - mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Durchführung der Maßnahme im Bestand unter Aufrechterhaltung des restlichen Lehr-/Gebäudebetriebes Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-16+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Mindestanforderung an die Eignung aktualisiert
Andere zusätzliche Informationen
Eignungskriterium Unternehmensreferenzen: Folgende Mindestanforderung muss ebenfalls durch die einzureichenden Referenzen erfüllt sein: Die Unternehmensreferenzen müssen jeweils eines der folgenden Leistungsbilder abbilden: Objektplanung oder TGA Fachplanung
Eignungskriterium Unternehmensreferenzen: Folgende Mindestanforderung muss ebenfalls durch die einzureichenden Referenzen erfüllt sein: Die Unternehmensreferenzen müssen jeweils eines der folgenden Leistungsbilder abbilden: Objektplanung oder TGA Fachplanung
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2ef29bcd-55a2-41cc-8858-ea05cf766fc0-01
Quelle: OJS 2026/S 203-723508 (2026-10-16)