Errichtung einer Mittelspannungs-Schaltanlage inklusive Niederspannungstechnik. Diese Ausschreibung umfasst die elektrotechnische Ausstattung der zentralen Übergabestation. Die Verkabelung der unterschiedlichen Anlagen und der Nebenanlagen ist Teil des Leistungsumfangs. Bestandteile dieser Ausschreibung sind: • Lieferung und Montage eines Doppelbodens und Grundrahmens • Lieferung und Montage von Kabelleitern und -Pritschen • Lieferung und Montage einer Mittelspannungsschaltanlage mit 18 Schaltfeldern • Kabelanschluss vorhandener Schaltanlagen (Bestand) • Lieferung und Parametrierung der Schutz- und Steuertechnik • Lieferung und Verlegung von MS-, NS- und Signal- und LWL-Kabeln • Lieferung und Anschluss einer 60-V-Eigenbedarfsanlage inkl. Batteriespeicher • Lieferung und Montage der technischen Gebäudeinstallation – Niederspannungsunterverteilung – Beleuchtung – Heizungs- und Lüftungsanlage • Lieferung und Anschluss der Leittechnik-Komponenten • Lieferung und Montage der Blitzschutzanlagen – Stützrohre und Fangstangen – hochspannungsfeste, isolierte Ableitungen • Dokumentation, Parametrierung, Prüfung und Inbetriebnahme der gelieferten Anlagen • Wartung, Inspektion und Entstörung der gelieferten 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage innerhalb der Gewährleistung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Düsseldorf, Btf. Benrath - Lieferung, Einbau & Wartung einer Mittelspannungsanlage
Kurze Beschreibung:
Errichtung einer Mittelspannungs-Schaltanlage inklusive Niederspannungstechnik. Diese Ausschreibung umfasst die elektrotechnische Ausstattung der zentralen Übergabestation. Die Verkabelung der unterschiedlichen Anlagen und der Nebenanlagen ist Teil des Leistungsumfangs.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind:
• Lieferung und Montage eines Doppelbodens und Grundrahmens
• Lieferung und Montage von Kabelleitern und -Pritschen
• Lieferung und Montage einer Mittelspannungsschaltanlage mit 18 Schaltfeldern
• Kabelanschluss vorhandener Schaltanlagen (Bestand)
• Lieferung und Parametrierung der Schutz- und Steuertechnik
• Lieferung und Verlegung von MS-, NS- und Signal- und LWL-Kabeln
• Lieferung und Anschluss einer 60-V-Eigenbedarfsanlage inkl. Batteriespeicher
• Lieferung und Montage der technischen Gebäudeinstallation
– Niederspannungsunterverteilung
– Beleuchtung
– Heizungs- und Lüftungsanlage
• Lieferung und Anschluss der Leittechnik-Komponenten
• Lieferung und Montage der Blitzschutzanlagen
– Stützrohre und Fangstangen
– hochspannungsfeste, isolierte Ableitungen
• Dokumentation, Parametrierung, Prüfung und Inbetriebnahme der gelieferten Anlagen
• Wartung, Inspektion und Entstörung der gelieferten 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage innerhalb der Gewährleistung
Errichtung einer Mittelspannungs-Schaltanlage inklusive Niederspannungstechnik. Diese Ausschreibung umfasst die elektrotechnische Ausstattung der zentralen Übergabestation. Die Verkabelung der unterschiedlichen Anlagen und der Nebenanlagen ist Teil des Leistungsumfangs.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind:
• Lieferung und Montage eines Doppelbodens und Grundrahmens
• Lieferung und Montage von Kabelleitern und -Pritschen
• Lieferung und Montage einer Mittelspannungsschaltanlage mit 18 Schaltfeldern
• Kabelanschluss vorhandener Schaltanlagen (Bestand)
• Lieferung und Parametrierung der Schutz- und Steuertechnik
• Lieferung und Verlegung von MS-, NS- und Signal- und LWL-Kabeln
• Lieferung und Anschluss einer 60-V-Eigenbedarfsanlage inkl. Batteriespeicher
• Lieferung und Montage der technischen Gebäudeinstallation
– Niederspannungsunterverteilung
– Beleuchtung
– Heizungs- und Lüftungsanlage
• Lieferung und Anschluss der Leittechnik-Komponenten
• Lieferung und Montage der Blitzschutzanlagen
– Stützrohre und Fangstangen
– hochspannungsfeste, isolierte Ableitungen
• Dokumentation, Parametrierung, Prüfung und Inbetriebnahme der gelieferten Anlagen
• Wartung, Inspektion und Entstörung der gelieferten 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage innerhalb der Gewährleistung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-027
Beschreibung der Beschaffung: Es erfolgt keine losweise Vergabe.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Düsseldorf, Betriebshof Benrath
Hildener Str. 72, 40597 Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2027-03-12 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Richtlinie 2014/25/ EU
