Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22 Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV Los 2 für ein TLF 3000
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehr
Referenznummer: HN 37/01/26
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000
Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22
Los 2:...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000
Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22
Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV Los 2 für ein TLF 3000
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tanklöschfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22. Be-schreibung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22. Be-schreibung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22. Folgende Eckpunkte (eine genauere Beschreibung ist aus den einzelnen Losen zu entnehmen) charakterisieren das Fahrzeug: - Truppkabine, Besatzung 1/2/3 - optimale Motorisierung mit vollautomatischem Getriebe - Unterbringung der Norm- und Zusatzbeladung - Feuerlöschkrei-selpumpe FPN 10- 3000 - Löschwassertank mit mindestens 3000 Liter nutzbarem Volumen - Schaummitteltank mit einem nutzbaren Volumen von 120 Liter - 2 Atemschutzgeräte im Geräteraum - Lichtquelle ausfahrbar - Begehbares Aufbaudach
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Feuerwehr Heilbronn”
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“HINWEIS zur Laufzeit: Leistungserbringung schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens 30.06.2028” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000
Beschreibung: Die für die Abgabe des Angebotes relevanten Beladungsgegenstände sind in
den...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000
Beschreibung: Die für die Abgabe des Angebotes relevanten Beladungsgegenstände sind in
den Beladungstabellen in der Spalte Fw HN entsprechend für ein TLF 3000 angegeben. Die in
der Beladeliste aufgeführten Ausrüstungsgegenstände sind in einer zusammenhängenden
Lieferung beim Auftragnehmer des Los 1 pünktlich anzuliefern
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-24 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de einzureichen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 96
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder
das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8)
Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8 ) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 oder Ziff. 2.2.5 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen für Feuerwehren in Deutschland, die mit der
zu vergebenden Leistung (Tanklöschfahrzeug TLF 3000) vergleichbar sind.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Bezug Russland -05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B genannten Staaten zugelassenen...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 3 % der Abrechnungssumme (brutto) für die Gewährleistung.
Es bleibt ihm überlassen, stattdessen Sicherheit durch Hinterlegung von Geld gem. § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch eine Hinterlegung von Geld ersetzen und umgekehrt.
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Kommen Nachunternehmer zum Einsatz, sind mit der Abgabe des Angebotes die Leistungen an Nachunternehmer in VgV 8 Angebot zu nennen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000358
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de📧
Telefon: +497131 3156-2190📞
Fax: +49 713156161241 📠
URL: http://www.heilbronn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 007-017344 (2026-01-08)