Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine Entwicklungsperspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist dabei die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 Jahren mit grundlegend vorhandener Motivation zur Arbeitsaufnahme. Aufgrund fehlender Praxiserfahrung soll jedoch vor Arbeitsaufnahme zunächst ein Praktikum durchgeführt werden. Zielgruppe können auch Teilnehmende sein, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden. Die Teilnehmenden werden grundsätzlich 12 Wochen der Maßnahme zugewiesen, wobei hiervon 6 Wochen als betriebliche Erprobung angesetzt werden. Die Anwesenheit beim Träger beträgt 35 Wochenstunden, innerhalb des Praktikums kann die wöchentliche Anwesenheit je nach Praktikum bis zu 40 Wochenstunden betragen. Vor der eigentlichen Durchführung der betrieblichen Erprobung werden die Teilnehmenden intensiv auf diese vorbereitet. Ziel dieser theoretischen Vorbereitung ist die Vermittlung wichtiger Kenntnisse über arbeitsrechtliche Bestimmungen, betriebliche Abläufe und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie über effektive Kommunikation und Konfliktlösung im Team. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden über die Erwartungen und Standards, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter stellen, informiert werden und Tipps zur Bewältigung von Herausforderungen im Arbeitsalltag erhalten. Durch die Vorbereitung sollen die Teilnehmenden ihre persönlichen Stärken und Schwächen erkennen, ihre Fähigkeiten besser einschätzen und ihr Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärken, um sich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten und mögliche Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt abzubauen. Darüber hinaus sollen berufliche Kompetenzen vermittelt werden, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt unabdingbar sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chance Praktikum
Referenznummer: 34348/FB56/11-2026
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine Entwicklungsperspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist dabei die Kombination aus Elementen zur
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 Jahren mit grundlegend vorhandener Motivation zur Arbeitsaufnahme. Aufgrund fehlender Praxiserfahrung soll jedoch vor Arbeitsaufnahme zunächst ein Praktikum durchgeführt werden.
Zielgruppe können auch Teilnehmende sein, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden.
Die Teilnehmenden werden grundsätzlich 12 Wochen der Maßnahme zugewiesen, wobei hiervon 6 Wochen als betriebliche Erprobung angesetzt werden. Die Anwesenheit beim Träger beträgt 35 Wochenstunden, innerhalb des Praktikums kann die wöchentliche Anwesenheit je nach Praktikum bis zu 40 Wochenstunden betragen.
Vor der eigentlichen Durchführung der betrieblichen Erprobung werden die Teilnehmenden intensiv auf diese vorbereitet.
Ziel dieser theoretischen Vorbereitung ist die Vermittlung wichtiger Kenntnisse über arbeitsrechtliche Bestimmungen, betriebliche Abläufe und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie über effektive Kommunikation und Konfliktlösung im Team.
Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden über die Erwartungen und Standards, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter stellen, informiert werden und Tipps zur Bewältigung von Herausforderungen im Arbeitsalltag erhalten.
Durch die Vorbereitung sollen die Teilnehmenden ihre persönlichen Stärken und Schwächen erkennen, ihre Fähigkeiten besser einschätzen und ihr Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärken, um sich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten und mögliche Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt abzubauen.
Darüber hinaus sollen berufliche Kompetenzen vermittelt werden, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt unabdingbar sind.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 34348/FB56/11-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu erbringen:
Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt:
Informationen über den aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, da sie durch die vermittelten Informationen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen besser mit dem vorhandenen Angebot auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser einschätzen und verbessern zu können, um langfristig eine dauerhafte berufliche Perspektive zu finden.
Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils:
Die Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt herauszuarbeiten und ihre Bewerbungsstrategien zu optimieren. Durch eine gründliche Analyse ihres Bewerberprofils können die Teilnehmenden ein besseres Verständnis für ihre beruflichen Potenziale entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen
Ziel des Bewerbungscoachings ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Verbesserung ihrer Bewerbungskompetenzen und der Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Durch gezielte Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, selbstbewusst aufzutreten und sich erfolgreich zu bewerben.
