Abholung und Auslagerung der ca. 45.000 Bauakten sowie vollständige Digitalisierung innerhalb 10 Jahren. Schimmelsanierung und Aufbereitung der Akten. Jährlich sollen ca. 4.500 Akten digitalisiert werden. Zusätzlich ist eine kurzfristige digitale Zurverfügungstellung (Scan on Demand) von einzelnen Akten erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung von Bauakten
Referenznummer: ZV-VgV-2026/23
Kurze Beschreibung:
“Abholung und Auslagerung der ca. 45.000 Bauakten sowie vollständige Digitalisierung innerhalb 10 Jahren. Schimmelsanierung und Aufbereitung der Akten....”
Kurze Beschreibung
Abholung und Auslagerung der ca. 45.000 Bauakten sowie vollständige Digitalisierung innerhalb 10 Jahren. Schimmelsanierung und Aufbereitung der Akten. Jährlich sollen ca. 4.500 Akten digitalisiert werden. Zusätzlich ist eine kurzfristige digitale Zurverfügungstellung (Scan on Demand) von einzelnen Akten erforderlich.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Scanning📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den zu digitalisierenden Akten handelt es sich um Bauakten des Planungs- und Bauaufsichtsamtes.
Die Bauakten befinden sich in ca. 25.000 Pendelakten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den zu digitalisierenden Akten handelt es sich um Bauakten des Planungs- und Bauaufsichtsamtes.
Die Bauakten befinden sich in ca. 25.000 Pendelakten und ca. 1.900 Archivboxen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Um die Verfügbarkeit von Akten zu gewährleisten, die sich zur Digitalisierung beim Auftraggeber befinden, wird eingefordert, dass Akten digital in einer...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Um die Verfügbarkeit von Akten zu gewährleisten, die sich zur Digitalisierung beim Auftraggeber befinden, wird eingefordert, dass Akten digital in einer kurzen Reaktionszeit (24 Stunden) zur Verfügung gestellt werden. Es können bei Bedarf auch physische Akten angefordert werden, hier ist eine Bereitstellungszeit, während der allgemeinen Geschäftszeiten, von 5 Stunden wünschenswert. Die Akten müssen jedoch nach 24 Stunden im Rathaus der Stadt Erkelenz vorliegen.
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Ort der Leistung: Heinsberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2036-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer gültigen Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit Gebäudereinigung, die die ausgeschriebenen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
siehe einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer gültigen Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit Gebäudereinigung, die die ausgeschriebenen Reinigungsarten umfasst (Gewerbeannmeldung und Mitgliedschaft bei der HWK)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
- 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden
- 200.000,00 EUR für Vermögensschäden
pro Schadensfall abzuschließen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von
Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln für Gebäudeschließanlagen beinhalten. Die
Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr
zur Verfügung stehen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019.docx oder Präqualifizierung
** Keine oder anderweitige Formerfordernis:
- VVB 633 - Angebotsschreiben - VOL 07-2019.pdf
- das ausgefüllte Leistungsverzeichnis mit Angebots
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YT7CEFCJY#
Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YT7CEFCJY#
Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 16.04.2026.bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Gleiche Angebotssummen:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an.
Skonto:
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bieterfragen:
Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Heinsberg
Nationale Registrierungsnummer: 053700016016-39001-05
Postanschrift: Valkenburger Straße 45
Postleitzahl: 52525
Postort: Heinsberg
Region: Heinsberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de📧
Telefon: +49 2452-13-0📞
URL: https://www.kreis-heinsberg.de/startseite.html🌏 Körper überprüfen
Name: Kreis Heinsberg
Nationale Registrierungsnummer: 053700016016-39001-05
Postanschrift: Valkenburger Straße 45
Postleitzahl: 52525
Postort: Heinsberg
Region: Heinsberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de📧
Telefon: +49 2452-13-0📞
URL: https://www.kreis-heinsberg.de/startseite.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis Heinsberg
Nationale Registrierungsnummer: 053700016016-39001-05
Postanschrift: Valkenburger Straße 45
Postleitzahl: 52525
Postort: Heinsberg
Region: Heinsberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de📧
Telefon: +49 2452-13-0📞
URL: https://www.kreis-heinsberg.de/startseite.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.2 Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.2 Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.
30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 058-200186 (2026-03-23)