Herrichtung eines Informationszentrums für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom , Domplatz 1

Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz

Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung. Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden. Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Herrichtung eines Informationszentrums für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom , Domplatz 1
Referenznummer: B19N02l
Kurze Beschreibung:
“Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauzwischen- und Bauendreinigung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Burgenlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-23 📅
Datum des Endes: 2026-08-21 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Baureinigung”
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt (TVergG LSA): Der Auftrag...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
Nationale Registrierungsnummer: DE140027221
Postanschrift: 06618
Postleitzahl: 06618
Postort: Naumburg
Region: Burgenlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: k.kalke@vereinigtedomstifter.de 📧
Telefon: +49 176 34571191 📞
Fax: +49 3445-2301110 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1M4DK/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1M4DK 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1M4DK 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1M4DK#”
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: T:03456141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/ Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 017-053728 (2026-01-22)
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