Grünpflege für den bestehenden Walfriedhof in der Josef-Sigl-Straße 10 in 82319 Starnberg, Bayern. Der Friedhof hat eine Gesamtfläche von 40.000 m². Es handelt sich um Arbeiten der Grünpflege wie beispielsweise Mähen von Rasen und Wildblumenwiesen, Heckenschnitte, Staudenpflege und Pflanzungen, Reinigung und Entlüftung der Brünnen, entfernen von Grabschmuck, Wegebauarbeiten, Erdarbeiten, Einsaat von Saatgut und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Friedhofes. Die Baumpflege wird über den Betriebshof organisiert. Der Vertrag beläuft sich auf ein Jahr und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt demnach 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-29.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grünpflege Waldfriedhof für die Stadt Starnberg
Referenznummer: EU-3-2-cst-26-026
Kurze Beschreibung:
Grünpflege für den bestehenden Walfriedhof in der Josef-Sigl-Straße 10 in 82319 Starnberg, Bayern. Der Friedhof hat eine Gesamtfläche von 40.000 m². Es handelt sich um Arbeiten der Grünpflege wie beispielsweise Mähen von Rasen und Wildblumenwiesen, Heckenschnitte, Staudenpflege und Pflanzungen, Reinigung und Entlüftung der Brünnen, entfernen von Grabschmuck, Wegebauarbeiten, Erdarbeiten, Einsaat von Saatgut und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Friedhofes. Die Baumpflege wird über den Betriebshof organisiert. Der Vertrag beläuft sich auf ein Jahr und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt demnach 4 Jahre.
Grünpflege für den bestehenden Walfriedhof in der Josef-Sigl-Straße 10 in 82319 Starnberg, Bayern. Der Friedhof hat eine Gesamtfläche von 40.000 m². Es handelt sich um Arbeiten der Grünpflege wie beispielsweise Mähen von Rasen und Wildblumenwiesen, Heckenschnitte, Staudenpflege und Pflanzungen, Reinigung und Entlüftung der Brünnen, entfernen von Grabschmuck, Wegebauarbeiten, Erdarbeiten, Einsaat von Saatgut und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Friedhofes. Die Baumpflege wird über den Betriebshof organisiert. Der Vertrag beläuft sich auf ein Jahr und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt demnach 4 Jahre.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen📦 Beschreibung
Interne Kennung: EU-3-2-cst-26-026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
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Professionelle Pflegemaßnahmen sowie eingehende Untersuchungen erfordern Fachkräfte mit spezieller Aus- und Weiterbildung sowie langjähriger Übung und Erfahrung. Die Arbeiten, auf die sich diese Besonderen Vertragsbedingungen beziehen, können nur von ausgebildeten Fachleuten mit diesen besonderen Kenntnissen angeleitet und ausgeführt werden. Die Arbeiten können nur von Firmen angeboten werden, die sich unter anderem auf Garten- und Landschaftsbauarbeiten spezialisiert haben. Bei den Arbeiten hat immer ein Gärtner, mit der Berufsqualifikation Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, vor Ort zu sein. Ein Nachweis über die Qualifizierung der Vorarbeiter ist vorzulegen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
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Professionelle Pflegemaßnahmen sowie eingehende Untersuchungen erfordern Fachkräfte mit spezieller Aus- und Weiterbildung sowie langjähriger Übung und Erfahrung. Die Arbeiten, auf die sich diese Besonderen Vertragsbedingungen beziehen, können nur von ausgebildeten Fachleuten mit diesen besonderen Kenntnissen angeleitet und ausgeführt werden. Die Arbeiten können nur von Firmen angeboten werden, die sich unter anderem auf Garten- und Landschaftsbauarbeiten spezialisiert haben. Bei den Arbeiten hat immer ein Gärtner, mit der Berufsqualifikation Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, vor Ort zu sein. Ein Nachweis über die Qualifizierung der Vorarbeiter ist vorzulegen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Friedhofsanlagen📦
Postleitzahl: 82319
Stadt: Starnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr und wird automatisch dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 4 Monate (31.08. eines Jahres) vor Ablauf der Vertragszeit (Jahresende) eine Partei erklärt, dass Sie den Vertrag nicht fortsetzten will. Die maximale Gesamtlaufzeitbeträgt 4 Jahre.
Der ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr und wird automatisch dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 4 Monate (31.08. eines Jahres) vor Ablauf der Vertragszeit (Jahresende) eine Partei erklärt, dass Sie den Vertrag nicht fortsetzten will. Die maximale Gesamtlaufzeitbeträgt 4 Jahre.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beläuft sich auf ein Jahr und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt demnach 4 Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 13:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angebotsfrist endet am 02.03.2026 - 13:01 Uhr
Bieterfragen sind möglichst bis 23.02.2026, 16:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-02 13:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebotsfrist endet am 02.03.2026 - 13:01 Uhr
Bieterfragen sind möglichst bis 23.02.2026, 16:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-23 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Professionelle Pflegemaßnahmen sowie eingehende Untersuchungen erfordern Fachkräfte mit spezieller Aus- und Weiterbildung sowie langjähriger Übung und Erfahrung. Die Arbeiten, auf die sich diese Besonderen Vertragsbedingungen beziehen, können nur von ausgebildeten Fachleuten mit diesen besonderen Kenntnissen angeleitet und ausgeführt werden. Die Arbeiten können nur von Firmen angeboten werden, die sich unter anderem auf Garten- und Landschaftsbauarbeiten spezialisiert haben. Bei den Arbeiten hat immer ein Gärtner, mit der Berufsqualifikation Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, vor Ort zu sein. Ein Nachweis über die Qualifizierung der Vorarbeiter ist vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Professionelle Pflegemaßnahmen sowie eingehende Untersuchungen erfordern Fachkräfte mit spezieller Aus- und Weiterbildung sowie langjähriger Übung und Erfahrung. Die Arbeiten, auf die sich diese Besonderen Vertragsbedingungen beziehen, können nur von ausgebildeten Fachleuten mit diesen besonderen Kenntnissen angeleitet und ausgeführt werden. Die Arbeiten können nur von Firmen angeboten werden, die sich unter anderem auf Garten- und Landschaftsbauarbeiten spezialisiert haben. Bei den Arbeiten hat immer ein Gärtner, mit der Berufsqualifikation Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, vor Ort zu sein. Ein Nachweis über die Qualifizierung der Vorarbeiter ist vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen zu übersenden.
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Geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer unterhält für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2.000.000,00 Euro für Personenschäden und in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro für Sachschäden, sowie eine Vermögensschadensversicherung mit der Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,00 Euro.
Der Nachweis erfolgt auf Anforderung durch den AG über eine Versicherungspolice.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen zu übersenden.
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Geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer unterhält für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2.000.000,00 Euro für Personenschäden und in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro für Sachschäden, sowie eine Vermögensschadensversicherung mit der Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,00 Euro.
Der Nachweis erfolgt auf Anforderung durch den AG über eine Versicherungspolice.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html;https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html;https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG ( https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen:
**********************
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
**********************
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
**********************
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben.
**********************
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html;https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html;https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG ( https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen:
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
******************
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 021-069066 (2026-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 075-264761 (2026-04-16)