Sektorenverordnung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-03-24 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung der Unterlagen richtet sich nach den Vorgaben der SektVO.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise bei. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Submission der Angebote sein. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise bei. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Submission der Angebote sein. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Vorlage/ Abschlussbereitschaft einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsjahr (siehe Vordruck 5 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben). Sofern es sich bei dem Angebot um eine Bietergemeinschaft handelt, ist es ausreichend, wenn diese Erklärung kumulativ durch die Bietergemeinschaft und nicht durch jedes Mitglied einzeln erbracht wird. Der Vordruck kann zu diesem Zweck kopiert werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Vorlage/ Abschlussbereitschaft einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsjahr (siehe Vordruck 5 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben). Sofern es sich bei dem Angebot um eine Bietergemeinschaft handelt, ist es ausreichend, wenn diese Erklärung kumulativ durch die Bietergemeinschaft und nicht durch jedes Mitglied einzeln erbracht wird. Der Vordruck kann zu diesem Zweck kopiert werden.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestjahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von mindestens netto 2,8 Mio. EUR je Geschäftsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung (M)) - Vordruck 4 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf werden daher mit ihrem Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Allerdings ist die v. g. Mindestanforderung (M) in diesem Fall nur kumulativ durch die Bietergemeinschaft und nicht durch jedes Mitglied zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestjahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von mindestens netto 2,8 Mio. EUR je Geschäftsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung (M)) - Vordruck 4 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf werden daher mit ihrem Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Allerdings ist die v. g. Mindestanforderung (M) in diesem Fall nur kumulativ durch die Bietergemeinschaft und nicht durch jedes Mitglied zu erbringen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist mindestens ein abgenommenes Referenzprojekt über die Realisierung von Mittelspannungs-Schaltanlagen einzureichen, welches den nachfolgenden Funktionsumfang und die nachfolgenden Teilleistungen Mindestanforderungen (M) beinhaltet. Diesbezüglich wir der Vordruck 6 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf den nachfolgenden Funktionsumfang müssen hierbei nicht zwingend alle Kriterien innerhalb eines Referenzprojektes nachgewiesen werden. Der Referenzvordruck kann hierfür beliebig oft vervielfältigt werden.
Funktionsumfang:
Lieferung einer Mittelspannungsanlage mit mindestens…
-zwei Einspeisefelder inkl. Schalter (Mindestanforderung (M))
-einem Messfeld (Mindestanforderung (M))
-zwei Abgangsfelder inkl. Schalter (Mindestanforderung (M))
-ein Übergabefeld inkl. Schalter (Mindestanforderung (M))
Hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die Teilleistungen müssen mindestens 5 der 7 nachfolgend aufgelisteten Teilleistungen zusammen innerhalb des eingereichten Referenzprojektes nachgewiesen werden (Mindestanforderungen (M)).
Teilleistungen:
-eine Mittelspannungsanlage ohne technische Gase (keine SF6 Anlage)
-Konstruktionsplanung (Werkplanung) der gesamten Anlage
-Lieferung Anlagentechnik
-Montage Anlagentechnik
-Lieferung und Montage Doppelboden
-Lieferung und Montage Stationsleittechnik, Brandmeldetechnik
-Technische Inbetriebnahme
Diese beinhaltet für alle Schaltfelder:
• Signalprüfung
• Verrieglungsprüfung
• MS-Auslösung
• Schutzprüfung mit Schutzauslösung
• Signalprüfung im Leitsystem
inkl. aller Klein- und Befestigungsmaterialien
Als Referenzzeitraum gilt der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 24.03.2026 (Mindestanforderung (M)). Entscheidend ist das Abnahmedatum des Projektes (Mindestanforderung (M)). Dieses muss in dem vorgenannten Referenzzeitraum liegen.
