Zu digitalisieren sind etwa 6.895 Unterlagen (Akten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) mit geschätzt 1.348.800 Blatt des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus dem Projekt „Transformation der Wiedergutmachung“, Teilprojekt 2 „Zentral- und oberbehördliche sowie parlamentarische Sachakten zur Wiedergutmachung“ und Teilprojekt 3 „Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung“. Die Digitalisierungsmaßnahme muss bis 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung von Akten für das Projekt Transformation der Wiedergutmachung (Teilprojekte 2 und 3)
Referenznummer: 4270-22/6
Kurze Beschreibung:
“Zu digitalisieren sind etwa 6.895 Unterlagen (Akten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) mit geschätzt 1.348.800 Blatt des Bayerischen...”
Kurze Beschreibung
Zu digitalisieren sind etwa 6.895 Unterlagen (Akten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) mit geschätzt 1.348.800 Blatt des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus dem Projekt „Transformation der Wiedergutmachung“, Teilprojekt 2 „Zentral- und oberbehördliche sowie parlamentarische Sachakten zur Wiedergutmachung“ und Teilprojekt 3 „Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung“.
Die Digitalisierungsmaßnahme muss bis 31.12.2027 abgeschlossen sein.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Archiven📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu digitalisieren sind etwa 6.895 Unterlagen (Akten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) mit geschätzt 1.348.800 Blatt des Bayerischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu digitalisieren sind etwa 6.895 Unterlagen (Akten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) mit geschätzt 1.348.800 Blatt des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus dem Projekt „Transformation der Wiedergutmachung“, Teilprojekt 2 „Zentral- und oberbehördliche sowie parlamentarische Sachakten zur Wiedergutmachung“ und Teilprojekt 3 „Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung“.
Die Digitalisierungsmaßnahme muss bis 31.12.2027 abgeschlossen sein.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-11 📅
Datum des Endes: 2027-12-27 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(mindestens) fünf Referenzen zu einschlägigen Digitalisierungsdienstleistungen in einem vergleichbaren Mengenumfang”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jahresumsatz”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handesregistereintrag”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 05d482cb-e7ab-4972-a65c-707d04bfd195
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89-21762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-175383 (2026-03-12)