Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CLP-2.TA-A-066/02/26 Bauschlussreinigung
Referenznummer: CLP-2.TA-A-066/02/26 Bauschlussreinigung
Kurze Beschreibung:
“Bauschluss- und Baufeinreinigung nach Fertigstellung für einen Neubau und für Umbauarbeiten im Bestand aufgrund Umstrukturierungen im Krankenhaus.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sind auszuführen:
Bauend-/Bauschlussreinigung, Feinreinigung und Nachreinigung in allen Geschossen (UG bis 5.OG) mit einer Gesamtfläche von ca. 8100...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sind auszuführen:
Bauend-/Bauschlussreinigung, Feinreinigung und Nachreinigung in allen Geschossen (UG bis 5.OG) mit einer Gesamtfläche von ca. 8100 m2,
Fensterreinigung beidseitig ca. 1580 m2,
Aluglaselemente Innenbereich beidseitig ca. 370 m2,
2 Stück Treppenhäuser mit zusammen ca. 230 m2 Podestflächen und ca. 200 Stück Stufen, inkl. Treppengeländer und Handläufe,
Technikräume insbesondsere im UG ca. 557 m2,
Metallkassettendecken ca. 665 m2,
Dauerelastische Bodenbeläge ca. 6145 m2,
Fliesenbeläge ca. 325 m2,
Feinsteinzeugbeläge ca. 840 m2,
Wandschutz ca. 1900 m2,
ca. 425 Stück Innentüren
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Cloppenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-11 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 EU VOB/A, basierend auf der Vorinformation vom 03.12.2025 mit Beschreibung des Projektes. Die Frist ist zur...”
Beschleunigtes Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 EU VOB/A, basierend auf der Vorinformation vom 03.12.2025 mit Beschreibung des Projektes. Die Frist ist zur Einhaltung des Leistungsbeginns erforderlich und angesichts von Art und Umfang der zu erbringenden Leistung angemessen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch auf www.deutsche-evergabe.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Haftplfichtversicherung inkl. Deckungssummen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufsgenossenschaft”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für das Gewerk”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: 550acb0f-b824-4607-9ec4-10ea8ae631ab
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: D-21339
Postort: Lüneburg
Region: Cloppenburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2026/S 052-181403 (2026-03-13)