Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet. Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten. Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben. Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen. Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Schermbeck - Neubau Zentraler Grundschulstandort Schermbeck - Errichtung Grundschule mit Sporthalle - Blitzschutz und Fundamenterder
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet.
Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben.
Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen.
Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck
Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet.
Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben.
Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen.
Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck
Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E12675423
Titel: Bauleistung - Blitzschutz und Fundamenterder
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Postanschrift: Weseler Straße 16
Postleitzahl: 46514
Stadt: Schermbeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-08 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
• Beginn Werk- und Montageplanung : spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
• Beginn Ausführung Fundamenterder: 08.06.2026
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-01 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unter den nachfolgenden Bedingungen nicht nachgefordert werden: Referenzen
Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen.
Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Unter den nachfolgenden Bedingungen nicht nachgefordert werden: Referenzen
Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen.
Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
I. Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung
II. Eigenerklärung Russland (entsprechend Verordnung (EU) 2022/576)
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: IV. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) mittels Eigenerklärung
o für Personenschäden 1.500.000,00 €,
o Sach- und Vermögensschäden 500.000,00 €
zweifach maximiert pro Jahr
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß §123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäische Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäische Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Schermbeck
Nationale Registrierungsnummer: 051700036036-31001-95
Postanschrift: Weseler Straße 2
Postleitzahl: 46514
Postort: Schermbeck
Region: Wesel
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: thomas.nuebel@schermbeck.de📧
Telefon: 00492853910340📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12675423🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12675423🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter
Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht
reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter
Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht
reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 00492514112165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie:
Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein‑Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie:
Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein‑Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 042-144363 (2026-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: BF10044_260429-102045-3c3
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Theodor Baum GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Theodor Baum GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE119673947
Postanschrift: Nünningstr. 30
Postleitzahl: 45141
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@theodorbaum.de📧
Telefon: 020121869📞
Fax: 0201292651 📠
URL: https://www.theodorbaum.de🌏
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 085-300666 (2026-04-30)