Die Beschaffung zielt auf die Neuausschreibung der Softwareentwicklung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und Betriebsstabilität bei proprietärer Software im Einsatz der AOK Niedersachsen ab. Es handelt sich um eine Ergänzung der vorhandenen Inhouse-Entwicklung um weitere Entwicklungsframeworks, die punktuelle Ressourcenausweitung, das Enablement und die Umsetzung innovativer Lösungen im Umfeld der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externe Softwareentwicklung in verschiedenen Frameworks
Reference number: 2026-012-AE
Kurze Beschreibung:
“Die Beschaffung zielt auf die Neuausschreibung der Softwareentwicklung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und Betriebsstabilität bei proprietärer...”
Kurze Beschreibung
Die Beschaffung zielt auf die Neuausschreibung der Softwareentwicklung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und Betriebsstabilität bei proprietärer Software im Einsatz der AOK Niedersachsen ab. Es handelt sich um eine Ergänzung der vorhandenen Inhouse-Entwicklung um weitere Entwicklungsframeworks, die punktuelle Ressourcenausweitung, das Enablement und die Umsetzung innovativer Lösungen im Umfeld der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf:
Los 1: .NET-Entwicklung
Los 2: APEX-Entwicklung
Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- /...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf:
Los 1: .NET-Entwicklung
Los 2: APEX-Entwicklung
Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung
Los 4: Python-Entwicklung
Los 5: Node.js-Entwicklung
Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren im Kranken- oder Sozialenversicherungsum-feld...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren im Kranken- oder Sozialenversicherungsum-feld nachgewiesen werden, die mit der ausgeschrie-benen Leistung vergleichbar sind
Anlage B09 Referenzen
Je Los sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2025).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Absicherung potenzieller...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Absicherung potenzieller Schadensfälle ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfasst:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Datenschutz- bzw. Informationssicherheitskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt ein Datenschutz- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Datenschutz- bzw. Informationssicherheitskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt ein Datenschutz- bzw. Informationssicherheitskonzept unter Berücksichtigung u.a. der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung
eigene Anlage des Bieters
max. 50 Seiten
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Konzept zur Umsetzung des gewünschten Wartungszugangs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt ein Konzept zur Umsetzung des gewünschten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Konzept zur Umsetzung des gewünschten Wartungszugangs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt ein Konzept zur Umsetzung des gewünschten Wartungszugangs zur Verfügung.
eigene Anlage des Bieters
max. 5 Seiten
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Konzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): konzeptionelle Darstellung
(siehe Anlage A02 Kriterienkatalog ->Tabellenblätter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Konzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): konzeptionelle Darstellung
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTX4A29Z4#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: http://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 047-161474 (2026-03-06)