Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks - CPV-Code 555240009
Referenznummer: 122-2026
Kurze Beschreibung:
“Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks an der/den in der Losbeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der
Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen
Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen
Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen
Kündigung oder Insolvenz endgültig...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen
Kündigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die
verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV)
2. Juristische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV)
2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV).
3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV)
4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
5. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen.
6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK, Handwerksrolle)
7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten,
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten,
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz
ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
[2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden.
3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen.
[3.2] Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
[2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber.
[3.] Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ:
[4.] Aktuelle* Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine aktuelle* Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine aktuelle* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuelle* Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuelle* qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
*(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
“Der Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Mit dem
Angebot einzureichende Unterlagen: Wirt124 EU oder Europäische...”
Der Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Mit dem
Angebot einzureichende Unterlagen: Wirt124 EU oder Europäische Eigenerklärung EEE oder die genannten Ersatzbescheinigungen, Eigenerklärung zur Eignung, Wirt235 (ggf.), Wirt238 (ggf.) Wirt2141, Wirt213.3, losbezogene Unterlage & losbezogene Unterlage Doppelstandort inkl. Preisblatt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage „Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen.
Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter, der den Zuschlag für ein oder mehrere Los(e) bekommt und ein oder mehrere dieser Verträge dann nicht erfüllen kann, weil er sich auf mehr Lose beworben hat, als er bei unterstellter Zuschlagserteilung überhaupt
erfüllen konnte, sich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Auftraggeber machen kann. Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund,
einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49309090138316📞
Fax: +493090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 058-202908 (2026-03-23)