Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet. Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten. Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben. Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen. Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Schermbeck - Neubau Zentraler Grundschulstandort Schermbeck - Errichtung Grundschule mit Sporthalle - Blitzschutz und Fundamenterder
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet.
Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben.
Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen.
Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck
Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet.
Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben.
Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen.
Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck
Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
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Ort der Leistung: Wesel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-08 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“• Beginn Werk- und Montageplanung : spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
• Beginn Ausführung Fundamenterder: 08.06.2026” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“I. Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung
II. Eigenerklärung Russland (entsprechend Verordnung (EU) 2022/576)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“IV. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) mittels Eigenerklärung
o für Personenschäden 1.500.000,00 €,
o Sach- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) mittels Eigenerklärung
o für Personenschäden 1.500.000,00 €,
o Sach- und Vermögensschäden 500.000,00 €
zweifach maximiert pro Jahr
“Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine...”
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter
Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht
reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 00492514112165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie:
Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein‑Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 042-144363 (2026-02-27)