Die Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Leistungsverantwortlichem (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) zugeordnet werden können, dessen Referenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot angeführt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Referenzen kumulativ durch die Bietergemeinschaft und nicht durch jedes Mitglied nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Aus diesem Grund ist, wenn möglich, zu jeder Referenz ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen (eigene Referenzen oder Referenzen eines vorgesehenen Nachunternehmers als Eignungsverleiher) nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen (M) vollständig erfüllen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche technische Leistungsfähigkeit auf und werden daher mit ihrem Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung weiterer Referenzangaben, mit denen die Mindestanforderungen erfüllt werden können, ist nicht zulässig und wird daher nicht erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist mindestens ein abgenommenes Referenzprojekt über die Realisierung von Mittelspannungs-Schaltanlagen einzureichen, welches den nachfolgenden Funktionsumfang und die nachfolgenden Teilleistungen Mindestanforderungen (M) beinhaltet. Diesbezüglich wir der Vordruck 6 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf den nachfolgenden Funktionsumfang müssen hierbei nicht zwingend alle Kriterien innerhalb eines Referenzprojektes nachgewiesen werden. Der Referenzvordruck kann hierfür beliebig oft vervielfältigt werden.
Funktionsumfang:
Lieferung einer Mittelspannungsanlage mit mindestens…
Hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die Teilleistungen müssen mindestens 5 der 7 nachfolgend aufgelisteten Teilleistungen zusammen innerhalb des eingereichten Referenzprojektes nachgewiesen werden (Mindestanforderungen (M)).
Teilleistungen:
-eine Mittelspannungsanlage ohne technische Gase (keine SF6 Anlage)
-Konstruktionsplanung (Werkplanung) der gesamten Anlage
-Lieferung Anlagentechnik
-Montage Anlagentechnik
-Lieferung und Montage Doppelboden
-Lieferung und Montage Stationsleittechnik, Brandmeldetechnik
-Technische Inbetriebnahme
Diese beinhaltet für alle Schaltfelder:
• Signalprüfung
• Verrieglungsprüfung
• MS-Auslösung
• Schutzprüfung mit Schutzauslösung
• Signalprüfung im Leitsystem
inkl. aller Klein- und Befestigungsmaterialien
Als Referenzzeitraum gilt der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 24.03.2026 (Mindestanforderung (M)). Entscheidend ist das Abnahmedatum des Projektes (Mindestanforderung (M)). Dieses muss in dem vorgenannten Referenzzeitraum liegen.
Die Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Leistungsverantwortlichem (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) zugeordnet werden können, dessen Referenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot angeführt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Referenzen kumulativ durch die Bietergemeinschaft und nicht durch jedes Mitglied nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Aus diesem Grund ist, wenn möglich, zu jeder Referenz ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen (eigene Referenzen oder Referenzen eines vorgesehenen Nachunternehmers als Eignungsverleiher) nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen (M) vollständig erfüllen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche technische Leistungsfähigkeit auf und werden daher mit ihrem Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung weiterer Referenzangaben, mit denen die Mindestanforderungen erfüllt werden können, ist nicht zulässig und wird daher nicht erfolgen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB
In Form des Vordrucks 2 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB abzugeben.
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 A-entG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG
In Form des Vordrucks 3 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 A-entG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG abzugeben.
Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der beiden v. g. Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
-Unternehmensdarstellung
In Form des Vordrucks 1 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine kurze Unternehmensdarstellung einzureichen.
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
In Form des Vordrucks 8 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 einzureichen.
-Bietergemeinschaftserklärung
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist in Form des Vordrucks 9 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung einzureichen.
-Nachunternehmer/ Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er im entsprechenden Vordruck Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind oder er sich auf die Eignung der Nachunternehmer beziehen will – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
Als Vordruck ist entweder der Vordruck 7 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe) zu verwenden, sofern sich der Bieter auf die Eignung des Drittunternehmens (wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit) berufen möchte. In diesem Fall ist mit dem Angebot zusätzlich anhand des bereitgestellten Vordrucks „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ eine Erklärung der benannten eignungsrelevanten Dritten vorzulegen, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Im Hinblick auf den Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung vergleichbarer Leistungen kann ein Bieter nur dann auf die Referenzen eines anderen Unternehmens verweisen, wenn dieses andere Unternehmen im Auftragsfall diejenigen Leistungen als Nachunternehmer erbringt, für die die Erfahrungen gefordert werden.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderli-che wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat dieses andere Unter-nehmen im Auftragsfall entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften.
