Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Die Erteilung des Auftrages wird
unter anderem von der Erklärung des Bieters
abhängig gemacht, dass er seinen Pflichten zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft
ist und kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Bei
Öffentlichen Ausschreibungen fordere
ich von Bietern, die bisher nicht für die Stadt
Braunschweig tätig waren, als Nachweis der
Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
2. Eine Erklärung über die wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen
oder privaten Auftraggeber.
3. Die unter Nr. 1 und 2 geforderten Erklärungen
können durch die Vorlage von
Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch
Präqualifizierungsverfahren erworben
worden sind bzw. durch das Formblatt
Eigenerklärung für nicht
präqualifizierte Bieter. Die Erklärung, dass kein
Verstoß gegen die Regelungen der
§§123 und 124 GWB vorliegen ist mittels EFB124
einzureichen.