Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Brandmeldeanlage
Reference number: 16/2026
Kurze Beschreibung:
“Az. 16/2026, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Brandmeldeanlage.”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Az. 16/2026, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Brandmeldeanlage: Im Stadtteil Adelby wird ein Neubau einer Grundschule gebaut. Das Gebäude hat eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Az. 16/2026, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Brandmeldeanlage: Im Stadtteil Adelby wird ein Neubau einer Grundschule gebaut. Das Gebäude hat eine Außenabmessung von ca. 107,8m x 60,3m und eine gesamt Bruttogrundfläche von 5.697,03m². Der Neubau wird in 2 Bauabschnitten errichtet. Der erste BA besteht aus einem zweigeschossigen und der zweite BA aus einem eingeschossigen Baukörper. Hierfür ist eine Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833-2 Kategorie I mit Aufschaltung auf die Leitstelle vorzusehen. Die Alarmierung ist flächendecken über akustische Signalgeber und bereichsweise über optische / akustische Signalgeber geplant. Der Neubau erhält eine Unterzentrale und wird mit der Hauptzentrale im Bestandsgebäude verbunden. Es sind ca. 440 Melder für die Detektion, 30 Handfeuermelder und 110 Sirenen zu installieren. Die Leitungsverlegung erfolgt überwiegend in bereits verbauten Verlegesystemen in Abhangdecken. Nur bereichsweise sind neue Leitungswege auszubauen. Die bestehende Sporthalle verfügt zurzeit über keine Alarmierungsanlage und ist gemäß Brandschutznachweis im Rahmen dieser Baumaßnahme nachzurüsten. Somit sind, flächendeckend akustische Signalgeber und Handfeuermelder im Verlauf der Flucht- und Rettungswege und an Notausgängen vorzusehen.
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Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-30 📅
Datum des Endes: 2028-10-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe "Angebot komplett"” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBMB6J#
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBMB6J#
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. WICHTIG: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren! Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation". Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen. Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884640📞
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 023-077433 (2026-02-02)