Sollen im Falle eines Auftrages Teilleistungen durch ein Drittunternehmen erbracht werden, ohne dass sich auf dessen Eignung berufen wird, hat die Benennung der Nachunternehmer in diesem Fall spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen bei Anforderung der Benennung durch die Rheinbahn AG zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie auf Anforderung durch die Rheinbahn AG vor dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung zu benennen. Außerdem ist die Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer in diesem Fall auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter darf im Verfahren – auch nach Zuschlagserteilung – benannte Nachunternehmer nicht ohne Zustimmung der Rheinbahn AG durch andere Nachunternehmer ersetzen. Für den Fall, dass der Bieter einen Austausch eines oder mehrerer dieser Nachunternehmer wünscht, hat er hierfür sowohl einen wichtigen Grund darzulegen als auch nachzuweisen, dass hierdurch die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Sollte der Bieter einen wichtigen Grund benannt und die Eignungsnachweise des neuen Nachunternehmers erbracht haben, kann die Rheinbahn AG die Zustimmung zum Austausch des benannten Nachunternehmers nur aus wichtigem Grund verweigern. Als wichtiger Grund ist es anzusehen, wenn vergaberechtliche Vorschriften einem Austausch entgegenstehen.
Der Bieter hat in seinen Verträgen mit den Nachunternehmern die Bedingungen des Vertrages mit der Rheinbahn AG zu übernehmen. Insbesondere darf der Bieter mit den Nachunternehmern keine ungünstigeren Zahlungsbedingungen vereinbaren. Der Bieter muss insbesondere vertraglich sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, die Rheinbahn AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Der Bieter hat auf Verlangen der Rheinbahn AG die Verträge mit den Nachunternehmern auszugsweise vor-zulegen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB
In Form des Vordrucks 2 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB abzugeben.
In Form des Vordrucks 3 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 A-entG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG abzugeben.
Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der beiden v. g. Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
-Unternehmensdarstellung
In Form des Vordrucks 1 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine kurze Unternehmensdarstellung einzureichen.
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
In Form des Vordrucks 8 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben haben alle am Angebot beteiligten Unternehmen eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 einzureichen.
-Bietergemeinschaftserklärung
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist in Form des Vordrucks 9 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung einzureichen.
-Nachunternehmer/ Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er im entsprechenden Vordruck Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind oder er sich auf die Eignung der Nachunternehmer beziehen will – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
Als Vordruck ist entweder der Vordruck 7 der Unternehmensbezogenen Bieterangaben (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe) zu verwenden, sofern sich der Bieter auf die Eignung des Drittunternehmens (wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit) berufen möchte. In diesem Fall ist mit dem Angebot zusätzlich anhand des bereitgestellten Vordrucks „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ eine Erklärung der benannten eignungsrelevanten Dritten vorzulegen, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Im Hinblick auf den Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung vergleichbarer Leistungen kann ein Bieter nur dann auf die Referenzen eines anderen Unternehmens verweisen, wenn dieses andere Unternehmen im Auftragsfall diejenigen Leistungen als Nachunternehmer erbringt, für die die Erfahrungen gefordert werden.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderli-che wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat dieses andere Unter-nehmen im Auftragsfall entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften.
Sollen im Falle eines Auftrages Teilleistungen durch ein Drittunternehmen erbracht werden, ohne dass sich auf dessen Eignung berufen wird, hat die Benennung der Nachunternehmer in diesem Fall spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen bei Anforderung der Benennung durch die Rheinbahn AG zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie auf Anforderung durch die Rheinbahn AG vor dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung zu benennen. Außerdem ist die Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer in diesem Fall auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter darf im Verfahren – auch nach Zuschlagserteilung – benannte Nachunternehmer nicht ohne Zustimmung der Rheinbahn AG durch andere Nachunternehmer ersetzen. Für den Fall, dass der Bieter einen Austausch eines oder mehrerer dieser Nachunternehmer wünscht, hat er hierfür sowohl einen wichtigen Grund darzulegen als auch nachzuweisen, dass hierdurch die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Sollte der Bieter einen wichtigen Grund benannt und die Eignungsnachweise des neuen Nachunternehmers erbracht haben, kann die Rheinbahn AG die Zustimmung zum Austausch des benannten Nachunternehmers nur aus wichtigem Grund verweigern. Als wichtiger Grund ist es anzusehen, wenn vergaberechtliche Vorschriften einem Austausch entgegenstehen.
