Aufgrund des gestiegenen Raumbedarfs an der Heinrich-von-Brentano-Schule in Hochheim am Main wird das Schulgelände durch einen zweigeschossigen Erweiterungsbau erweitert. Die vorgesehene Nutzungsdauer des Erweiterungsbaus ist zunächst für fünf Jahre geplant. Da das Gebäude voraussichtlich über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden wird, erfolgen Ausführung und technische Ausstattung bereits jetzt GEG-konform. Errichtet wird ein freistehendes, zweigeschossiges Modulgebäude in L-Form als temporärer Interimsbau. Das Raumprogramm umfasst 6 Klassenräume sowie die erforderlichen Neben- und Sanitärbereiche sowie außenliegende vorgelagerte Bauteile (Vordach und Außentreppe). Die bauliche Realisierung erfolgt im südlichen Bereich des Schulgrundstückes der Heinrich-von-Brentano- Schule, auf der Fläche, die derzeit als Pausenhof genutzt wird. Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet der Stadt Hochheim am Main. Die Umsetzung der Maßnahme umfasst die Errichtung eines Modulgebäudes mit vorgelagerten Bauteilen (Außentreppe und Vordach). Das Gebäude wird auf bauseitig hergestellten Fundamenten errichtet und an die bauseitig vorbereitete technische Infrastruktur für Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) und Elektrotechnik (ELT) angeschlossen. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Containeranlage (NEU)
Referenznummer: HvB - 339.5: Heinrich-von-Brentano-Schule
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund des gestiegenen Raumbedarfs an der Heinrich-von-Brentano-Schule in Hochheim am Main wird das Schulgelände durch einen zweigeschossigen...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund des gestiegenen Raumbedarfs an der Heinrich-von-Brentano-Schule in Hochheim am Main wird das Schulgelände durch einen zweigeschossigen Erweiterungsbau erweitert. Die vorgesehene Nutzungsdauer des Erweiterungsbaus ist zunächst für fünf Jahre geplant. Da das Gebäude voraussichtlich über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden wird, erfolgen Ausführung und technische Ausstattung bereits jetzt GEG-konform. Errichtet wird ein freistehendes, zweigeschossiges Modulgebäude in L-Form als temporärer Interimsbau. Das Raumprogramm umfasst 6 Klassenräume sowie die erforderlichen Neben- und Sanitärbereiche sowie außenliegende vorgelagerte Bauteile (Vordach und Außentreppe). Die bauliche Realisierung erfolgt im südlichen Bereich des Schulgrundstückes der Heinrich-von-Brentano- Schule, auf der Fläche, die derzeit als Pausenhof genutzt wird. Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet der Stadt Hochheim am Main. Die Umsetzung der Maßnahme umfasst die Errichtung eines Modulgebäudes mit vorgelagerten Bauteilen (Außentreppe und Vordach). Das Gebäude wird auf bauseitig hergestellten Fundamenten errichtet und an die bauseitig vorbereitete technische Infrastruktur für Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) und Elektrotechnik (ELT) angeschlossen. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschreibungsinhalt umfasst sämtliche Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und zur Errichtung des Modulgebäudes. - Baustelleneinrichtung - Errichtung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschreibungsinhalt umfasst sämtliche Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und zur Errichtung des Modulgebäudes. - Baustelleneinrichtung - Errichtung der Modul-/Containeranlage - Gerüstbauarbeiten - Abdichtungsarbeiten - Wärmedämmarbeiten - Schlosserarbeiten - Trockenbauarbeiten - Schreinerarbeiten - Malerarbeiten - Elektroarbeiten - Heizungs- und Sanitärarbeiten - Baureinigung Leistungskennwerte (Circa-Angaben) Bauzaun inkl. Tore: 200 lfm Außenwand tragend / Fassade: 690 m2 Innenwand tragend als Doppelwand: 180 m2 Bodenplatte/Decke/Dach tragend: 420 bis 450 m2 GK-Montagewände: 370 m2 Deckenbekleidung: 775 m2 Bodenbelagsarbeiten inkl. Estrich: 775 m2 Innentreppe: 1 Stück Außentreppe: 1 Stück Vordachkonstruktion: 1 Stück, 32 m2 Innentüren (Holz oder Rohrrahmen): 21 Stück Außentüren: 5 Stück Fenster inkl. Raffstore: 45 Stück Rasterfeldleuchten: 125 Stück Sanitärobjekte: 21 Stück Grundstücks-/Gebäudedaten Objekt: Temporäre Aufstellung einer Modul-/Containeranlage Nutzung: 6 Klassenräume, Vorräume, Technikräumen, WC-Anlagen, ELT-Verteilerräume Standort: Heinrich-von-Brentano-Schule 65239 Hochheim am Main, Massenheimer Landstraße 7 Gebäudeklasse: 3 (nach HBO), Sonderbau: Schulbau Anzahl Geschosse: 2 Vollgeschosse Gebäudeabmaße: ca. 47,50 m x 9,50 m Bruttogeschossfläche: ca. 885 m2 Bruttorauminhalt: ca. 2.959 m3
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen:...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-10-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-23 09:29:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MEQC#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 036-121578 (2026-02-19)