Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betonsanierung Glockenturm_Ersatzneubau CRS_V2
Reference number: VG-2026-0043
Kurze Beschreibung:
“Betonsanierung des Glockenturms der ehemaligen Kirche St. Elisabeth”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Grundschulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betonsanierung des Glockenturms” Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-29 📅
Datum des Endes: 2026-09-04 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle der Stadt Fulda
Schlossstraße 4-6
36037 Fulda
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 054-185985 (2026-03-17)