Der Bieter hat in seinen Verträgen mit den Nachunternehmern die Bedingungen des Vertrages mit der Rheinbahn AG zu übernehmen. Insbesondere darf der Bieter mit den Nachunternehmern keine ungünstigeren Zahlungsbedingungen vereinbaren. Der Bieter muss insbesondere vertraglich sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, die Rheinbahn AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Der Bieter hat auf Verlangen der Rheinbahn AG die Verträge mit den Nachunternehmern auszugsweise vor-zulegen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Geforderte Kautionen und Garantien:
-Vertragserfüllung
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft nach dem Formblatt der Rheinbahn AG in Höhe von 5,0% der Netto-Auftragssumme, das heißt der vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Netto-Vergütung, zu stellen.
Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist die Rheinbahn AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Bei einer Änderung der Netto-Auftragssumme – etwa bei von den ausgeschriebenen Vordersätzen abweichenden Mengen einer nach Einheitspreis zu vergütenden Leistung, bei einem Wegfall von Leistungen, bei Nachtragsleistungen oder bei abgerufenen Eventualpositionen - ändert sich die Höhe der Vertragserfüllungssicherheit jeweils auf 5 % der geänderten neuen Netto-Auftragssumme.
Kommt es zu einer Änderung der Netto-Auftragssumme im vorstehend genannten Sinne, ist auf Verlangen einer Partei der Bürgschaftsbetrag um 5 % der Änderung der Netto-Auftragssumme anzupassen (bei einer Reduktion der Netto-Auftragssumme erfolgt dies durch eine Teilenthaftungserklärung des AG; bei einer Erhöhung der Netto-Auftragssumme erfolgt dies nach Wahl des AN entweder durch eine entsprechende Nachtragserklärung des Vertragserfüllungsbürgen oder Zug um Zug gegen Rückgabe der bislang übergebenen Vertragserfüllungsbürgschaft durch Übergabe einer neu ausgestellten Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der geänderten neuen Netto-Auftragssumme.)
Die Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. der Sicherheitseinbehalt ist bei mangelfreier Erfüllung des Vertrages, spätestens nach Erledigung der im Abnahmeprotokoll aufgeführten Mängel, zurückzugeben bzw. auszuzahlen. Dies gilt nicht, wenn zu dieser Zeit Ansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind.
-Mängelansprüche
Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 5,0 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme (dies ist die sich aus der berechtigten Schlussrechnung des AN für alle ausgeführten Leistungen ergebende Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer, ohne Abzüge für bereits geleistete Zahlungen, ohne gezogenen Skonto, ohne Umlagen, ohne Sicherheitseinbehalt und ohne Gegenforderungen des AG) einbehalten oder – nach Wahl des Auftragnehmers – als Mängelansprüchebürgschaft gestellt. Wird eine Mängelansprüchebürgschaft gestellt, hat diese dem Formblatt der Rheinbahn AG zu entsprechen.
Die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziff. 7 der Besonderen Vertragsbedingungen, sofern alle bis zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemachten Mängelansprüche erfüllt sind. Anderenfalls darf der Auftraggeber einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch nicht erledigten Ansprüche zurückhalten.
-Vorauszahlung
Für Vorauszahlungen ist durch den Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Formblatt der Rheinbahn AG in Höhe der Vorauszahlung brutto zu leisten.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft nach dem Formblatt der Rheinbahn AG in Höhe von 5,0% der Netto-Auftragssumme, das heißt der vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Netto-Vergütung, zu stellen.
Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist die Rheinbahn AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Bei einer Änderung der Netto-Auftragssumme – etwa bei von den ausgeschriebenen Vordersätzen abweichenden Mengen einer nach Einheitspreis zu vergütenden Leistung, bei einem Wegfall von Leistungen, bei Nachtragsleistungen oder bei abgerufenen Eventualpositionen - ändert sich die Höhe der Vertragserfüllungssicherheit jeweils auf 5 % der geänderten neuen Netto-Auftragssumme.
