Auftragsbekanntmachung (2026-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung von Speisen für die Kita- und Schul-Mittagsverpflegung
Referenznummer: LB-ZVS-2026-0002
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung von Speisen für die Kita- und Schul-Mittagsverpflegung”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von Speisen für 4 Schulen:
Los 1 ca. 63.720 Essen/Jahr”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungserbringung soll für den Leistungszeitraum 01.06.2026 und zunächst bis zum 31.05.2028 erfolgen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungserbringung soll für den Leistungszeitraum 01.06.2026 und zunächst bis zum 31.05.2028 erfolgen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird, auf eine maximale Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von Speisen für 4 Schulen:
Los 2 ca. 123.300 Essen/Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von Speisen für 7 Kindertageseinrichtungen / Kifaz:
Los 3 ca. 69.300 Essen/Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Nachweis der EU-Zulassung gem. 853/2004 (HACCP-Konzept) oder eine schriftliche Eigenerklärung, warum keine Pflicht besteht
b) Nachweis/Zertifikat über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Nachweis der EU-Zulassung gem. 853/2004 (HACCP-Konzept) oder eine schriftliche Eigenerklärung, warum keine Pflicht besteht
b) Nachweis/Zertifikat über die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Entweder der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Absichtserklärung, dass bei Zuschlagserteilung vor Vertragsbeginn eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Entweder der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Absichtserklärung, dass bei Zuschlagserteilung vor Vertragsbeginn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenfall:
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. €, 2fach maximiert pro Jahr
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen beizufügen.
Ein Anteil von mindestens 20 % des für die Auftragserfüllung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen beizufügen.
Ein Anteil von mindestens 20 % des für die Auftragserfüllung eingesetzten Wareneinsatzes sind Bio-Produkte. Fisch muss zu 100 % aus bestandserhaltender Fischerei bezogen werden.
“Bieterfragen sind bis spätestens 19.03.2026 12 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch...”
Bieterfragen sind bis spätestens 19.03.2026 12 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel
zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601 476,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ludwigsburg
Nationale Registrierungsnummer: USt.IdNr.:DE 146128114,St.Nr.:71385/00805
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Region: Ludwigsburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 040-135787 (2026-02-24)