Erneuerung EÜ Gemeindeweg und EÜ Laubach Die Maßnahme befindet sich auf der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 6343 Halle (Saale) - Hann. Münden. Es werden zwei Eisenbahnüberführungen als Ersatzneubau erneuert. Die EÜ Gemeindeweg überführt als Spannbetonbrücke mit massiven Widerlagern und Flachgründung die Straße "An den Marwiesen". Das Bauwerk hat eine lichte Weite von ca. 10,0 m und eine lichte Höhe von ca. 5,6 m. Das neue Bauwerk soll als Rahmenbauwerk ausgebildet werden. Die EÜ Laubach überführt als Gewölbebrücke mit Flachgründung den Laubach. Die Bauwerkslänge senkrecht zum Gleis beträgt ca. 28,6 m und die lichte Weite 3,8 m. Das neue Bauwerk wird aus einem Stahlbetonrahmen hergestellt. Beide Bauwerke werden in einer gemeinsamen Baugrube mittels Verschub in die Endlage gebracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung EÜ Gemeindeweg und EÜ Laubach, Strecke 6343 km 188,802 und km 188,795
Referenznummer: 25FEI83345
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung EÜ Gemeindeweg und EÜ Laubach
Die Maßnahme befindet sich auf der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 6343 Halle (Saale) - Hann. Münden. Es...”
Kurze Beschreibung
Erneuerung EÜ Gemeindeweg und EÜ Laubach
Die Maßnahme befindet sich auf der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 6343 Halle (Saale) - Hann. Münden. Es werden zwei Eisenbahnüberführungen als Ersatzneubau erneuert.
Die EÜ Gemeindeweg überführt als Spannbetonbrücke mit massiven Widerlagern und Flachgründung die Straße "An den Marwiesen". Das Bauwerk hat eine lichte Weite von ca. 10,0 m und eine lichte Höhe von ca. 5,6 m. Das neue Bauwerk soll als Rahmenbauwerk ausgebildet werden.
Die EÜ Laubach überführt als Gewölbebrücke mit Flachgründung den Laubach. Die Bauwerkslänge senkrecht zum Gleis beträgt ca. 28,6 m und die lichte Weite 3,8 m. Das neue Bauwerk wird aus einem Stahlbetonrahmen hergestellt.
Beide Bauwerke werden in einer gemeinsamen Baugrube mittels Verschub in die Endlage gebracht.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung EÜ Gemeindeweg und EÜ Laubach
Die Maßnahme befindet sich auf der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 6343 Halle (Saale) - Hann. Münden. Es...”
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung EÜ Gemeindeweg und EÜ Laubach
Die Maßnahme befindet sich auf der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 6343 Halle (Saale) - Hann. Münden. Es werden zwei Eisenbahnüberführungen als Ersatzneubau erneuert.
Die EÜ Gemeindeweg überführt als Spannbetonbrücke mit massiven Widerlagern und Flachgründung die Straße "An den Marwiesen". Das Bauwerk hat eine lichte Weite von ca. 10,0 m und eine lichte Höhe von ca. 5,6 m. Das neue Bauwerk soll als Rahmenbauwerk ausgebildet werden.
Die EÜ Laubach überführt als Gewölbebrücke mit Flachgründung den Laubach. Die Bauwerkslänge senkrecht zum Gleis beträgt ca. 28,6 m und die lichte Weite 3,8 m. Das neue Bauwerk wird aus einem Stahlbetonrahmen hergestellt.
Beide Bauwerke werden in einer gemeinsamen Baugrube mittels Verschub in die Endlage gebracht.
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Zusätzliche Informationen:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Zusätzliche Informationen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbrücken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-22 📅
Datum des Endes: 2027-11-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
“Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen...”
Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Ing.-Büro Grassl GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung
dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die
Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 010-027519 (2026-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - B + H Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B + H Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: f3202c2b-6cc3-41f4-92fe-bc0294b95de7
Postleitzahl: 57489
Postort: Drolshagen
Region: Olpe🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2026/S 073-257198 (2026-04-14)