Im Rahmen der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist an der Universität Rostock am Lehrstuhl für Werkstofftechnik ein Dual-Beam Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop mit fokussiertem Gallium-Ionenstrahl (Dual-Beam FE-REM/Ga-FIB) zu beschaffen. Das Dual-Beam FE-REM/Ga-FIB soll für die Untersuchung von Werkstoffen und Materialien unterschiedlichster Herkunft und Zusammensetzung eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dual-Beam Feldemissions-Raterelektronenmikroskop
Referenznummer: 26-00350
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist an der Universität Rostock am Lehrstuhl für Werkstofftechnik ein Dual-Beam...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist an der Universität Rostock am Lehrstuhl für Werkstofftechnik ein Dual-Beam Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop mit fokussiertem Gallium-Ionenstrahl (Dual-Beam FE-REM/Ga-FIB) zu beschaffen. Das Dual-Beam FE-REM/Ga-FIB soll für die Untersuchung von Werkstoffen und Materialien unterschiedlichster Herkunft und Zusammensetzung eingesetzt werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rasterelektronenmikroskope📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-21 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Im Angebot sind mindestens 5 Referenzen und die Anzahl der installierten Systeme...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Im Angebot sind mindestens 5 Referenzen und die Anzahl der installierten Systeme in den letzten 5 Jahren anzugeben.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Eine erste Rate in Höhe von 50 % des Vertragswertes ist nach zusenden der Auftragsbestätigung fällig.
Eine zweite Rate in Höhe von 35 % des Vertragswertes...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Eine erste Rate in Höhe von 50 % des Vertragswertes ist nach zusenden der Auftragsbestätigung fällig.
Eine zweite Rate in Höhe von 35 % des Vertragswertes ist nach vollständiger Lieferung des Vertragsgegenstandes,
bestehend aus Hard- und Software, am vereinbarten Lieferort zur Zahlung fällig.
Die verbleibende Rate in Höhe von 15 % des Vertragswertes ist nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Gerätes
sowie vollständiger Einweisung des Auftraggebers bzw. der von ihm benannten Personen zur Zahlung fällig.
Zahlungen erfolgen jeweils nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung innerhalb der vertraglich vereinbarten
Zahlungsfrist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Tariftreue und Mindestentlohnung nach TVgG M-V: entsprechend Vorlage in den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Tariftreue und Mindestentlohnung nach TVgG M-V: entsprechend Vorlage in den Vergabeunterlagen
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHY54YT7UKMTMG#
Die Unternehmen verpflichten sich nach §6 TVgG M-V, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHY54YT7UKMTMG#
Die Unternehmen verpflichten sich nach §6 TVgG M-V, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchentarifverträgen zu gewähren.
Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder Branchentarifverträgen bestehen,
verpflichten sich die Unternehmen, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn nach §4 MinArbV M-V zu zahlen.
Die maßgeblichen Branchentarife sind dem Anhang der MinArbV zu entnehmen. (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%C3%96ffentliches-Auftragswesen/)