Elemente der intensiven Aktivierung:
Die Teilnehmenden sollen bei der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung dabei unterstützt werden, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereiten. Durch gezielte Maßnahmen wie Coaching, Training und praktische Übungen sollen die Teilnehmenden sich optimal auf ihr Praktikum vorbereiten und erfolgreich in die Arbeitswelt integrieren.
Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme:
Bei der Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme der Teilnehmenden ist es zwingend notwendig, diese auf verschiedene Aspekte vorzubereiten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Begleitung während der betrieblichen Erprobung zielt darauf ab, den Teilnehmenden eine unterstützende und sichere Umgebung zu bieten, in der sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, dem Maßnahmeträger und dem Arbeitgeber wird sichergestellt, dass die betriebliche Erprobung für alle Beteiligten eine positive Erfahrung ist und die Teilnehmenden erfolgreich auf eine dauerhafte Beschäftigung vorbereitet werden.
Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden und ist durchgängig Bestandteil der Maßnahme, daher sind die Teilnehmenden während des gesamten Teilnahmezeitraums sozialpädagogisch zu begleiten.
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören:
1. Entwicklung einer Berufsperspektive
2. Begleitung während der betrieblichen Erprobungen
3. Begleitung des Übergangs in den Arbeitsmarkt
1. Aufgaben in der Betreuung von einzelnen Teilnehmenden
Die Begleitung soll die Teilnehmenden bei der Bewältigung von individuellen Hemmnissen unterstützen, die einer erfolgreichen Teilnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Begleitung soll individuell an den Bedürfnissen der einzelnen Teilnehmenden ausgerichtet werden. Die Gespräche mit den Teilnehmenden sind vertraulich zu führen. Die Begleitung soll auch für eine notwendige Krisenintervention bereitstehen.
2. Aufgaben in der Betreuung von Gruppen
Die Begleitung soll die Fachkräfte in der Durchführung des Unterrichts unterstützen. Sie soll im sozialen Bereich beraten und informieren (z.B. über Verhaltensnormen bei Vorstellungsgesprächen, Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen, Umgang mit Problem im Unterricht und am Arbeitsplatz).
Bestehende Gruppenverbände (z.B. "Klassen", Kurse oder feste Arbeitsgruppen) sollen bei Bedarf sozialpädagogisch als Gesamtheit begleitet werden. Die Begleitung soll insbesondere bei Störungen in der Gruppendynamik zur Klärung beigezogen werden. Gespräche und Maßnahmen innerhalb bzw. vor einer Gruppe sollen nur mit dem Einverständnis aller Teilnehmenden geführt werden, sofern vertrauliche Aspekte aus dem persönlichen Lebensbereich Gegenstand der Gespräche und Maßnahmen werden.
3. Aufgaben in der Betreuung während der betrieblichen Erprobung
Die Begleitung steht den Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung beim Maßnahmenträger zur Verfügung. Diese soll die Teilnehmenden bei Fragen oder Problemen zur Seite stehen und sie bei der Lösung von Schwierigkeiten unterstützt.
Dies kann die Klärung von arbeitsrechtlichen Fragen, die Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz oder die Vermittlung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen umfassen.
Die sozialpädagogische Begleitung umfasst zudem:
- Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention
- Präventionshilfe (Schulden oder Sucht)
- Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme
- Regelmäßige Sprechstundenangebote (mindestens an einem Tag pro Woche)
- Erstellen, Abstimmung und Fortschreiben des teilnehmerbezogenen Berichtes in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern sowie dem Bedarfsträger.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.
Nachweis des Personals
Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden.
Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.
Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen.
Personaleinsatz
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Stadt: Essen, Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-12 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTQN405UN#
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend...”
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTQN405UN#
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +492514111604📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 050-172853 (2026-03-11)