Kommt es zu einer Änderung der Netto-Auftragssumme im vorstehend genannten Sinne, ist auf Verlangen einer Partei der Bürgschaftsbetrag um 5 % der Änderung der Netto-Auftragssumme anzupassen (bei einer Reduktion der Netto-Auftragssumme erfolgt dies durch eine Teilenthaftungserklärung des AG; bei einer Erhöhung der Netto-Auftragssumme erfolgt dies nach Wahl des AN entweder durch eine entsprechende Nachtragserklärung des Vertragserfüllungsbürgen oder Zug um Zug gegen Rückgabe der bislang übergebenen Vertragserfüllungsbürgschaft durch Übergabe einer neu ausgestellten Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der geänderten neuen Netto-Auftragssumme.)
Die Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. der Sicherheitseinbehalt ist bei mangelfreier Erfüllung des Vertrages, spätestens nach Erledigung der im Abnahmeprotokoll aufgeführten Mängel, zurückzugeben bzw. auszuzahlen. Dies gilt nicht, wenn zu dieser Zeit Ansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind.
-Mängelansprüche
Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 5,0 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme (dies ist die sich aus der berechtigten Schlussrechnung des AN für alle ausgeführten Leistungen ergebende Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer, ohne Abzüge für bereits geleistete Zahlungen, ohne gezogenen Skonto, ohne Umlagen, ohne Sicherheitseinbehalt und ohne Gegenforderungen des AG) einbehalten oder – nach Wahl des Auftragnehmers – als Mängelansprüchebürgschaft gestellt. Wird eine Mängelansprüchebürgschaft gestellt, hat diese dem Formblatt der Rheinbahn AG zu entsprechen.
Die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziff. 7 der Besonderen Vertragsbedingungen, sofern alle bis zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemachten Mängelansprüche erfüllt sind. Anderenfalls darf der Auftraggeber einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch nicht erledigten Ansprüche zurückhalten.
-Vorauszahlung
Für Vorauszahlungen ist durch den Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Formblatt der Rheinbahn AG in Höhe der Vorauszahlung brutto zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsplan:
Die Zahlungen erfolgen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung jeweils innerhalb von 30 Tagen in Höhe von
- 50 % der Auftragssumme brutto (ohne die Leistungen „Wartung während der Gewährleistung“) nach geklärter Auftragsbestätigung und Vorlage einer unbefristeten Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt der Rheinbahn AG über den gleichlautenden Bruttowert.
- Die weitere Abrechnung (mit Ausnahme der Leistungen „Wartung während der Gewährleistung“) erfolgt nach erfolgreicher technischer Inbetriebnahme und mängelfreier Abnahme. Im Rahmen der Schlussrechnung wird die v. g. Anzahlung aufgelöst. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt mit Einreichung der prüffähigen Schlussrechnung. Der Abrechnungsprozess richtet sich nach den Bestimmungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
- Die Wartungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung werden im jeweiligen Wartungsjahr nach erfolgter Wartung abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsplan:
Die Zahlungen erfolgen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung jeweils innerhalb von 30 Tagen in Höhe von
- 50 % der Auftragssumme brutto (ohne die Leistungen „Wartung während der Gewährleistung“) nach geklärter Auftragsbestätigung und Vorlage einer unbefristeten Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt der Rheinbahn AG über den gleichlautenden Bruttowert.
- Die weitere Abrechnung (mit Ausnahme der Leistungen „Wartung während der Gewährleistung“) erfolgt nach erfolgreicher technischer Inbetriebnahme und mängelfreier Abnahme. Im Rahmen der Schlussrechnung wird die v. g. Anzahlung aufgelöst. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt mit Einreichung der prüffähigen Schlussrechnung. Der Abrechnungsprozess richtet sich nach den Bestimmungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
- Die Wartungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung werden im jeweiligen Wartungsjahr nach erfolgter Wartung abgerechnet.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rheinbahn AG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005133
Postanschrift: Lierenfelder Str. 42
Postleitzahl: 40231
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@rheinbahn.de📧
Telefon: +49 2 11 5 82-01📞
URL: https://www.rheinbahn.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49157635🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49157635🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 027-091409 (2026-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1144942.16 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 2026-027
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1144942.16 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot vom 01.04.2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WISAG Elektrotechnik Nord-West GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: HRA 6840; HRB 14207
Postleitzahl: 41460
Postort: Neuss
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.wisag.de🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 087-309348 (2026-05-04)