Die Stadt Prenzlau plant gemeinsam mit den Stadtwerken Prenzlau den grundhaften Ausbau samt Rohrnetzerneuerung der Winterfeldtstraße in Prenzlau. Es ist vorgesehen, die gesamte Winterfeldtstraße in den kommenden Jahren auf einer Länge von rd. 660 m in 3 Bauabschnitten auszubauen. Die vorliegende Ausführungsplanung beinhaltet den Ausbau im 1. Abschnitt zwischen Stettiner Straße und Lessingstraße auf einer Länge von 195 m. Der auszubauende Bauabschnitt beginnt am Knotenpunkt an der Stettiner Straße, verläuft Richtung Westen und endet kurz vor dem Knotenpunkt mit der Lessingstraße (siehe Übersichtslageplan, Unterlage 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA
Referenznummer: 61-26/01
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Prenzlau plant gemeinsam mit den Stadtwerken Prenzlau den grundhaften Ausbau samt Rohrnetzerneuerung der Winterfeldtstraße in Prenzlau. Es ist...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Prenzlau plant gemeinsam mit den Stadtwerken Prenzlau den grundhaften Ausbau samt Rohrnetzerneuerung der Winterfeldtstraße in Prenzlau. Es ist vorgesehen, die gesamte Winterfeldtstraße in den kommenden Jahren auf einer Länge von rd. 660 m in 3 Bauabschnitten auszubauen. Die vorliegende Ausführungsplanung beinhaltet den Ausbau im 1. Abschnitt zwischen Stettiner Straße und Lessingstraße auf einer Länge von 195 m. Der auszubauende Bauabschnitt beginnt am Knotenpunkt an der Stettiner Straße, verläuft Richtung Westen und endet kurz vor dem Knotenpunkt mit der Lessingstraße (siehe Übersichtslageplan, Unterlage 3).
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Prenzlau als Baulastträger plant den Ausbau der Winterfeldtstraße im 1. Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Stettiner Straße und dem Knotenpunkt an...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Prenzlau als Baulastträger plant den Ausbau der Winterfeldtstraße im 1. Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Stettiner Straße und dem Knotenpunkt an der Lessingstraße. Im Rahmen des Straßenausbaus werden folgende Bauleistungen durchgeführt: - grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise - Erneuerung der straßenbegleitenden Gehwege in Pflasterbauweise - Neubau eines straßenbegleitenden Radweges in Asphaltbauweise - Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung - Erneuerung der Regenentwässerungsanlagen Die Stadtwerke Prenzlau planen im Zuge des Straßenausbaus die Erneuerung von Versorgungsleitungen. - Erneuerung des Regenwasserkanals einschl. Anschlussleitungen - Erneuerung des Schmutzwasserkanals einschl. Anschlussleitungen - Erneuerung der Trinkwasserleitung - Rückbau einer Gasversorgungsleitung und Umbindung der Hausanschlüsse - Verlegung von Leerrohrverbänden für Kommunikationstrassen / Elektroversorgung - Neuverlegung von Fernwärmeleitungen Die vorliegende Baubeschreibung entbindet den Auftragnehmer (AN) nicht von der Verpflichtung, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich des Baufeldes zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten, mögliche Behinderungen der Bauarbeiten und die Zufahrtsmöglichkeiten zu verschaffen. Abrechnung und Aufmaß erfolgen zwingend nach der vorgegebenen Hierarchie. Es bleibt dem AG vorbehalten, einzelne Positionen bei der Auftragsvergabe entfallen zu lassen bzw. selbst aus-zuführen.
1. Bauabschnitt der Winterfeldtstraße: Beginn: Knotenpunkt an Stettiner Straße Ende: kurz vor Knotenpunkt mit der Lessingstraße (siehe Übersichtslageplan, Unterlage 3)
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Ort der Leistung: Uckermark🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-22 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Prenzlau Haus 2, Raum 003 bzw. 100 Am Steintor 4 17291 Prenzlau Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gem. §14 (1) VOB/A EU von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin)...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gem. §14 (1) VOB/A EU von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. Vergabeunterlagen) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Folgende Nachweise/ Bescheinigungen werden vom Auftraggeber abgefordert: - 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren für vergleichbare Leistungen - Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung - wenn zutreffend, Handelsregisterauszug - wenn zutreffend, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, wenn beitragspflichtig - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), werden auf gesondertes Verlangen die Formblätter 235 - "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" und 236 - "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abgefordert. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: https://uea.publicprocurement.be/
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind gem. §6a Nr. 3a) VOB/A EU drei Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren für vergleichbare Leistungen auf gesondertes Verlangen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind gem. §6a Nr. 3a) VOB/A EU drei Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren für vergleichbare Leistungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist die Eintragung in das Handelsregister auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen (wenn zutreffend).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Zertifikate sind mit Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen: - Rohrleitungsbau DVGW Zertifikat nach GW 301 - Rohrleitungsbau DVGW...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Zertifikate sind mit Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen: - Rohrleitungsbau DVGW Zertifikat nach GW 301 - Rohrleitungsbau DVGW Zertifikat nach GW 302 - Rohrleitungsbau DVGW Zertifikat nach GW 321 - Rohrleitungsbau DVGW Zertifikat nach GW 381 - Rohrleitungsbau AGFW FW 601 - Muffenmontage AGFW FW 605 - Schweißverbindungen an Rohrleitungen DVGW - Arbeitsblatt G 466-2-B - DVGW - Arbeitsblatt GW 350 - Gütesicherung Kanalbau RAL 961 Ausführungsbereich AK2
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten (§9c Abs. 2 S. 2 VOB/A EU). Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (§9c Abs. 2 S. 2 VOB/A EU).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6AHFUD#
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP)...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6AHFUD#
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) möglich. Hierzu finden Sie Bieterinformationen und Nutzungsbedingungen in den Vergabeunterlagen unter der Kategorie "Sonstiges". Weitere Informationen finden Sie unter www.support.cosinex.de. Sobald Sie Ihre Teilnahme an dem Verfahren bestätigt haben, werden Sie über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Anfragen zu dem Verfahren sind nur über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Die entsprechenden Antworten bzw. Auskünfte werden ebenso nur über diesen Kommunikationsbereich erteilt. Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung elektronisch über diese Vergabeplattform; danach elektronisch über die Vergabeplattform oder per E-Mail oder schriftlich oder in Textform. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und würde zum Ausschluss des Bieters führen. Anfragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 24.03.2026 gestellt werden, damit eine rechtzeitige Beantwortung bis zum 26.03.2026 gewährleistet werden kann. Bieteranfragen, die für die Erstellung zulässiger Angebote erheblich sind und nach dieser Frist gestellt werden, führen zur Verlängerung der Angebotsfrist (§ 10a Abs. 6 VOB/A EU).
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Name: Vergabekammer Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des §160 GWB beachtet werden. Jeder Bieter bzw. Bewerber hat die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des §160 GWB beachtet werden. Jeder Bieter bzw. Bewerber hat die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des §160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB zu beachten, wenn dieser einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist gem. §160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 042-145019 (2026-02-27)